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Neukirch

Richtwertzonen

7

Stichtag

01.01.2025

Bodenrichtwert

Bodenrichtwert Neukirch

Bodenrichtwerte in Neukirch sind verfügbar: Median 5 €/m² aus 7 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

Bodenrichtwert-Eckdaten in Neukirch: 7 Richtwertzonen, Median 5 €/m², 50-Prozent-Band 3–5 €/m². Die Angaben von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ gespiegelt.

BORIS bezeichnet die amtlichen Bodenrichtwert-Portale; Stichtag ist das Bewertungsdatum des Gutachterausschusses.

Median-Bodenrichtwert in Neukirch
5€/m²
Stichtag 01.01.2025 · 7 Richtwertzonen
KennzahlWertQuelle
Richtwertzonen7BORIS
Hauptkennzahlsiehe HauptkennzahlBORIS
Landkreis-Median4 €/m²BORIS
Stichtag01.01.2025Landesquelle

Im Kreisvergleich rangiert Neukirch auf Platz 8 von 18 im Landkreis Bodenseekreis. Median-Bodenrichtwert: 5 €/m², Kreismedian: 4 €/m².

Daten Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, Lizenz keine Angabe.Quelle öffnenBORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

Preisverteilung der Richtwertzonen

Die Verteilung umfasst 7 Richtwertzonen in Neukirch. Median 5 €/m²; Extremwerte werden nicht ausgewiesen.

Über alle 7 Zonen aller Nutzungsarten – Wohnzonen liegen typischerweise im oberen Drittel der Verteilung.

Günstigste Zone (€/m²)

1 €/m²

Minimum

Untere 25 % (€/m²)

3 €/m²

Perzentil 25

Obere 25 % (€/m²)

5 €/m²

Perzentil 75

Teuerste Zone (€/m²)

160 €/m²

Maximum

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 7 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

Nutzungsarten in Neukirch

In Neukirch fallen 71,4 % der Bodenrichtwertzonen auf Land- und Forstnutzung.

Sonstige

7

Richtwertzonen

Grundsteuer-Bezug

Grundsteuer-Hebesatz in Neukirch

Grundsteuer

Grundsteuer-Hebesatz für Neukirch

Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.

BW Bodenwertmodell

Grundsteuer-Hebesatz öffnen
Hebesatz B
260 %
Beispiel für 500 m² Wohnen
≈ 2 €
Jahressteuer bei medianem Bodenrichtwert

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Neukirch

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Neukirch?

Stichtag 01.01.2025: Der Bodenrichtwert in Neukirch liegt im Median bei 5 €/m². Grundlage sind 7 Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ dargestellt werden.

Wie viele Richtwertzonen gibt es in Neukirch?

In Neukirch sind 7 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 5 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2025.

Welche Nutzungsart ist in Neukirch am häufigsten vertreten?

Der Bodenrichtwert in Neukirch beruht auf einer Zonenkomposition, in der Acker den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.

Wie ist der Grundstückspreis pro qm in Neukirch einzuordnen?

Neukirch und der Landkreis Bodenseekreis unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 5 €/m² gegenüber 4 €/m².

Warum ist der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis meines Grundstücks?

Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.

Welche Rolle spielt der Bodenpreis in Neukirch?

Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Neukirch auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.

Warum ersetzt der Bodenrichtwert keine Grundstückspreis-Prüfung in Neukirch?

Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Neukirch muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.

Preisleiste nach Nutzungsart
Nutzungsprofil in Neukirch: vorsichtige Einordnung der offenen Kategorien.
Median Bodenseekreis: 4 €/m²Median Bodenseekreis 4 €/m²MischnutzungMischnutzung: 160 €/m²160 €/m²AckerAcker: 5 €/m²5 €/m²GrünlandGrünland: 5 €/m²5 €/m²WaldWald: 1 €/m²1 €/m²UnbebautUnbebaut: 1 €/m²1 €/m²
Einordnung im Landkreis-Median

Neukirch liegt +20 % über dem Landkreis-Median.

Neukirch: 5 €/m² · Bodenseekreis-Median: 4 €/m² · 18 Vergleichsgemeinden

Rang im Landkreis

Neukirch steht auf Rang 8 von 18 Gemeinden mit auswertbarem Median.

Neukirch liegt mit 5 €/m² über dem Mittelfeld (höher als 59 % der Vergleichsgemeinden). Zum Vergleich: der Landkreis-Median beträgt 4 €/m².

Nutzungsarten und Zonenpreise
Nutzungsarten in Neukirch
NutzungsartMedian (€/m²)p10p90Zonen
Mischnutzung160 €/m²160 €/m²160 €/m²1
Acker5 €/m²5 €/m²6 €/m²2
Grünland5 €/m²5 €/m²5 €/m²2
Nachbargemeinden im Vergleich

Bodenrichtwerte im näheren Umfeld in Neukirch streuen erkennbar. Der Vergleich der ausgewählten Nachbargemeinden zeigt Median-Bodenrichtwerte zwischen 5 und 15 €/m².

Nachbargemeinden zu Neukirch
GemeindeMedian (€/m²)ZonenStichtag
Meersburg15 €/m²801.01.2026
Kressbronn am Bodensee6 €/m²1001.01.2025
Langenargen6 €/m²801.01.2025
Friedrichshafen5 €/m²2401.01.2025
Meckenbeuren5 €/m²1601.01.2025
Datenstand und Lizenz

Datenstand in Neukirch: Stichtag 01.01.2025, Lizenzhinweis keine Angabe. Die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg wird hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

Für Neukirch liegt nur ein einzelner Bodenrichtwert-Stichtag (01.01.2025) vor. Eine belastbare Trendaussage ist derzeit nicht möglich.

Quelle und Lizenz

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

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Methodik und Rechtsgrundlage

Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.

Neukirch

Richtwertzonen

7

Stichtag

01.01.2025

Quelle und Lizenz

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

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