Efringen-Kirchen
Richtwertzonen
28
Stichtag
01.01.2026
Der Bodenrichtwert in Efringen-Kirchen liegt im Median bei 6 €/m². Grundlage sind 28 amtliche Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ erscheinen.
Die amtlichen Bodenrichtwerte in Efringen-Kirchen umfassen 28 Zonen mit einem Median von 6 €/m². Der Datenstand von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg wird hier zu Informationszwecken eingeordnet; Ursprungsportal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
BORIS bezeichnet die amtlichen Bodenrichtwert-Portale; Stichtag ist das Bewertungsdatum des Gutachterausschusses.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 28 | BORIS |
| Hauptkennzahl | siehe Hauptkennzahl | BORIS |
| Landkreis-Median | 3 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Die Einordnung in Efringen-Kirchen im Landkreis Lörrach: Rang 4 von 26 nach Median-Bodenrichtwert.
Daten Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, Lizenz keine Angabe.Quelle öffnenBORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
Schätzen Sie den Wert Ihres Grundstücks anhand der amtlichen Richtwertzonen für Efringen-Kirchen.
Richtwert-Schätzer
Rechnet die amtlichen Bodenrichtwerte auf eine frei gewählte Grundstücksfläche um.
Bodenwert-Spanne
6.000 € – 10.000 €
Median: 8.000 € · 1.000 m² · Sonder
Hinweis: Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung. Belastbare Einzelbewertungen erstellt der Gutachterausschuss.
Über alle Richtwertzonen in Efringen-Kirchen hinweg ergibt sich eine breite Verteilung: Median 6 €/m², Spanne 1–70 €/m².
Über alle 28 Zonen aller Nutzungsarten – Wohnzonen liegen typischerweise im oberen Drittel der Verteilung.
Günstigste Zone (€/m²)
1 €/m²
Minimum
Untere 25 % (€/m²)
1 €/m²
Perzentil 25
Obere 25 % (€/m²)
10 €/m²
Perzentil 75
Teuerste Zone (€/m²)
70 €/m²
Maximum
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 28 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Die Preisverteilung ist stark schief; ein lineares Histogramm würde einzelne Preisgruppen optisch zusammenpressen.
Spanne 1 €/m² bis 70 €/m². p25 und p75 werden aus den Histogrammklassen geschätzt.
Mehrere Nutzungsarten prägen die Bodenrichtwerte in Efringen-Kirchen gemeinsam.
Sonder
12
Richtwertzonen
Sonstige
16
Richtwertzonen
Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.
BW Bodenwertmodell
Stichtag 01.01.2026: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Efringen-Kirchen beträgt 6 €/m² bei 28 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zu Informationszwecken und verweist auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
In Efringen-Kirchen sind 28 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 6 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2026.
Der Bodenrichtwert in Efringen-Kirchen weist Sonder als häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen aus; daraus lässt sich ablesen, welche Zonenarten im Datensatz am häufigsten vorkommen.
Efringen-Kirchen und der Landkreis Lörrach unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 6 €/m² gegenüber 3 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Efringen-Kirchen auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Efringen-Kirchen muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Efringen-Kirchen liegt ↑ +135,3 % über dem Landkreis-Median.
Efringen-Kirchen: 6 €/m² · Lörrach-Median: 3 €/m² · 26 Vergleichsgemeinden
Efringen-Kirchen steht auf Rang 4 von 26 Gemeinden mit auswertbarem Median.
Efringen-Kirchen liegt mit 6 €/m² im obersten Viertel des Landkreises (höher als 88 % der Vergleichsgemeinden). Zum Vergleich: der Landkreis-Median beträgt 3 €/m².
| Nutzungsart | Median (€/m²) | p10 | p90 | Zonen |
|---|---|---|---|---|
| Mischnutzung | 70 €/m² | 70 €/m² | 70 €/m² | 4 |
| Sonder | 8 €/m² | 6 €/m² | 10 €/m² | 12 |
| Acker | 2 €/m² | 2 €/m² | 2 €/m² | 4 |
1 €/m²
Hinweis: Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung. Belastbare Einzelbewertungen erstellt der Gutachterausschuss.
70 €/m²
Hinweis: Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung. Belastbare Einzelbewertungen erstellt der Gutachterausschuss.
Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Lörrach reichen die Bodenrichtwerte von 5 €/m² bis 110 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.
| Gemeinde | Median (€/m²) | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Lörrach | 110 €/m² | 10 | 01.01.2026 |
| Schopfheim | 19 €/m² | 16 | 01.01.2026 |
| Schliengen | 7 €/m² | 14 | 01.01.2026 |
| Bad Bellingen | 5 €/m² | 21 | 01.01.2026 |
| Eimeldingen | 5 €/m² | 7 | 01.01.2026 |
Der Bodenrichtwert-Datenstand in Efringen-Kirchen nutzt Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zum Stichtag 01.01.2026. Die Lizenzlage lautet keine Angabe; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
In Efringen-Kirchen ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.
Efringen-Kirchen
Richtwertzonen
28
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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