Hauptstuhl
Richtwertzonen
21
Stichtag
01.01.2026
Der Bodenrichtwert in Hauptstuhl liegt im Median bei 20 €/m². Grundlage sind 21 amtliche Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte erscheinen.
Der Bodenrichtwert-Überblick in Hauptstuhl bündelt 21 Zonen mit einem Median von 20 €/m² und einer Spanne von 1 bis 315 €/m². Quelle: LVermGeo Rheinland-Pfalz; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
BORIS bezeichnet die amtlichen Bodenrichtwert-Portale; Stichtag ist das Bewertungsdatum des Gutachterausschusses.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 21 | BORIS |
| Hauptkennzahl | siehe Hauptkennzahl | BORIS |
| Landkreis-Median | 2 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Hauptstuhl belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Kaiserslautern Rang 6 von 50.
Daten LVermGeo Rheinland-Pfalz, Lizenz keine Angabe.Quelle öffnen© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
Schätzen Sie den Wert Ihres Grundstücks anhand der amtlichen Richtwertzonen für Hauptstuhl.
Bodenwert-Rechner
Rechnet die amtlichen Bodenrichtwerte auf eine frei gewählte Grundstücksfläche um.
Bodenwert-Spanne
20.000 € – 20.000 €
Median: 20.000 € · 1.000 m² · Sonder
Hinweis: Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung. Belastbare Einzelbewertungen erstellt der Gutachterausschuss.
Über alle Richtwertzonen in Hauptstuhl hinweg ergibt sich eine breite Verteilung: Median 20 €/m², Spanne 1–315 €/m².
Über alle 21 Zonen aller Nutzungsarten (Wohnen bis Wald). Für reine Wohngrundstücke: Median 235 €/m².
Günstigste Zone (€/m²)
1 €/m²
Minimum
Untere 25 % (€/m²)
1 €/m²
Perzentil 25
Obere 25 % (€/m²)
210 €/m²
Perzentil 75
Teuerste Zone (€/m²)
315 €/m²
Maximum
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 21 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Die Preisverteilung ist stark schief; ein lineares Histogramm würde einzelne Preisgruppen optisch zusammenpressen.
Spanne 1 €/m² bis 315 €/m². p25 und p75 werden aus den Histogrammklassen geschätzt.
Mehrere Nutzungsarten prägen die Bodenrichtwerte in Hauptstuhl gemeinsam.
Acker
7
Richtwertzonen
Sonder
6
Richtwertzonen
Sonstige
8
Richtwertzonen
Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.
Bundesmodell RLP
Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert in Hauptstuhl liegt im Median bei 20 €/m². Grundlage sind 21 Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte dargestellt werden.
In Hauptstuhl sind 21 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 20 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2026.
Der Bodenrichtwert in Hauptstuhl weist Acker als häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen aus; daraus lässt sich ablesen, welche Zonenarten im Datensatz am häufigsten vorkommen.
Der Bodenrichtwert in Hauptstuhl liegt bei 20 €/m², der Median des Landkreises Kaiserslautern bei 2 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.
Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Hauptstuhl auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Hauptstuhl muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Hauptstuhl liegt ↑ +1233,3 % über dem Landkreis-Median.
Hauptstuhl: 20 €/m² · Kaiserslautern-Median: 2 €/m² · 50 Vergleichsgemeinden
Hauptstuhl steht auf Rang 6 von 50 Gemeinden mit auswertbarem Median.
Hauptstuhl liegt mit 20 €/m² im obersten Viertel des Landkreises (höher als 90 % der Vergleichsgemeinden). Zum Vergleich: der Landkreis-Median beträgt 2 €/m².
| Nutzungsart | Median (€/m²) | p10 | p90 | Zonen |
|---|---|---|---|---|
| Wohnen | 235 €/m² | 220 €/m² | 296 €/m² | 4 |
| Mischnutzung | 210 €/m² | 210 €/m² | 226 €/m² | 3 |
| Gewerbe | 25 €/m² | 25 €/m² | 25 €/m² | 1 |
1 €/m²
Hinweis: Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung. Belastbare Einzelbewertungen erstellt der Gutachterausschuss.
315 €/m²
Hinweis: Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung. Belastbare Einzelbewertungen erstellt der Gutachterausschuss.
Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Kaiserslautern reichen die Bodenrichtwerte von 20 €/m² bis 75 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.
| Gemeinde | Median (€/m²) | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Otterberg | 75 €/m² | 56 | 01.01.2026 |
| Landstuhl, Sickingenstadt | 46 €/m² | 50 | 01.01.2026 |
| Hochspeyer | 43 €/m² | 41 | 01.01.2026 |
| Kindsbach | 35 €/m² | 26 | 01.01.2026 |
| Enkenbach-Alsenborn | 20 €/m² | 61 | 01.01.2026 |
Der Bodenrichtwert-Datenstand in Hauptstuhl nutzt LVermGeo Rheinland-Pfalz zum Stichtag 01.01.2026. Die Lizenzlage lautet keine Angabe; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
In Hauptstuhl ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.
Hauptstuhl
Richtwertzonen
21
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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