Bad Bertrich
Richtwertzonen
50
Stichtag
01.01.2026
Der Bodenrichtwert in Bad Bertrich liegt im Median bei 80 €/m². Grundlage sind 50 amtliche Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte erscheinen.
Die amtlichen Bodenrichtwerte in Bad Bertrich umfassen 50 Zonen mit einem Median von 80 €/m². Der Datenstand von LVermGeo Rheinland-Pfalz wird hier zu Informationszwecken eingeordnet; Ursprungsportal: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
BORIS bezeichnet die amtlichen Bodenrichtwert-Portale; Stichtag ist das Bewertungsdatum des Gutachterausschusses.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 50 | BORIS |
| Hauptkennzahl | siehe Hauptkennzahl | BORIS |
| Landkreis-Median | 2 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Bad Bertrich belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Cochem-Zell Rang 1 von 88.
Daten LVermGeo Rheinland-Pfalz, Lizenz keine Angabe.Quelle öffnen© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
Schätzen Sie den Wert Ihres Grundstücks anhand der amtlichen Richtwertzonen für Bad Bertrich.
Richtwert-Schätzer
Rechnet die amtlichen Bodenrichtwerte auf eine frei gewählte Grundstücksfläche um.
Orientierungswert
30.000 € – 140.000 €
Median: 95.000 € · 1.000 m² · Mischnutzung
Diese Schätzung dient nur der ersten Einordnung. Der Bodenrichtwert ist kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung eines konkreten Grundstücks.
Innerhalb von Bad Bertrich streuen die Bodenrichtwerte erkennbar: Median 80 €/m², 25er-Perzentil 30 €/m², 75er-Perzentil 108 €/m².
Über alle 50 Zonen aller Nutzungsarten (Wohnen bis Wald). Für reine Wohngrundstücke: Median 80 €/m².
Günstigste Zone (€/m²)
0 €/m²
Minimum
Untere 25 % (€/m²)
30 €/m²
Perzentil 25
Obere 25 % (€/m²)
108 €/m²
Perzentil 75
Teuerste Zone (€/m²)
155 €/m²
Maximum
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 50 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Die Preisverteilung ist stark schief; ein lineares Histogramm würde einzelne Preisgruppen optisch zusammenpressen.
Spanne 0 €/m² bis 155 €/m². p25 und p75 werden aus den Histogrammklassen geschätzt.
Bad Bertrich ist mischgeprägt: 78 % der Richtwertzonen vereinen Wohn- und Gewerbenutzung.
Mischnutzung
39
Richtwertzonen
Wald
6
Richtwertzonen
Sonstige
5
Richtwertzonen
Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.
Bundesmodell RLP
Stichtag 01.01.2026: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Bad Bertrich beträgt 80 €/m² bei 50 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken und verweist auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Insgesamt liegen in Bad Bertrich 50 Bodenrichtwertzonen vor — Datengrundlage für den Median-Bodenrichtwert.
Der Bodenrichtwert in Bad Bertrich beruht auf einer Zonenkomposition, in der Mischnutzung den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.
Bad Bertrich und der Landkreis Cochem-Zell unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 80 €/m² gegenüber 2 €/m².
Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Bad Bertrich auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Bad Bertrich muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Bad Bertrich liegt ↑ +3709,5 % über dem Landkreis-Median.
Bad Bertrich: 80 €/m² · Cochem-Zell-Median: 2 €/m² · 88 Vergleichsgemeinden
Bad Bertrich steht auf Rang 1 von 88 Gemeinden mit auswertbarem Median.
Bad Bertrich liegt mit 80 €/m² im obersten Viertel des Landkreises (höher als 100 % der Vergleichsgemeinden). Zum Vergleich: der Landkreis-Median beträgt 2 €/m².
| Nutzungsart | Median (€/m²) | p10 | p90 | Zonen |
|---|---|---|---|---|
| Mischnutzung | 95 €/m² | 30 €/m² | 140 €/m² | 39 |
| Wohnen | 80 €/m² | 76 €/m² | 84 €/m² | 2 |
| Acker | 1 €/m² | 1 €/m² | 1 €/m² | 3 |
0 €/m²
Diese Schätzung dient nur der ersten Einordnung. Der Bodenrichtwert ist kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung eines konkreten Grundstücks.
155 €/m²
Diese Schätzung dient nur der ersten Einordnung. Der Bodenrichtwert ist kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung eines konkreten Grundstücks.
Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Cochem-Zell reichen die Bodenrichtwerte von 40 €/m² bis 78 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.
| Gemeinde | Median (€/m²) | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Cochem | 78 €/m² | 82 | 01.01.2026 |
| Kaisersesch | 60 €/m² | 13 | 01.01.2026 |
| Blankenrath | 50 €/m² | 9 | 01.01.2026 |
| Ulmen | 45 €/m² | 19 | 01.01.2026 |
| Gamlen | 40 €/m² | 8 | 01.01.2026 |
Zum Stichtag 01.01.2026 weist LVermGeo Rheinland-Pfalz Bodenrichtwerte in Bad Bertrich aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis keine Angabe und mit Verlinkung auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte angezeigt.
In Bad Bertrich ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.
Quelle und Lizenz
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Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
In Bad Bertrich stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2026; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.
Bad Bertrich
Richtwertzonen
50
Stichtag
01.01.2026
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