Mainz, kreisfreie Stadt
Hauptkennzahl
siehe Hauptkennzahl
Richtwertzonen
401
Stichtag
01.01.2026
Der Bodenrichtwert im Landkreis Mainz, kreisfreie Stadt liegt im Median bei 870 €/m². Grundlage sind 401 amtliche Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte erscheinen.
Die amtlichen Bodenrichtwerte im Landkreis Mainz, kreisfreie Stadt umfassen 401 Zonen mit einem Median von 870 €/m². Der Datenstand von LVermGeo Rheinland-Pfalz wird hier zu Informationszwecken eingeordnet; Ursprungsportal: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
BORIS bezeichnet die amtlichen Bodenrichtwert-Portale; Stichtag ist das Bewertungsdatum des Gutachterausschusses.
Bodenrichtwert-Median im Landkreis Mainz, kreisfreie Stadt
870 €/m²
Median über 401 Richtwertzonen · Stichtag 01.01.2026
Eckdaten im Landkreis Mainz, kreisfreie Stadt
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 401 | BORIS |
| Hauptkennzahl | siehe Hauptkennzahl | BORIS |
| Gemeinden | 1 | VG250 / BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Der Landkreis Mainz, kreisfreie Stadt belegt im Bodenrichtwert-Vergleich in Rheinland-Pfalz Rang 1 von 36.
Bodenrichtwerte im Landkreis Mainz, kreisfreie Stadt stehen aktuell nur für eine Gemeinde offen zur Verfügung; ein Median-Spreizungsvergleich entfällt, solange keine zweite Vergleichsgemeinde vorliegt.
Daten LVermGeo Rheinland-Pfalz, Lizenz keine Angabe.Quelle öffnen© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
Schätzen Sie den Wert Ihres Grundstücks anhand der amtlichen Richtwertzonen für Mainz, kreisfreie Stadt.
Richtwert-Schätzer
Rechnet die amtlichen Bodenrichtwerte auf eine frei gewählte Grundstücksfläche um.
Orientierungswert
668.000 € – 4.867.000 €
Median: 2.805.000 € · 1.000 m² · Mischnutzung
Diese Schätzung dient nur der ersten Einordnung. Der Bodenrichtwert ist kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung eines konkreten Grundstücks.
Die Bodenrichtwerte im Landkreis Mainz, kreisfreie Stadt streuen erheblich: Median 870 €/m², 25er-Perzentil 220 €/m², 75er-Perzentil 2.545 €/m², Maximum 8.045 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 401 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Median (€/m²)
870 €/m²
Minimum (€/m²)
1 €/m²
Perzentil 25 (€/m²)
220 €/m²
Perzentil 75 (€/m²)
2.545 €/m²
Die Preisverteilung ist stark schief; ein lineares Histogramm würde einzelne Preisgruppen optisch zusammenpressen.
Spanne 1 €/m² bis 8.045 €/m². p25 und p75 werden aus den Histogrammklassen geschätzt.
Im Kreis Mainz, kreisfreie Stadt streut die Nutzungsmischung breit: keine Kategorie kommt auf einen dominanten Anteil; Wohn-, Misch-, Gewerbe- und Agrarflächen tragen gemeinsam zum Bodenpreis-Bild bei.
Wohnen
192
Richtwertzonen
Sonder
64
Richtwertzonen
Mischnutzung
59
Richtwertzonen
Gewerbe
53
Richtwertzonen
Acker
31
Richtwertzonen
Sonstige
2
Richtwertzonen
Der Landkreis-Median ordnet die Grundsteuer-Belastung neben den Bodenrichtwerten ein.
Bundesmodell RLP
Mehr zu Hebesatz, Reformmodell und Vergleich finden Sie auf der verknüpften Grundsteuer-Seite.
Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert im Landkreis Mainz, kreisfreie Stadt liegt im Median bei 870 €/m². Grundlage sind 401 Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte dargestellt werden.
Der Bodenrichtwert im Landkreis Mainz, kreisfreie Stadt stützt sich auf 401 Richtwertzonen. Diese Datengrundlage erhöht die Belastbarkeit der Median-Aussage, bleibt aber von Zonenmix und Streuung abhängig.
Der Bodenrichtwert in dieser Auswertung ist der amtliche Median der Richtwertzonen. Bodenpreis meint hier keinen Kaufpreis eines einzelnen Grundstücks; konkrete Verkehrswerte im Sinne von § 194 BauGB werden nach den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) individuell ermittelt.
Der hier ausgewiesene Bodenrichtwert-Datenstand im Landkreis Mainz, kreisfreie Stadt ist 01.01.2026.
Der Bodenrichtwert in Mainz, kreisfreie Stadt ist ein amtlicher Lagewert je Quadratmeter Richtwertzone. Er fasst die veröffentlichten Zonen zusammen und ersetzt keine Prüfung eines einzelnen Grundstücks.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Mainz, kreisfreie Stadt orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Mainz, kreisfreie Stadt muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Mainz, kreisfreie Stadt ggü. Rheinland-Pfalz
↑ +34700 %
Mainz, kreisfreie Stadt liegt mit 870 €/m² über dem Bundesland-Median (3 €/m²).
Mainz, kreisfreie Stadt
870 €/m²
401 Richtwertzonen
Rheinland-Pfalz
3 €/m²
36 Vergleichs-Landkreise
Mainz, kreisfreie Stadt steht auf Rang 1 von 36 Landkreisen und kreisfreien Städten im Bundesland.
Position im Bundesland
Rang 1 von 36
Rheinland-Pfalz insgesamt
Spannweite (€/m²)
3 €/m² → 870 €/m²
Bundesland-Median → Mainz, kreisfreie Stadt
Zum Stichtag 01.01.2026 weist LVermGeo Rheinland-Pfalz Bodenrichtwerte im Landkreis Mainz, kreisfreie Stadt aus. Die Daten werden hier zu Informationszwecken unter dem Hinweis keine Angabe und mit Verlinkung auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte angezeigt.
Für Mainz, kreisfreie Stadt liegt derzeit nur ein auswertbarer Stichtag mit ausreichend Richtwertzonen vor. Deshalb zeigen wir an dieser Stelle den Datenstand und verzichten auf eine Richtungsdeutung über mehrere Jahre.
Quelle und Lizenz
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Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Rechtsgrundlage auf Kreisebene sind § 192 BauGB (Bildung des Gutachterausschusses), § 193 BauGB (Aufgaben des Gutachterausschusses) und § 196 BauGB (Bodenrichtwert) i. V. m. der ImmoWertV; Aktualisierungen erfolgen mindestens alle zwei Jahre.
Mainz, kreisfreie Stadt
Hauptkennzahl
siehe Hauptkennzahl
Richtwertzonen
401
Gemeinden
1
Stichtag
01.01.2026
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