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Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt

Richtwertzonen

53

Stichtag

01.01.2024

Bodenrichtwert

Bodenrichtwert Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt

Der Median-Bodenrichtwert in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt beträgt 950 €/m² (Stichtag 01.01.2024); das sind rund 137,5 % oberhalb des Kreismedians (400 €/m²).

Aus 53 Bodenrichtwertzonen ergibt sich in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt ein Median von 950 €/m²; das sind rund 137,5 % oberhalb des Kreismittels.

BORIS bezeichnet die amtlichen Bodenrichtwert-Portale; Stichtag ist das Bewertungsdatum des Gutachterausschusses.

Median-Bodenrichtwert in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt
950€/m²
Stichtag 01.01.2024 · 53 Richtwertzonen
offen
KennzahlWertQuelle
Richtwertzonen53BORIS
Hauptkennzahlsiehe HauptkennzahlBORIS
Landkreis-Median400 €/m²BORIS
Stichtag01.01.2024Landesquelle

Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Offenbach Rang 2 von 13.

Schätzen Sie den Wert Ihres Grundstücks anhand der amtlichen Richtwertzonen für Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt.

Richtwert-Schätzer

Richtwertbasierte Einordnung in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt

Rechnet die amtlichen Bodenrichtwerte auf eine frei gewählte Grundstücksfläche um.

Richtwertbereich

875.000 €1.600.000 €

Median: 1.200.000 € · 1.000 m² · Mischnutzung

Diese Schätzung dient nur der ersten Einordnung. Der Bodenrichtwert ist kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung eines konkreten Grundstücks.

Preisverteilung der Richtwertzonen

Innerhalb von Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt streuen die Bodenrichtwerte erkennbar: Median 950 €/m², 25er-Perzentil 340 €/m², 75er-Perzentil 1.050 €/m².

Über alle 53 Zonen aller Nutzungsarten (Wohnen bis Wald). Für reine Wohngrundstücke: Median 1.050 €/m².

Günstigste Zone (€/m²)

1 €/m²

Minimum

Untere 25 % (€/m²)

340 €/m²

Perzentil 25

Obere 25 % (€/m²)

1.050 €/m²

Perzentil 75

Teuerste Zone (€/m²)

1.600 €/m²

Maximum

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 53 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

Histogramm der Zonenpreise in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt

Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt: amtliche Richtwertzonen als Histogramm der Euro je Quadratmeter.

Die Preisverteilung ist stark schief; ein lineares Histogramm würde einzelne Preisgruppen optisch zusammenpressen.

Spanne 1 €/m² bis 1.600 €/m². p25 und p75 werden aus den Histogrammklassen geschätzt.

Nutzungsarten in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt

In Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt verteilen sich die Bodenrichtwertzonen über mehrere Nutzungsarten, ohne dass eine Kategorie überwiegt.

Wohnen

26

Richtwertzonen

Mischnutzung

9

Richtwertzonen

Gewerbe

9

Richtwertzonen

Sonder

6

Richtwertzonen

Sonstige

3

Richtwertzonen

Grundsteuer-Bezug

Grundsteuer-Hebesatz in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt

Grundsteuer

Grundsteuer-Hebesatz für Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt

Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.

HE Flächen-Faktor

Grundsteuer-Hebesatz öffnen
Hebesatz B
472 %
Beispiel für 500 m² Wohnen
≈ 695 €
Jahressteuer bei medianem Bodenrichtwert

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt?

In Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt weist die amtliche Bewertung einen Median-Bodenrichtwert von 950 €/m² aus, gestützt auf 53 Richtwertzonen (Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Stichtag 01.01.2024).

Wie viele Richtwertzonen gibt es in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt?

In Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt sind 53 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 950 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2024.

Welche Nutzungsart ist in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt am häufigsten vertreten?

Der Bodenrichtwert in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt beruht auf einer Zonenkomposition, in der Wohnen den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.

Wie ist der Grundstückspreis pro qm in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt einzuordnen?

Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt und der Landkreis Offenbach unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 950 €/m² gegenüber 400 €/m².

Warum ist der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis meines Grundstücks?

Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.

Welche Rolle spielt der Bodenpreis in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt?

Liegen in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.

Warum ersetzt der Bodenrichtwert keine Grundstückspreis-Prüfung in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt?

Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.

Preisleiste nach Nutzungsart
Preisleiste in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt: Wohnen, Gewerbe und Freiflächen im Median.
Median Offenbach: 400 €/m²Median Offenbach 400 €/m²MischnutzungMischnutzung: 1.200 €/m²1.200 €/m²WohnenWohnen: 1.050 €/m²1.050 €/m²GewerbeGewerbe: 340 €/m²340 €/m²SonderSonder: 170 €/m²170 €/m²AckerAcker: 6 €/m²6 €/m²WaldWald: 1 €/m²1 €/m²
Einordnung im Landkreis-Median

Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt liegt +137,5 % über dem Landkreis-Median.

Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt: 950 €/m² · Offenbach-Median: 400 €/m² · 13 Vergleichsgemeinden

Rang im Landkreis

Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt steht auf Rang 2 von 13 Gemeinden mit auswertbarem Median.

Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt liegt mit 950 €/m² im obersten Viertel des Landkreises (höher als 92 % der Vergleichsgemeinden). Zum Vergleich: der Landkreis-Median beträgt 400 €/m².

Nutzungsarten und Zonenpreise
Nutzungsarten in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt
NutzungsartMedian (€/m²)p10p90Zonen
Mischnutzung1.200 €/m²875 €/m²1.600 €/m²9
Wohnen1.050 €/m²688 €/m²1.238 €/m²26
Gewerbe340 €/m²318 €/m²370 €/m²9
Günstigste und teuerste Zone
Unteres Zonenband in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt

1 €/m²

Nutzungsart
Wald
Zone
06-06438009-07480202
Stichtag
01.01.2024

Diese Schätzung dient nur der ersten Einordnung. Der Bodenrichtwert ist kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung eines konkreten Grundstücks.

Oberes Zonenband in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt

1.600 €/m²

Nutzungsart
Mischnutzung
Zone
06-06438009-07480023
Stichtag
01.01.2024

Diese Schätzung dient nur der ersten Einordnung. Der Bodenrichtwert ist kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung eines konkreten Grundstücks.

Nachbargemeinden im Vergleich

Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Offenbach reichen die Bodenrichtwerte von 513 €/m² bis 950 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.

Nachbargemeinden zu Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt
GemeindeMedian (€/m²)ZonenStichtag
Langen (Hessen)950 €/m²4401.01.2024
Obertshausen700 €/m²7701.01.2024
Dreieich663 €/m²12001.01.2024
Rodgau550 €/m²15201.01.2024
Dietzenbach, Kreisstadt513 €/m²3001.01.2024
Datenstand und Lizenz

Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt weist einen Bodenrichtwert-Datenstand vom 01.01.2024 aus; herausgebende Stelle: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024.

In Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.

Quelle und Lizenz

Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024

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Methodik und Rechtsgrundlage

Für Hessen gilt ergänzend § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen; im Übrigen sind § 193 BauGB und § 196 BauGB maßgeblich.

Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.

Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt

Richtwertzonen

53

Stichtag

01.01.2024

Quelle und Lizenz

Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024

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