Neuenstadt am Kocher
Richtwertzonen
31
Stichtag
01.01.2024
Bodenrichtwerte in Neuenstadt am Kocher sind verfügbar: Median 17 €/m² aus 31 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Bodenrichtwert-Eckdaten in Neuenstadt am Kocher: 31 Richtwertzonen, Median 17 €/m², 50-Prozent-Band 3–48 €/m². Die Angaben von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ gespiegelt.
BORIS bezeichnet die amtlichen Bodenrichtwert-Portale; Stichtag ist das Bewertungsdatum des Gutachterausschusses.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 31 | BORIS |
| Hauptkennzahl | siehe Hauptkennzahl | BORIS |
| Landkreis-Median | 7 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Innerhalb des Landkreises Heilbronn liegt Neuenstadt am Kocher auf Position 5 der 35 Gemeinden. Median 17 €/m².
Daten Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, Lizenz keine Angabe.Quelle öffnenBORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
Schätzen Sie den Wert Ihres Grundstücks anhand der amtlichen Richtwertzonen für Neuenstadt am Kocher.
Grundstückswert-Schätzer
Rechnet die amtlichen Bodenrichtwerte auf eine frei gewählte Grundstücksfläche um.
Richtwertbereich
8.000 € – 48.000 €
Median: 17.000 € · 1.000 m² · Sonder
Berechnet aus amtlichen Bodenrichtwerten. Kein Kaufpreis, keine parzellenscharfe Bewertung; Lage, Zuschnitt und Erschließung müssen gesondert geprüft werden.
Die Preisverteilung der Richtwertzonen in Neuenstadt am Kocher reicht von 0 €/m² bis 135 €/m². Das mittlere 50-Prozent-Band liegt zwischen 3 und 48 €/m².
Über alle 31 Zonen aller Nutzungsarten (Wohnen bis Wald). Für reine Wohngrundstücke: Median 135 €/m².
Günstigste Zone (€/m²)
0 €/m²
Minimum
Untere 25 % (€/m²)
3 €/m²
Perzentil 25
Obere 25 % (€/m²)
48 €/m²
Perzentil 75
Teuerste Zone (€/m²)
135 €/m²
Maximum
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 31 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Die Preisverteilung ist stark schief; ein lineares Histogramm würde einzelne Preisgruppen optisch zusammenpressen.
Spanne 0 €/m² bis 135 €/m². p25 und p75 werden aus den Histogrammklassen geschätzt.
Neuenstadt am Kocher zeigt eine ausgewogene Verteilung der Bodenrichtwertzonen über mehrere Nutzungsarten.
Sonder
9
Richtwertzonen
Sonstige
22
Richtwertzonen
Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.
BW Bodenwertmodell
Stichtag 01.01.2024: Der Bodenrichtwert in Neuenstadt am Kocher liegt im Median bei 17 €/m². Grundlage sind 31 Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ dargestellt werden.
Insgesamt liegen in Neuenstadt am Kocher 31 Bodenrichtwertzonen vor — Datengrundlage für den Median-Bodenrichtwert.
Der Bodenrichtwert in Neuenstadt am Kocher weist Sonder als häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen aus; daraus lässt sich ablesen, welche Zonenarten im Datensatz am häufigsten vorkommen.
Neuenstadt am Kocher und der Landkreis Heilbronn unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 17 €/m² gegenüber 7 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Liegen in Neuenstadt am Kocher nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Neuenstadt am Kocher muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Neuenstadt am Kocher liegt ↑ +142,9 % über dem Landkreis-Median.
Neuenstadt am Kocher: 17 €/m² · Heilbronn-Median: 7 €/m² · 35 Vergleichsgemeinden
Neuenstadt am Kocher steht auf Rang 5 von 35 Gemeinden mit auswertbarem Median.
Neuenstadt am Kocher liegt mit 17 €/m² im obersten Viertel des Landkreises (höher als 88 % der Vergleichsgemeinden). Zum Vergleich: der Landkreis-Median beträgt 7 €/m².
| Nutzungsart | Median (€/m²) | p10 | p90 | Zonen |
|---|---|---|---|---|
| Wohnen | 135 €/m² | 135 €/m² | 135 €/m² | 3 |
| Mischnutzung | 105 €/m² | 105 €/m² | 105 €/m² | 3 |
| Gewerbe | 22 €/m² | 22 €/m² | 80 €/m² | 4 |
0 €/m²
Berechnet aus amtlichen Bodenrichtwerten. Kein Kaufpreis, keine parzellenscharfe Bewertung; Lage, Zuschnitt und Erschließung müssen gesondert geprüft werden.
135 €/m²
Berechnet aus amtlichen Bodenrichtwerten. Kein Kaufpreis, keine parzellenscharfe Bewertung; Lage, Zuschnitt und Erschließung müssen gesondert geprüft werden.
Bodenrichtwerte im näheren Umfeld in Neuenstadt am Kocher streuen erkennbar. Der Vergleich der ausgewählten Nachbargemeinden zeigt Median-Bodenrichtwerte zwischen 16 und 30 €/m².
| Gemeinde | Median (€/m²) | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Bad Rappenau | 30 €/m² | 57 | 01.01.2024 |
| Bad Friedrichshall | 25 €/m² | 25 | 01.01.2024 |
| Erlenbach | 20 €/m² | 13 | 01.01.2024 |
| Neckarsulm | 17 €/m² | 12 | 01.01.2024 |
| Ittlingen | 16 €/m² | 6 | 01.01.2024 |
Datenstand in Neuenstadt am Kocher: Stichtag 01.01.2024, Lizenzhinweis keine Angabe. Die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg wird hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Für Neuenstadt am Kocher liegt nur ein einzelner Bodenrichtwert-Stichtag (01.01.2024) vor. Eine belastbare Trendaussage ist derzeit nicht möglich.
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.
Neuenstadt am Kocher
Richtwertzonen
31
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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