Altenkirchen
Richtwertzonen
21
Stichtag
01.01.2026
In Altenkirchen weist die amtliche Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz 21 Richtwertzonen mit einem Median von 5 €/m² aus. Die Werte erscheinen hier zu Informationszwecken; Originalportal: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Die amtlichen Bodenrichtwerte in Altenkirchen umfassen 21 Zonen mit einem Median von 5 €/m². Der Datenstand von LVermGeo Rheinland-Pfalz wird hier zu Informationszwecken eingeordnet; Ursprungsportal: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
BORIS bezeichnet die amtlichen Bodenrichtwert-Portale; Stichtag ist das Bewertungsdatum des Gutachterausschusses.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 21 | BORIS |
| Hauptkennzahl | siehe Hauptkennzahl | BORIS |
| Landkreis-Median | 1 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Die Einordnung in Altenkirchen im Landkreis Kusel: Rang 6 von 98 nach Median-Bodenrichtwert.
Daten LVermGeo Rheinland-Pfalz, Lizenz keine Angabe.Quelle öffnen© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
Schätzen Sie den Wert Ihres Grundstücks anhand der amtlichen Richtwertzonen für Altenkirchen.
Bodenwert-Rechner
Rechnet die amtlichen Bodenrichtwerte auf eine frei gewählte Grundstücksfläche um.
Orientierungswert
65.000 € – 75.000 €
Median: 65.000 € · 1.000 m² · Wohnen
Hinweis: Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung. Belastbare Einzelbewertungen erstellt der Gutachterausschuss.
Über alle Richtwertzonen in Altenkirchen hinweg ergibt sich eine breite Verteilung: Median 5 €/m², Spanne 1–80 €/m².
Über alle 21 Zonen aller Nutzungsarten (Wohnen bis Wald). Für reine Wohngrundstücke: Median 65 €/m².
Günstigste Zone (€/m²)
1 €/m²
Minimum
Untere 25 % (€/m²)
1 €/m²
Perzentil 25
Obere 25 % (€/m²)
65 €/m²
Perzentil 75
Teuerste Zone (€/m²)
80 €/m²
Maximum
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 21 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Die Preisverteilung ist stark schief; ein lineares Histogramm würde einzelne Preisgruppen optisch zusammenpressen.
Spanne 1 €/m² bis 80 €/m². p25 und p75 werden aus den Histogrammklassen geschätzt.
In Altenkirchen verteilen sich die Bodenrichtwertzonen über mehrere Nutzungsarten, ohne dass eine Kategorie überwiegt.
Acker
9
Richtwertzonen
Wohnen
6
Richtwertzonen
Sonder
5
Richtwertzonen
Sonstige
1
Richtwertzonen
Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.
Bundesmodell RLP
Stichtag 01.01.2026: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Altenkirchen beträgt 5 €/m² bei 21 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken und verweist auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Insgesamt liegen in Altenkirchen 21 Bodenrichtwertzonen vor — Datengrundlage für den Median-Bodenrichtwert.
Der Bodenrichtwert in Altenkirchen weist Acker als häufigste Nutzungsart der Bodenrichtwertzonen aus; daraus lässt sich ablesen, welche Zonenarten im Datensatz am häufigsten vorkommen.
Der Bodenrichtwert in Altenkirchen liegt bei 5 €/m², der Median des Landkreises Kusel bei 1 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Bodenrichtwertzone nach § 196 BauGB, kein Kaufpreis. Der Verkehrswert eines konkreten Grundstücks im Sinne von § 194 BauGB weicht je nach Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage ab und wird nach den Verfahren der ImmoWertV individuell ermittelt.
Liegen in Altenkirchen nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Altenkirchen muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Altenkirchen liegt ↑ +488,2 % über dem Landkreis-Median.
Altenkirchen: 5 €/m² · Kusel-Median: 1 €/m² · 98 Vergleichsgemeinden
Altenkirchen steht auf Rang 6 von 98 Gemeinden mit auswertbarem Median.
Altenkirchen liegt mit 5 €/m² im obersten Viertel des Landkreises (höher als 95 % der Vergleichsgemeinden). Zum Vergleich: der Landkreis-Median beträgt 1 €/m².
| Nutzungsart | Median (€/m²) | p10 | p90 | Zonen |
|---|---|---|---|---|
| Wohnen | 65 €/m² | 65 €/m² | 75 €/m² | 6 |
| Mischnutzung | 50 €/m² | 50 €/m² | 50 €/m² | 1 |
| Sonder | 5 €/m² | 5 €/m² | 5 €/m² | 5 |
1 €/m²
Hinweis: Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung. Belastbare Einzelbewertungen erstellt der Gutachterausschuss.
80 €/m²
Hinweis: Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung. Belastbare Einzelbewertungen erstellt der Gutachterausschuss.
Wer Grundstückspreise im direkten Umfeld einordnen will, kann rund um Altenkirchen die Bodenrichtwert-Spannweite von 7 bis 40 €/m² als Orientierung nutzen.
| Gemeinde | Median (€/m²) | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Waldmohr | 40 €/m² | 57 | 01.01.2026 |
| Lauterecken | 20 €/m² | 42 | 01.01.2026 |
| Brücken (Pfalz) | 9 €/m² | 27 | 01.01.2026 |
| Breitenbach | 7 €/m² | 19 | 01.01.2026 |
| Schönenberg-Kübelberg | 7 €/m² | 70 | 01.01.2026 |
Zum Stichtag 01.01.2026 weist LVermGeo Rheinland-Pfalz Bodenrichtwerte in Altenkirchen aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis keine Angabe und mit Verlinkung auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte angezeigt.
Trendaussagen zu Bodenrichtwerten in Altenkirchen setzen mindestens zwei Stichtage voraus. Aktuell liegt nur 01.01.2026 vor.
Quelle und Lizenz
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Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
In Altenkirchen stammen die Bodenrichtwerte vom Stichtag 01.01.2026; die Wertermittlung selbst folgt § 193 BauGB i. V. m. der ImmoWertV und liegt beim zuständigen Gutachterausschuss.
Altenkirchen
Richtwertzonen
21
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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