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Urbar

Richtwertzonen

8

Stichtag

01.01.2026

Bodenrichtwert

Bodenrichtwert Urbar

Bodenrichtwerte in Urbar liegen mit einem Median von 63 €/m² aus 8 Richtwertzonen vor. Die Daten von LVermGeo Rheinland-Pfalz werden hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.

Bodenrichtwert-Eckdaten in Urbar: 8 Richtwertzonen, Median 63 €/m², 50-Prozent-Band 1–75 €/m². Die Angaben von LVermGeo Rheinland-Pfalz werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte gespiegelt.

BORIS bezeichnet die amtlichen Bodenrichtwert-Portale; Stichtag ist das Bewertungsdatum des Gutachterausschusses.

Median-Bodenrichtwert in Urbar
63€/m²
Stichtag 01.01.2026 · 8 Richtwertzonen
KennzahlWertQuelle
Richtwertzonen8BORIS
Hauptkennzahlsiehe HauptkennzahlBORIS
Landkreis-Median40 €/m²BORIS
Stichtag01.01.2026Landesquelle

Innerhalb des Landkreises Rhein-Hunsrück-Kreis liegt Urbar auf Position 6 der 137 Gemeinden. Median 63 €/m².

Daten LVermGeo Rheinland-Pfalz, Lizenz keine Angabe.Quelle öffnen© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.

Preisverteilung der Richtwertzonen

Die Verteilung umfasst 8 Richtwertzonen in Urbar. Median 63 €/m²; Extremwerte werden nicht ausgewiesen.

Über alle 8 Zonen aller Nutzungsarten (Wohnen bis Wald). Für reine Wohngrundstücke: Median 75 €/m².

Günstigste Zone (€/m²)

1 €/m²

Minimum

Untere 25 % (€/m²)

1 €/m²

Perzentil 25

Obere 25 % (€/m²)

75 €/m²

Perzentil 75

Teuerste Zone (€/m²)

125 €/m²

Maximum

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 8 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

Nutzungsarten in Urbar

Urbar bringt eine ausgewogene Nutzungsmischung mit: Wohnen, Mischnutzung, Gewerbe und Landwirtschaft sind im Datensatz vertreten.

Sonstige

8

Richtwertzonen

Grundsteuer-Bezug

Grundsteuer-Hebesatz in Urbar

Grundsteuer

Grundsteuer-Hebesatz für Urbar

Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.

Bundesmodell RLP

Grundsteuer-Hebesatz öffnen
Hebesatz B
480 %
Beispiel für 500 m² Wohnen
≈ 47 €
Jahressteuer bei medianem Bodenrichtwert

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Urbar

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Urbar?

Stichtag 01.01.2026: Der Bodenrichtwert in Urbar liegt im Median bei 63 €/m². Grundlage sind 8 Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte dargestellt werden.

Wie viele Richtwertzonen gibt es in Urbar?

In Urbar sind 8 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 63 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2026.

Welche Nutzungsart ist in Urbar am häufigsten vertreten?

Der Bodenrichtwert in Urbar beruht auf einer Zonenkomposition, in der Wohnen den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.

Wie ist der Grundstückspreis pro qm in Urbar einzuordnen?

Im Vergleich zum Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis (40 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Urbar bei 63 €/m².

Warum ist der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis meines Grundstücks?

Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.

Welche Rolle spielt der Bodenpreis in Urbar?

Liegen in Urbar nur wenige Richtwertzonen vor, bleibt der Median als Orientierungswert sichtbar; Spannweite und Perzentil-Bänder werden ausgeblendet, sobald die Stichprobe für belastbare Aussagen zu klein ist.

Warum ersetzt der Bodenrichtwert keine Grundstückspreis-Prüfung in Urbar?

Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Urbar muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.

Preisleiste nach Nutzungsart
Nutzungsprofil in Urbar: vorsichtige Einordnung der offenen Kategorien.
Median Rhein-Hunsrück-Kreis: 40 €/m²Median Rhein-Hunsrück-Kreis 40 €/m²WohnenWohnen: 75 €/m²75 €/m²MischnutzungMischnutzung: 63 €/m²63 €/m²GrünlandGrünland: 1 €/m²1 €/m²
Einordnung im Landkreis-Median

Urbar liegt +56,3 % über dem Landkreis-Median.

Urbar: 63 €/m² · Rhein-Hunsrück-Kreis-Median: 40 €/m² · 137 Vergleichsgemeinden

Rang im Landkreis

Urbar steht auf Rang 6 von 137 Gemeinden mit auswertbarem Median.

Urbar liegt mit 63 €/m² im obersten Viertel des Landkreises (höher als 96 % der Vergleichsgemeinden). Zum Vergleich: der Landkreis-Median beträgt 40 €/m².

Nutzungsarten und Zonenpreise
Nutzungsarten in Urbar
NutzungsartMedian (€/m²)p10p90Zonen
Wohnen75 €/m²75 €/m²115 €/m²3
Mischnutzung63 €/m²53 €/m²73 €/m²2
Grünland1 €/m²1 €/m²1 €/m²3
Nachbargemeinden im Vergleich

Nachbargemeinden in Urbar unterscheiden sich beim Bodenrichtwert deutlich. Median je Gemeinde zwischen 65 und 130 €/m².

Nachbargemeinden zu Urbar
GemeindeMedian (€/m²)ZonenStichtag
Boppard130 €/m²20401.01.2026
Simmern/ Hunsrück120 €/m²3901.01.2026
Kastellaun75 €/m²2501.01.2026
Argenthal70 €/m²801.01.2026
Kirchberg (Hunsrück)65 €/m²5801.01.2026
Datenstand und Lizenz

Bodenrichtwerte in Urbar werden mit Stichtag 01.01.2026 und dem Lizenzhinweis keine Angabe gezeigt. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von LVermGeo Rheinland-Pfalz zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.

Eine Stichtag-Reihe für Urbar existiert in dieser Auswertung nicht; die Datengrundlage umfasst aktuell nur den Stichtag 01.01.2026.

Quelle und Lizenz

© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.

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Methodik und Rechtsgrundlage

Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

Auf Gemeindeebene speist sich der Bodenrichtwert aus den vom zuständigen Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlungen gemäß § 195 BauGB; daraus werden nach den Verfahren der ImmoWertV zonenbezogene Werte abgeleitet und gemäß § 196 BauGB veröffentlicht.

Urbar

Richtwertzonen

8

Stichtag

01.01.2026

Quelle und Lizenz

© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.

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