Osloß
Richtwertzonen
4
Stichtag
01.01.2026
In Osloß liegt der Bodenrichtwert mit 118 €/m² markant über dem Median des Landkreises Gifhorn (Aufschlag 135 %, Stichtag 01.01.2026); Osloß gehört damit zu den teuersten Gemeinden des Kreises.
Bodenrichtwert-Eckdaten in Osloß: 4 Zonen, Median 118 €/m². Das Niveau überragt den Kreismedian deutlich.
BORIS bezeichnet die amtlichen Bodenrichtwert-Portale; Stichtag ist das Bewertungsdatum des Gutachterausschusses.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 4 | BORIS |
| Hauptkennzahl | siehe Hauptkennzahl | BORIS |
| Landkreis-Median | 50 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Innerhalb des Landkreises Gifhorn liegt Osloß auf Position 8 der 42 Gemeinden. Median 118 €/m².
Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.
NI Flächen-Lage-Modell
Für Osloß liegen 4 Richtwertzone(n) zum Stichtag 01.01.2026 vor. Aufgrund der geringen Zonenzahl sind statistische Aussagen nicht belastbar.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Osloß orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Wegen der geringen Zonenzahl bleibt nur der Kennzahlenkern sichtbar.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Osloß; er ersetzt keine Bewertung eines einzelnen Grundstücks.
Der Stichtag in Osloß ist 01.01.2026; die Werte folgen der Veröffentlichung von © Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Niedersachsen 2026, dl-de/by-2-0, www.govdata.de/dl-de/by-2-0, https://immobilienmarkt.niedersachsen.de.
Für Osloß liegt nur ein einzelner Bodenrichtwert-Stichtag (01.01.2026) vor. Eine belastbare Trendaussage ist derzeit nicht möglich.
Quelle und Lizenz
© Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Niedersachsen 2026, dl-de/by-2-0, www.govdata.de/dl-de/by-2-0, https://immobilienmarkt.niedersachsen.de
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Für Niedersachsen stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.
Osloß
Richtwertzonen
4
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Niedersachsen 2026, dl-de/by-2-0, www.govdata.de/dl-de/by-2-0, https://immobilienmarkt.niedersachsen.de
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