Bad Homburg v. d. Höhe
Richtwertzonen
108
Stichtag
01.01.2024
Der Median-Bodenrichtwert in Bad Homburg v. d. Höhe beträgt 1.050 €/m² (Stichtag 01.01.2024); das sind rund 425 % oberhalb des Kreismedians (200 €/m²).
Aus 108 Bodenrichtwertzonen ergibt sich in Bad Homburg v. d. Höhe ein Median von 1.050 €/m²; das sind rund 425 % oberhalb des Kreismittels.
BORIS bezeichnet die amtlichen Bodenrichtwert-Portale; Stichtag ist das Bewertungsdatum des Gutachterausschusses.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 108 | BORIS |
| Hauptkennzahl | siehe Hauptkennzahl | BORIS |
| Landkreis-Median | 200 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Bad Homburg v. d. Höhe belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Hochtaunuskreis Rang 1 von 13.
Schätzen Sie den Wert Ihres Grundstücks anhand der amtlichen Richtwertzonen für Bad Homburg v. d. Höhe.
Richtwert-Schätzer
Rechnet die amtlichen Bodenrichtwerte auf eine frei gewählte Grundstücksfläche um.
Richtwertbereich
920.000 € – 1.700.000 €
Median: 1.300.000 € · 1.000 m² · Mischnutzung
Diese Schätzung dient nur der ersten Einordnung. Der Bodenrichtwert ist kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung eines konkreten Grundstücks.
Innerhalb von Bad Homburg v. d. Höhe streuen die Bodenrichtwerte erkennbar: Median 1.050 €/m², 25er-Perzentil 350 €/m², 75er-Perzentil 1.213 €/m².
Über alle 108 Zonen aller Nutzungsarten (Wohnen bis Wald). Für reine Wohngrundstücke: Median 1.150 €/m².
Günstigste Zone (€/m²)
7 €/m²
Minimum
Untere 25 % (€/m²)
350 €/m²
Perzentil 25
Obere 25 % (€/m²)
1.213 €/m²
Perzentil 75
Teuerste Zone (€/m²)
2.100 €/m²
Maximum
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 108 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Die Preisverteilung ist stark schief; ein lineares Histogramm würde einzelne Preisgruppen optisch zusammenpressen.
Spanne 7 €/m² bis 2.100 €/m². p25 und p75 werden aus den Histogrammklassen geschätzt.
In Bad Homburg v. d. Höhe verteilen sich die Bodenrichtwertzonen über mehrere Nutzungsarten, ohne dass eine Kategorie überwiegt.
Wohnen
63
Richtwertzonen
Mischnutzung
15
Richtwertzonen
Gewerbe
13
Richtwertzonen
Acker
8
Richtwertzonen
Sonder
5
Richtwertzonen
Sonstige
4
Richtwertzonen
Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.
HE Flächen-Faktor
Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Bad Homburg v. d. Höhe liegt bei 1.050 €/m² (Stichtag 01.01.2024); Spannweite zwischen 7 und 2.100 €/m².
In Bad Homburg v. d. Höhe sind 108 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 1.050 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2024.
Beim Median-Bodenrichtwert in Bad Homburg v. d. Höhe zeigt die Zonenkomposition vor allem Wohnen als häufigste Nutzungsart. Der ausgewiesene Median bleibt eine Zusammenfassung aller Zonen.
Im Vergleich zum Landkreis Hochtaunuskreis (200 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Bad Homburg v. d. Höhe bei 1.050 €/m².
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Bad Homburg v. d. Höhe auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Bad Homburg v. D. Höhe muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bad Homburg v. d. Höhe liegt ↑ +425 % über dem Landkreis-Median.
Bad Homburg v. d. Höhe: 1.050 €/m² · Hochtaunuskreis-Median: 200 €/m² · 13 Vergleichsgemeinden
Bad Homburg v. d. Höhe steht auf Rang 1 von 13 Gemeinden mit auswertbarem Median.
Bad Homburg v. d. Höhe liegt mit 1.050 €/m² im obersten Viertel des Landkreises (höher als 100 % der Vergleichsgemeinden). Zum Vergleich: der Landkreis-Median beträgt 200 €/m².
| Nutzungsart | Median (€/m²) | p10 | p90 | Zonen |
|---|---|---|---|---|
| Mischnutzung | 1.300 €/m² | 920 €/m² | 1.700 €/m² | 15 |
| Wohnen | 1.150 €/m² | 900 €/m² | 1.690 €/m² | 63 |
| Gewerbe | 300 €/m² | 112 €/m² | 350 €/m² | 13 |
7 €/m²
Diese Schätzung dient nur der ersten Einordnung. Der Bodenrichtwert ist kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung eines konkreten Grundstücks.
2.100 €/m²
Diese Schätzung dient nur der ersten Einordnung. Der Bodenrichtwert ist kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung eines konkreten Grundstücks.
Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Hochtaunuskreis reichen die Bodenrichtwerte von 220 €/m² bis 770 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.
| Gemeinde | Median (€/m²) | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Kronberg im Taunus | 770 €/m² | 57 | 01.01.2024 |
| Steinbach (Taunus) | 670 €/m² | 16 | 01.01.2024 |
| Königstein im Taunus | 570 €/m² | 54 | 01.01.2024 |
| Oberursel (Taunus) | 250 €/m² | 221 | 01.01.2024 |
| Glashütten | 220 €/m² | 24 | 01.01.2024 |
Bad Homburg v. d. Höhe weist einen Bodenrichtwert-Datenstand vom 01.01.2024 aus; herausgebende Stelle: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024.
Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Bad Homburg v. d. Höhe setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2024 vor.
Quelle und Lizenz
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Für Hessen gilt ergänzend § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen; im Übrigen sind § 193 BauGB und § 196 BauGB maßgeblich.
Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.
Bad Homburg v. d. Höhe
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01.01.2024
Quelle und Lizenz
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024
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