Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt
Richtwertzonen
53
Stichtag
01.01.2024
Der Median-Bodenrichtwert in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt beträgt 950 €/m² (Stichtag 01.01.2024); das sind rund 137,5 % oberhalb des Kreismedians (400 €/m²).
Aus 53 Bodenrichtwertzonen ergibt sich in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt ein Median von 950 €/m²; das sind rund 137,5 % oberhalb des Kreismittels.
BORIS bezeichnet die amtlichen Bodenrichtwert-Portale; Stichtag ist das Bewertungsdatum des Gutachterausschusses.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 53 | BORIS |
| Hauptkennzahl | siehe Hauptkennzahl | BORIS |
| Landkreis-Median | 400 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Offenbach Rang 2 von 13.
Schätzen Sie den Wert Ihres Grundstücks anhand der amtlichen Richtwertzonen für Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt.
Richtwert-Schätzer
Rechnet die amtlichen Bodenrichtwerte auf eine frei gewählte Grundstücksfläche um.
Richtwertbereich
875.000 € – 1.600.000 €
Median: 1.200.000 € · 1.000 m² · Mischnutzung
Diese Schätzung dient nur der ersten Einordnung. Der Bodenrichtwert ist kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung eines konkreten Grundstücks.
Innerhalb von Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt streuen die Bodenrichtwerte erkennbar: Median 950 €/m², 25er-Perzentil 340 €/m², 75er-Perzentil 1.050 €/m².
Über alle 53 Zonen aller Nutzungsarten (Wohnen bis Wald). Für reine Wohngrundstücke: Median 1.050 €/m².
Günstigste Zone (€/m²)
1 €/m²
Minimum
Untere 25 % (€/m²)
340 €/m²
Perzentil 25
Obere 25 % (€/m²)
1.050 €/m²
Perzentil 75
Teuerste Zone (€/m²)
1.600 €/m²
Maximum
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 53 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Die Preisverteilung ist stark schief; ein lineares Histogramm würde einzelne Preisgruppen optisch zusammenpressen.
Spanne 1 €/m² bis 1.600 €/m². p25 und p75 werden aus den Histogrammklassen geschätzt.
In Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt verteilen sich die Bodenrichtwertzonen über mehrere Nutzungsarten, ohne dass eine Kategorie überwiegt.
Wohnen
26
Richtwertzonen
Mischnutzung
9
Richtwertzonen
Gewerbe
9
Richtwertzonen
Sonder
6
Richtwertzonen
Sonstige
3
Richtwertzonen
Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.
HE Flächen-Faktor
In Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt weist die amtliche Bewertung einen Median-Bodenrichtwert von 950 €/m² aus, gestützt auf 53 Richtwertzonen (Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Stichtag 01.01.2024).
In Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt sind 53 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 950 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2024.
Der Bodenrichtwert in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt beruht auf einer Zonenkomposition, in der Wohnen den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt und der Landkreis Offenbach unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 950 €/m² gegenüber 400 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Liegen in Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt liegt ↑ +137,5 % über dem Landkreis-Median.
Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt: 950 €/m² · Offenbach-Median: 400 €/m² · 13 Vergleichsgemeinden
Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt steht auf Rang 2 von 13 Gemeinden mit auswertbarem Median.
Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt liegt mit 950 €/m² im obersten Viertel des Landkreises (höher als 92 % der Vergleichsgemeinden). Zum Vergleich: der Landkreis-Median beträgt 400 €/m².
| Nutzungsart | Median (€/m²) | p10 | p90 | Zonen |
|---|---|---|---|---|
| Mischnutzung | 1.200 €/m² | 875 €/m² | 1.600 €/m² | 9 |
| Wohnen | 1.050 €/m² | 688 €/m² | 1.238 €/m² | 26 |
| Gewerbe | 340 €/m² | 318 €/m² | 370 €/m² | 9 |
1 €/m²
Diese Schätzung dient nur der ersten Einordnung. Der Bodenrichtwert ist kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung eines konkreten Grundstücks.
1.600 €/m²
Diese Schätzung dient nur der ersten Einordnung. Der Bodenrichtwert ist kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung eines konkreten Grundstücks.
Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Offenbach reichen die Bodenrichtwerte von 513 €/m² bis 950 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.
| Gemeinde | Median (€/m²) | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Langen (Hessen) | 950 €/m² | 44 | 01.01.2024 |
| Obertshausen | 700 €/m² | 77 | 01.01.2024 |
| Dreieich | 663 €/m² | 120 | 01.01.2024 |
| Rodgau | 550 €/m² | 152 | 01.01.2024 |
| Dietzenbach, Kreisstadt | 513 €/m² | 30 | 01.01.2024 |
Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt weist einen Bodenrichtwert-Datenstand vom 01.01.2024 aus; herausgebende Stelle: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024.
In Neu-Isenburg, Hugenotten- und Waldenserstadt ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.
Quelle und Lizenz
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024
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Für Hessen gilt ergänzend § 17 Abs. 4 BauGB-AV Hessen; im Übrigen sind § 193 BauGB und § 196 BauGB maßgeblich.
Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.
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01.01.2024
Quelle und Lizenz
Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation, Bodenrichtwerte Hessen, Stichtag 01.01.2024
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