Au am Rhein
Richtwertzonen
3
Stichtag
01.01.2026
In Au am Rhein weist die amtliche Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg 3 Richtwertzonen mit einem Median von 2 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
Der Bodenrichtwert-Überblick in Au am Rhein bündelt 3 Zonen mit einem Median von 2 €/m² und einer Spanne von 2 bis 170 €/m². Quelle: Gutachterausschüsse Baden-Württemberg; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.
BORIS bezeichnet die amtlichen Bodenrichtwert-Portale; Stichtag ist das Bewertungsdatum des Gutachterausschusses.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 3 | BORIS |
| Hauptkennzahl | siehe Hauptkennzahl | BORIS |
| Landkreis-Median | 2 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Die Einordnung in Au am Rhein im Landkreis Rastatt: Rang 9 von 20 nach Median-Bodenrichtwert.
Daten Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, Lizenz keine Angabe.Quelle öffnenBORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.
BW Bodenwertmodell
Für Au am Rhein liegen 3 Richtwertzone(n) zum Stichtag 01.01.2026 vor. Aufgrund der geringen Zonenzahl sind statistische Aussagen nicht belastbar.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Au am Rhein orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Wegen der geringen Zonenzahl bleibt nur der Kennzahlenkern sichtbar.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Au am Rhein; er ersetzt keine Bewertung eines einzelnen Grundstücks.
Zum Stichtag 01.01.2026 weist Gutachterausschüsse Baden-Württemberg Bodenrichtwerte in Au am Rhein aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis keine Angabe und mit Verlinkung auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ angezeigt.
Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Au am Rhein setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2026 vor.
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
In Au am Rhein stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2026; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.
Au am Rhein
Richtwertzonen
3
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW
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