Karlsruhe
Hauptkennzahl
siehe Hauptkennzahl
Richtwertzonen
226
Stichtag
01.01.2026
Im Landkreis Karlsruhe weist die amtliche Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg 226 Richtwertzonen mit einem Median von 3 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Der Bodenrichtwert-Überblick im Landkreis Karlsruhe bündelt 226 Zonen mit einem Median von 3 €/m² und einer Spanne von 1 bis 1.060 €/m². Quelle: Gutachterausschüsse Baden-Württemberg; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
BORIS bezeichnet die amtlichen Bodenrichtwert-Portale; Stichtag ist das Bewertungsdatum des Gutachterausschusses.
Bodenrichtwert-Median im Landkreis Karlsruhe
3 €/m²
Median über 226 Richtwertzonen · Stichtag 01.01.2026
Eckdaten im Landkreis Karlsruhe
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 226 | BORIS |
| Hauptkennzahl | siehe Hauptkennzahl | BORIS |
| Gemeinden | 32 | VG250 / BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Die Einordnung im Landkreis Karlsruhe im Bundesland Baden-Württemberg: Rang 30 von 44 nach Median-Bodenrichtwert.
Daten Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, Lizenz keine Angabe.Quelle öffnenBORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
Schätzen Sie den Wert Ihres Grundstücks anhand der amtlichen Richtwertzonen für Karlsruhe.
Bodenwert-Rechner
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Orientierungswert
194.500 € – 573.000 €
Median: 367.500 € · 1.000 m² · Wohnen
Hinweis: Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung. Belastbare Einzelbewertungen erstellt der Gutachterausschuss.
Über alle Richtwertzonen im Landkreis Karlsruhe hinweg ergibt sich eine breite Verteilung: Median 3 €/m², Spanne 1–1.060 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 226 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Median (€/m²)
3 €/m²
Minimum (€/m²)
1 €/m²
Perzentil 25 (€/m²)
2 €/m²
Perzentil 75 (€/m²)
64 €/m²
Im Landkreis Karlsruhe prägen mehrere Nutzungsarten die Bodenrichtwerte gemeinsam.
Acker
57
Richtwertzonen
Wald
50
Richtwertzonen
Wohnen
38
Richtwertzonen
Sonder
35
Richtwertzonen
Mischnutzung
22
Richtwertzonen
Grünland
20
Richtwertzonen
Sonstige
4
Richtwertzonen
Der Landkreis-Median ordnet die Grundsteuer-Belastung neben den Bodenrichtwerten ein.
BW Bodenwertmodell
Mehr zu Hebesatz, Reformmodell und Vergleich finden Sie auf der verknüpften Grundsteuer-Seite.
Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert im Landkreis Karlsruhe liegt im Median bei 3 €/m². Grundlage sind 226 Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ dargestellt werden.
Dem Bodenrichtwert im Landkreis Karlsruhe liegen 226 Bodenrichtwertzonen zugrunde. Mehr Zonen verbessern die Einordnung, ersetzen aber keine Prüfung von Nutzungsarten und Streuung.
Die Gemeinden im Landkreis Karlsruhe reichen beim Median-Bodenrichtwert von 2 €/m² (günstigste) bis 242 €/m² (teuerste); Kreismedian 3 €/m².
Der ausgewiesene Bodenrichtwert spiegelt den Median über mehrere Richtwertzonen wider. Bodenpreis ist hier ein Suchbegriff; für ein einzelnes Grundstück ist eine Einzelwertermittlung erforderlich.
Die offiziellen Bodenrichtwerte im Landkreis Karlsruhe sind zum Stichtag 01.01.2026 dokumentiert; ältere Stichtage bleiben für rückwirkende Wertermittlungen maßgeblich (z. B. Bedarfswertermittlung für Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach §§ 179 ff. BewG).
Innerhalb eines Landkreises führen unterschiedliche Lagewerte und Nutzungsmischungen zu spürbaren Bodenrichtwert-Unterschieden zwischen Gemeinden.
Der Bodenrichtwert in Karlsruhe ist ein amtlicher Lagewert je Quadratmeter Richtwertzone. Er fasst die veröffentlichten Zonen zusammen und ersetzt keine Prüfung eines einzelnen Grundstücks.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Karlsruhe muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Karlsruhe ggü. Baden-Württemberg
↓ −12,5 %
Karlsruhe liegt mit 3 €/m² unter dem Bundesland-Median (3 €/m²).
Karlsruhe
3 €/m²
226 Richtwertzonen
Baden-Württemberg
3 €/m²
44 Vergleichs-Landkreise
Karlsruhe steht auf Rang 30 von 44 Landkreisen und kreisfreien Städten im Bundesland.
Position im Bundesland
Rang 30 von 44
Baden-Württemberg insgesamt
Spannweite (€/m²)
3 €/m² → 3 €/m²
Bundesland-Median → Karlsruhe
günstig: Kraichtal
2 €/m²
23 Richtwertzonen
teuer: Forst
242 €/m²
2 Richtwertzonen
Landkreis-Median (€/m²)
3 €/m²
Karlsruhe
Die Gemeinden im Landkreis Karlsruhe unterscheiden sich beim Bodenrichtwert deutlich. Der Median je Gemeinde variiert zwischen 2 und 242 €/m².
| Gemeinde | Median (€/m²) | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Forst | 242 €/m² | 2 | 01.01.2026 |
| Hambrücken | 152 €/m² | 2 | 01.01.2026 |
| Ettlingen | 95 €/m² | 18 | 01.01.2026 |
| Waldbronn | 90 €/m² | 9 | 01.01.2026 |
| Rheinstetten | 83 €/m² | 14 | 01.01.2026 |
| Marxzell | 50 €/m² | 9 | 01.01.2026 |
| Karlsbad | 32 €/m² | 20 | 01.01.2026 |
| Malsch | 31 €/m² | 16 | 01.01.2026 |
| Bad Schönborn | 4 €/m² | 6 | 01.01.2026 |
Der Bodenrichtwert-Datenstand im Landkreis Karlsruhe nutzt Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zum Stichtag 01.01.2026. Die Lizenzlage lautet keine Angabe; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Für Karlsruhe liegt derzeit nur ein auswertbarer Stichtag mit ausreichend Richtwertzonen vor. Deshalb zeigen wir an dieser Stelle den Datenstand und verzichten auf eine Richtungsdeutung über mehrere Jahre.
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Kreisebene setzt der nach § 192 BauGB gebildete Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 fest; methodisch maßgeblich ist die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Karlsruhe
Hauptkennzahl
siehe Hauptkennzahl
Richtwertzonen
226
Gemeinden
32
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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