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Weinstadt

Richtwertzonen

5

Stichtag

01.01.2024

Bodenrichtwert

Bodenrichtwert Weinstadt

Bodenrichtwerte in Weinstadt liegen mit einem Median von 5 €/m² aus 5 Richtwertzonen vor. Die Daten von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg werden hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

Bodenrichtwert-Eckdaten in Weinstadt: 5 Richtwertzonen, Median 5 €/m², 50-Prozent-Band 4–5 €/m². Die Angaben von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/ gespiegelt.

BORIS bezeichnet die amtlichen Bodenrichtwert-Portale; Stichtag ist das Bewertungsdatum des Gutachterausschusses.

Median-Bodenrichtwert in Weinstadt
5€/m²
Stichtag 01.01.2024 · 5 Richtwertzonen
Achtung
Im Datensatz in Weinstadt liegen Stichtage aus nebeneinander vor. Der Median kombiniert Werte vor und ab 2024; deshalb keine Richtungsdeutung über die Jahre.
KennzahlWertQuelle
Richtwertzonen5BORIS
Hauptkennzahlsiehe HauptkennzahlBORIS
Landkreis-Median3 €/m²BORIS
Stichtag01.01.2024Landesquelle

Innerhalb des Landkreises Rems-Murr-Kreis liegt Weinstadt auf Position 9 der 30 Gemeinden. Median 5 €/m².

Daten Gutachterausschüsse Baden-Württemberg, Lizenz keine Angabe.Quelle öffnenBORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

Preisverteilung der Richtwertzonen

Die Verteilung umfasst 5 Richtwertzonen in Weinstadt. Median 5 €/m²; Extremwerte werden nicht ausgewiesen.

Über alle 5 Zonen aller Nutzungsarten – Wohnzonen liegen typischerweise im oberen Drittel der Verteilung.

Günstigste Zone (€/m²)

3 €/m²

Minimum

Untere 25 % (€/m²)

4 €/m²

Perzentil 25

Obere 25 % (€/m²)

5 €/m²

Perzentil 75

Teuerste Zone (€/m²)

30 €/m²

Maximum

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 5 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

Nutzungsarten in Weinstadt

Weinstadt bringt eine ausgewogene Nutzungsmischung mit: Wohnen, Mischnutzung, Gewerbe und Landwirtschaft sind im Datensatz vertreten.

Sonstige

5

Richtwertzonen

Grundsteuer-Bezug

Grundsteuer-Hebesatz in Weinstadt

Grundsteuer

Grundsteuer-Hebesatz für Weinstadt

Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.

BW Bodenwertmodell

Grundsteuer-Hebesatz öffnen
Hebesatz B
285 %
Beispiel für 500 m² Wohnen
≈ 2 €
Jahressteuer bei medianem Bodenrichtwert

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Weinstadt

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Weinstadt?

Stichtag 01.01.2024: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Weinstadt beträgt 5 €/m² bei 5 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zu Informationszwecken und verweist auf https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

Wie viele Richtwertzonen gibt es in Weinstadt?

Insgesamt liegen in Weinstadt 5 Bodenrichtwertzonen vor — Datengrundlage für den Median-Bodenrichtwert.

Welche Nutzungsart ist in Weinstadt am häufigsten vertreten?

Der Bodenrichtwert in Weinstadt weist Sonder als häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen aus; daraus lässt sich ablesen, welche Zonenarten im Datensatz am häufigsten vorkommen.

Wie ist der Grundstückspreis pro qm in Weinstadt einzuordnen?

Weinstadt und der Landkreis Rems-Murr-Kreis unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 5 €/m² gegenüber 3 €/m².

Warum ist der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis meines Grundstücks?

Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.

Welche Rolle spielt der Bodenpreis in Weinstadt?

Liegen in Weinstadt nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.

Warum ersetzt der Bodenrichtwert keine Grundstückspreis-Prüfung in Weinstadt?

Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Weinstadt muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.

Preisleiste nach Nutzungsart
Nutzungsprofil in Weinstadt: vorsichtige Einordnung der offenen Kategorien.
Median Rems-Murr-Kreis: 3 €/m²Median Rems-Murr-Kreis 3 €/m²SonderSonder: 5 €/m²5 €/m²AckerAcker: 4 €/m²4 €/m²GrünlandGrünland: 3 €/m²3 €/m²
Einordnung im Landkreis-Median

Weinstadt liegt +50 % über dem Landkreis-Median.

Weinstadt: 5 €/m² · Rems-Murr-Kreis-Median: 3 €/m² · 30 Vergleichsgemeinden

Rang im Landkreis

Weinstadt steht auf Rang 9 von 30 Gemeinden mit auswertbarem Median.

Weinstadt liegt mit 5 €/m² über dem Mittelfeld (höher als 72 % der Vergleichsgemeinden). Zum Vergleich: der Landkreis-Median beträgt 3 €/m².

Nutzungsarten und Zonenpreise
Nutzungsarten in Weinstadt
NutzungsartMedian (€/m²)p10p90Zonen
Sonder5 €/m²5 €/m²25 €/m²3
Acker4 €/m²4 €/m²4 €/m²1
Grünland3 €/m²3 €/m²3 €/m²1
Nachbargemeinden im Vergleich

Nachbargemeinden in Weinstadt unterscheiden sich beim Bodenrichtwert deutlich. Median je Gemeinde zwischen 6 und 295 €/m².

Nachbargemeinden zu Weinstadt
GemeindeMedian (€/m²)ZonenStichtag
Kernen im Remstal295 €/m²401.01.2024
Winnenden58 €/m²801.01.2026
Fellbach11 €/m²201.01.2024
Schorndorf11 €/m²3001.01.2026
Remshalden6 €/m²2101.01.2026
Datenstand und Lizenz

Bodenrichtwerte in Weinstadt werden mit Stichtag 01.01.2024 und dem Lizenzhinweis keine Angabe gezeigt. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Baden-Württemberg zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/.

Eine Stichtag-Reihe für Weinstadt existiert in dieser Auswertung nicht; die Datengrundlage umfasst aktuell nur den Stichtag 01.01.2024.

Quelle und Lizenz

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

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Methodik und Rechtsgrundlage

Für Baden-Württemberg stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

Auf Gemeindeebene speist sich der Bodenrichtwert aus den vom zuständigen Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlungen gemäß § 195 BauGB; daraus werden nach den Verfahren der ImmoWertV zonenbezogene Werte abgeleitet und gemäß § 196 BauGB veröffentlicht.

Weinstadt

Richtwertzonen

5

Stichtag

01.01.2024

Quelle und Lizenz

BORIS-BW / Gutachterausschuesse in Baden-Wuerttemberg, Landesamt fuer Geoinformation und Landentwicklung Baden-Wuerttemberg (LGL), IT.NRW

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