Heidelberg, Stadtkreis
Hauptkennzahl
siehe Hauptkennzahl
Richtwertzonen
15
Stichtag
01.01.2024
Bodenrichtwerte in der Stadt Heidelberg, Stadtkreis sind verfügbar: Median 35 €/m² aus 15 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Bodenrichtwert-Eckdaten in der Stadt Heidelberg, Stadtkreis: 15 Richtwertzonen, Median 35 €/m², 50-Prozent-Band 2–310 €/m². Die Angaben von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ gespiegelt.
BORIS bezeichnet die amtlichen Bodenrichtwert-Portale; Stichtag ist das Bewertungsdatum des Gutachterausschusses.
Bodenrichtwert-Median in der Stadt Heidelberg, Stadtkreis
35 €/m²
Median über 15 Richtwertzonen · Stichtag 01.01.2024
Eckdaten in der Stadt Heidelberg, Stadtkreis
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 15 | BORIS |
| Hauptkennzahl | siehe Hauptkennzahl | BORIS |
| Stadtstatus | kreisfreie Stadt | VG250 |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Im Landesvergleich rangiert der Landkreis Heidelberg, Stadtkreis auf Platz 4 von 44 in Baden-Württemberg. Median-Bodenrichtwert: 35 €/m², Landesmedian: 3 €/m².
Da im Landkreis Heidelberg, Stadtkreis aktuell nur eine Gemeinde offene Bodenrichtwerte ausweist, beschränkt sich diese Seite auf diese eine Gemeinde.
Daten Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, Lizenz keine Angabe.Quelle öffnenBORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
Der Landkreis Heidelberg, Stadtkreis weist 15 Richtwertzonen mit einem Median von 35 €/m² aus; Extremwerte werden bei dieser Stichprobengröße nicht ausgewiesen.
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 15 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Median (€/m²)
35 €/m²
Minimum (€/m²)
2 €/m²
Perzentil 25 (€/m²)
2 €/m²
Perzentil 75 (€/m²)
310 €/m²
Auf Kreisebene verteilen sich die Bodenrichtwertzonen über Wohnen, Mischnutzung, Gewerbe und Landwirtschaft, ohne dass eine Nutzungsart dominiert.
Wald
7
Richtwertzonen
Sonstige
8
Richtwertzonen
Der Landkreis-Median ordnet die Grundsteuer-Belastung neben den Bodenrichtwerten ein.
BW Bodenwertmodell
Mehr zu Hebesatz, Reformmodell und Vergleich finden Sie auf der verknüpften Grundsteuer-Seite.
Stichtag 01.01.2024: Der amtliche Median-Bodenrichtwert im Landkreis Heidelberg, Stadtkreis beträgt 35 €/m² bei 15 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zu Informationszwecken und verweist auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Dem Bodenrichtwert im Landkreis Heidelberg, Stadtkreis liegen 15 Bodenrichtwertzonen zugrunde. Mehr Zonen verbessern die Einordnung, ersetzen aber keine Prüfung von Nutzungsarten und Streuung.
Der ausgewiesene Bodenrichtwert spiegelt den Median über mehrere Richtwertzonen wider. Bodenpreis ist hier ein Suchbegriff; für ein einzelnes Grundstück ist eine Einzelwertermittlung erforderlich.
Die offiziellen Bodenrichtwerte im Landkreis Heidelberg, Stadtkreis sind zum Stichtag 01.01.2024 dokumentiert; ältere Stichtage bleiben für rückwirkende Wertermittlungen maßgeblich (z. B. Bedarfswertermittlung für Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach §§ 179 ff. BewG).
Der Bodenrichtwert in Heidelberg, Stadtkreis ist ein amtlicher Lagewert je Quadratmeter Richtwertzone. Er fasst die veröffentlichten Zonen zusammen und ersetzt keine Prüfung eines einzelnen Grundstücks.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Heidelberg, Stadtkreis orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Heidelberg, Stadtkreis muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Heidelberg, Stadtkreis ggü. Baden-Württemberg
↑ +993,8 %
Heidelberg, Stadtkreis liegt mit 35 €/m² über dem Bundesland-Median (3 €/m²).
Heidelberg, Stadtkreis
35 €/m²
15 Richtwertzonen
Baden-Württemberg
3 €/m²
44 Vergleichs-Landkreise
Heidelberg, Stadtkreis steht auf Rang 4 von 44 Landkreisen und kreisfreien Städten im Bundesland.
Position im Bundesland
Rang 4 von 44
Baden-Württemberg insgesamt
Spannweite (€/m²)
3 €/m² → 35 €/m²
Bundesland-Median → Heidelberg, Stadtkreis
| Landkreis / Stadt | Median (€/m²) | Zonen |
|---|---|---|
| Mannheim, Stadtkreis | 140 €/m² | 9 |
| Rhein-Neckar-Kreis | 3 €/m² | 548 |
Bodenrichtwerte in der Stadt Heidelberg, Stadtkreis werden mit Stichtag 01.01.2024 und dem Lizenzhinweis keine Angabe gezeigt. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Für Heidelberg, Stadtkreis liegt derzeit nur ein auswertbarer Stichtag mit ausreichend Richtwertzonen vor. Deshalb zeigen wir an dieser Stelle den Datenstand und verzichten auf eine Richtungsdeutung über mehrere Jahre.
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Methodisch beruht der Bodenrichtwert auf der vom Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlung gemäß § 195 BauGB; daraus werden zonenbezogene Bodenrichtwerte nach den Verfahren der ImmoWertV abgeleitet und gemäß § 196 BauGB veröffentlicht.
Heidelberg, Stadtkreis
Hauptkennzahl
siehe Hauptkennzahl
Richtwertzonen
15
Typ
kreisfreie Stadt
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten