Straßenhaus
Richtwertzonen
32
Stichtag
01.01.2026
Bodenrichtwerte in Straßenhaus sind verfügbar: Median 40 €/m² aus 32 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Bodenrichtwerte in Straßenhaus reichen von 1 bis 145 €/m², der Median liegt bei 40 €/m². Veröffentlichung: LVermGeo Rheinland-Pfalz; auf dieser Seite erscheinen sie zu Informationszwecken mit Portalverweis https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
BORIS bezeichnet die amtlichen Bodenrichtwert-Portale; Stichtag ist das Bewertungsdatum des Gutachterausschusses.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 32 | BORIS |
| Hauptkennzahl | siehe Hauptkennzahl | BORIS |
| Landkreis-Median | 3 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Innerhalb des Landkreises Neuwied liegt Straßenhaus auf Position 8 der 62 Gemeinden. Median 40 €/m².
Daten LVermGeo Rheinland-Pfalz, Lizenz keine Angabe.Quelle öffnen© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
Schätzen Sie den Wert Ihres Grundstücks anhand der amtlichen Richtwertzonen für Straßenhaus.
Grundstückswert-Schätzer
Rechnet die amtlichen Bodenrichtwerte auf eine frei gewählte Grundstücksfläche um.
Bodenwert-Spanne
62.500 € – 137.500 €
Median: 112.500 € · 1.000 m² · Wohnen
Orientierungswert auf Basis amtlicher Bodenrichtwerte. Kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung. Für eine verbindliche Bewertung wenden Sie sich an den zuständigen Gutachterausschuss.
Die Spannweite der Bodenrichtwerte in Straßenhaus reicht von 1 bis 145 €/m². Die mittleren 50 Prozent der Zonen (zentrale Hälfte der Verteilung) liegen zwischen 1 und 96 €/m².
Über alle 32 Zonen aller Nutzungsarten (Wohnen bis Wald). Für reine Wohngrundstücke: Median 113 €/m².
Günstigste Zone (€/m²)
1 €/m²
Minimum
Untere 25 % (€/m²)
1 €/m²
Perzentil 25
Obere 25 % (€/m²)
96 €/m²
Perzentil 75
Teuerste Zone (€/m²)
145 €/m²
Maximum
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 32 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Die Preisverteilung ist stark schief; ein lineares Histogramm würde einzelne Preisgruppen optisch zusammenpressen.
Spanne 1 €/m² bis 145 €/m². p25 und p75 werden aus den Histogrammklassen geschätzt.
Straßenhaus bringt eine ausgewogene Nutzungsmischung mit: Wohnen, Mischnutzung, Gewerbe und Landwirtschaft sind im Datensatz vertreten.
Acker
15
Richtwertzonen
Mischnutzung
7
Richtwertzonen
Wohnen
6
Richtwertzonen
Sonstige
4
Richtwertzonen
Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.
Bundesmodell RLP
Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert in Straßenhaus liegt im Median bei 40 €/m². Grundlage sind 32 Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte dargestellt werden.
Insgesamt liegen in Straßenhaus 32 Bodenrichtwertzonen vor — Datengrundlage für den Median-Bodenrichtwert.
Beim Median-Bodenrichtwert in Straßenhaus zeigt die Zonenkomposition vor allem Acker als häufigste Nutzungsart. Der ausgewiesene Median bleibt eine Zusammenfassung aller Zonen.
Straßenhaus und der Landkreis Neuwied unterscheiden sich beim Median-Bodenrichtwert: 40 €/m² gegenüber 3 €/m².
Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Straßenhaus auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Straßenhaus muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Straßenhaus liegt ↑ +1419,2 % über dem Landkreis-Median.
Straßenhaus: 40 €/m² · Neuwied-Median: 3 €/m² · 62 Vergleichsgemeinden
Straßenhaus steht auf Rang 8 von 62 Gemeinden mit auswertbarem Median.
Straßenhaus liegt mit 40 €/m² im obersten Viertel des Landkreises (höher als 89 % der Vergleichsgemeinden). Zum Vergleich: der Landkreis-Median beträgt 3 €/m².
| Nutzungsart | Median (€/m²) | p10 | p90 | Zonen |
|---|---|---|---|---|
| Wohnen | 113 €/m² | 63 €/m² | 138 €/m² | 6 |
| Mischnutzung | 100 €/m² | 88 €/m² | 125 €/m² | 7 |
| Gewerbe | 50 €/m² | 44 €/m² | 55 €/m² | 4 |
1 €/m²
Orientierungswert auf Basis amtlicher Bodenrichtwerte. Kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung. Für eine verbindliche Bewertung wenden Sie sich an den zuständigen Gutachterausschuss.
145 €/m²
Orientierungswert auf Basis amtlicher Bodenrichtwerte. Kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung. Für eine verbindliche Bewertung wenden Sie sich an den zuständigen Gutachterausschuss.
Nachbargemeinden in Straßenhaus unterscheiden sich beim Bodenrichtwert deutlich. Median je Gemeinde zwischen 60 und 155 €/m².
| Gemeinde | Median (€/m²) | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Rengsdorf | 155 €/m² | 20 | 01.01.2026 |
| Unkel | 85 €/m² | 35 | 01.01.2026 |
| Waldbreitbach | 80 €/m² | 23 | 01.01.2026 |
| Linz am Rhein | 70 €/m² | 47 | 01.01.2026 |
| Neuwied | 60 €/m² | 303 | 01.01.2026 |
Bodenrichtwerte in Straßenhaus werden mit Stichtag 01.01.2026 und dem Lizenzhinweis keine Angabe gezeigt. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
Eine Stichtag-Reihe für Straßenhaus existiert in dieser Auswertung nicht; die Datengrundlage umfasst aktuell nur den Stichtag 01.01.2026.
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene speist sich der Bodenrichtwert aus den vom zuständigen Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlungen gemäß § 195 BauGB; daraus werden nach den Verfahren der ImmoWertV zonenbezogene Werte abgeleitet und gemäß § 196 BauGB veröffentlicht.
Straßenhaus
Richtwertzonen
32
Stichtag
01.01.2026
Quelle und Lizenz
© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
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