Colnrade
Richtwertzonen
2
Stichtag
01.01.2026
In Colnrade liegt der Bodenrichtwert mit 58 €/m² 36,1 % unter dem Median des Landkreises Oldenburg (90 €/m²). Stichtag: 01.01.2026.
Bodenrichtwert-Eckdaten in Colnrade: 2 Zonen, Median 58 €/m². Im Kreisvergleich liegt die Gemeinde deutlich unter dem Median.
BORIS bezeichnet die amtlichen Bodenrichtwert-Portale; Stichtag ist das Bewertungsdatum des Gutachterausschusses.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 2 | BORIS |
| Hauptkennzahl | siehe Hauptkennzahl | BORIS |
| Landkreis-Median | 90 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Innerhalb des Landkreises Oldenburg liegt Colnrade auf Position 8 der 15 Gemeinden. Median 58 €/m².
Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.
NI Flächen-Lage-Modell
Für Colnrade liegen 2 Richtwertzone(n) zum Stichtag 01.01.2026 vor. Aufgrund der geringen Zonenzahl sind statistische Aussagen nicht belastbar.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Colnrade orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Wegen der geringen Zonenzahl bleibt nur der Kennzahlenkern sichtbar.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Colnrade; er ersetzt keine Bewertung eines einzelnen Grundstücks.
Für Colnrade gelten die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026; Quelle © Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Niedersachsen 2026, dl-de/by-2-0, www.govdata.de/dl-de/by-2-0, https://immobilienmarkt.niedersachsen.de, Lizenz dl-de/by-2-0.
Eine Stichtag-Reihe für Colnrade existiert in dieser Auswertung nicht; die Datengrundlage umfasst aktuell nur den Stichtag 01.01.2026.
Quelle und Lizenz
© Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Niedersachsen 2026, dl-de/by-2-0, www.govdata.de/dl-de/by-2-0, https://immobilienmarkt.niedersachsen.de
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Für Niedersachsen stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.
Colnrade
Richtwertzonen
2
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte Niedersachsen 2026, dl-de/by-2-0, www.govdata.de/dl-de/by-2-0, https://immobilienmarkt.niedersachsen.de
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