Großsteinhausen
Richtwertzonen
18
Stichtag
01.01.2026
Der Bodenrichtwert in Großsteinhausen liegt im Median bei 1 €/m². Grundlage sind 18 amtliche Richtwertzonen von LVermGeo Rheinland-Pfalz, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte erscheinen.
Der Bodenrichtwert-Überblick in Großsteinhausen bündelt 18 Zonen mit einem Median von 1 €/m² und einer Spanne von 1 bis 120 €/m². Quelle: LVermGeo Rheinland-Pfalz; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
BORIS bezeichnet die amtlichen Bodenrichtwert-Portale; Stichtag ist das Bewertungsdatum des Gutachterausschusses.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 18 | BORIS |
| Hauptkennzahl | siehe Hauptkennzahl | BORIS |
| Landkreis-Median | 1 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2026 | Landesquelle |
Die Einordnung in Großsteinhausen im Landkreis Südwestpfalz: Rang 8 von 84 nach Median-Bodenrichtwert.
Daten LVermGeo Rheinland-Pfalz, Lizenz keine Angabe.Quelle öffnen© GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2026, dl-de/by-2-0, https://www.lvermgeo.rlp.de/. Proxy-Geometrien für die pSEO-Ausgabe wurden aus der Landesveröffentlichung abgeleitet und bearbeitet.
Schätzen Sie den Wert Ihres Grundstücks anhand der amtlichen Richtwertzonen für Großsteinhausen.
Richtwert-Schätzer
Rechnet die amtlichen Bodenrichtwerte auf eine frei gewählte Grundstücksfläche um.
Richtwertbereich
1.400 € – 1.400 €
Median: 1.400 € · 1.000 m² · Acker
Hinweis: Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung. Belastbare Einzelbewertungen erstellt der Gutachterausschuss.
Mit 18 verfügbaren Bodenrichtwertzonen in Großsteinhausen bleibt die Preisverteilung kompakt: Median 1 €/m², Spanne 1–52 €/m².
Über alle 18 Zonen aller Nutzungsarten (Wohnen bis Wald). Für reine Wohngrundstücke: Median 105 €/m².
Günstigste Zone (€/m²)
1 €/m²
Minimum
Untere 25 % (€/m²)
1 €/m²
Perzentil 25
Obere 25 % (€/m²)
52 €/m²
Perzentil 75
Teuerste Zone (€/m²)
120 €/m²
Maximum
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 18 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Die Preisverteilung ist stark schief; ein lineares Histogramm würde einzelne Preisgruppen optisch zusammenpressen.
Spanne 1 €/m² bis 120 €/m². p25 und p75 werden aus den Histogrammklassen geschätzt.
Großsteinhausen ist agrarisch geprägt: Acker, Grünland und Wald summieren sich auf 66,7 % der Richtwertzonen.
Acker
12
Richtwertzonen
Sonstige
6
Richtwertzonen
Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.
Bundesmodell RLP
Stichtag 01.01.2026: Im Median beträgt der Bodenrichtwert in Großsteinhausen 1 €/m². Die Daten von LVermGeo Rheinland-Pfalz erscheinen auf dieser Seite zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung unter https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
In Großsteinhausen sind 18 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 1 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2026.
Beim Median-Bodenrichtwert in Großsteinhausen zeigt die Zonenkomposition vor allem Acker als häufigste Nutzungsart. Der ausgewiesene Median bleibt eine Zusammenfassung aller Zonen.
Der Bodenrichtwert in Großsteinhausen liegt bei 1 €/m², der Median des Landkreises Südwestpfalz bei 1 €/m². Die Differenz ergibt sich aus Lage, Nutzung und Zonenstruktur.
Bodenrichtwerte spiegeln das Niveau einer Richtwertzone, nicht den Kaufpreis eines bestimmten Grundstücks. Eine individuelle Verkehrswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB nach den Verfahren der ImmoWertV bleibt erforderlich.
Bei wenigen Bodenrichtwertzonen reduziert sich die Auswertung in Großsteinhausen auf Median, Stichtag und Quelle; Detailverteilungen werden erst ab einer Mindest-Zonenzahl ausgewiesen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Großsteinhausen muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Großsteinhausen liegt ↑ +27,3 % über dem Landkreis-Median.
Großsteinhausen: 1 €/m² · Südwestpfalz-Median: 1 €/m² · 84 Vergleichsgemeinden
Großsteinhausen steht auf Rang 8 von 84 Gemeinden mit auswertbarem Median.
Großsteinhausen liegt mit 1 €/m² im obersten Viertel des Landkreises (höher als 92 % der Vergleichsgemeinden). Zum Vergleich: der Landkreis-Median beträgt 1 €/m².
| Nutzungsart | Median (€/m²) | p10 | p90 | Zonen |
|---|---|---|---|---|
| Wohnen | 105 €/m² | 97 €/m² | 117 €/m² | 3 |
| Mischnutzung | 60 €/m² | 34 €/m² | 84 €/m² | 3 |
| Acker | 1 €/m² | 1 €/m² | 1 €/m² | 12 |
Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Südwestpfalz reichen die Bodenrichtwerte von 2 €/m² bis 19 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.
| Gemeinde | Median (€/m²) | Zonen | Stichtag |
|---|---|---|---|
| Hermersberg | 19 €/m² | 14 | 01.01.2026 |
| Thaleischweiler-Fröschen | 10 €/m² | 77 | 01.01.2026 |
| Maßweiler | 5 €/m² | 21 | 01.01.2026 |
| Rodalben | 5 €/m² | 59 | 01.01.2026 |
| Bottenbach | 2 €/m² | 15 | 01.01.2026 |
Der Bodenrichtwert-Datenstand in Großsteinhausen nutzt LVermGeo Rheinland-Pfalz zum Stichtag 01.01.2026. Die Lizenzlage lautet keine Angabe; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://lvermgeo.rlp.de/produktinformationen/wertermittlung/bodenrichtwerte.
In Großsteinhausen ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.
Quelle und Lizenz
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Für Rheinland-Pfalz stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.
Großsteinhausen
Richtwertzonen
18
Stichtag
01.01.2026
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