Röderaue
Richtwertzonen
4
Stichtag
01.01.2024
Bodenrichtwerte in Röderaue sind verfügbar: Median 44 €/m² aus 4 Richtwertzonen. Diese Darstellung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Sachsen zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://www.boris.sachsen.de/.
Bodenrichtwert-Eckdaten in Röderaue: 4 Richtwertzonen, Median 44 €/m², 50-Prozent-Band 38–49 €/m². Die Angaben von Gutachterausschüsse Sachsen werden hier zu Informationszwecken unter Verweis auf https://www.boris.sachsen.de/ gespiegelt.
BORIS bezeichnet die amtlichen Bodenrichtwert-Portale; Stichtag ist das Bewertungsdatum des Gutachterausschusses.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 4 | BORIS |
| Hauptkennzahl | siehe Hauptkennzahl | BORIS |
| Landkreis-Median | 48 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Im Kreisvergleich rangiert Röderaue auf Platz 17 von 28 im Landkreis Meißen. Median-Bodenrichtwert: 44 €/m², Kreismedian: 48 €/m².
Daten Gutachterausschüsse Sachsen, Lizenz restricted.Quelle öffnenGutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.
Bundesmodell SN
Für Röderaue liegen 4 Richtwertzone(n) zum Stichtag 01.01.2024 vor. Aufgrund der geringen Zonenzahl sind statistische Aussagen nicht belastbar.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Röderaue orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Wegen der geringen Zonenzahl bleibt nur der Kennzahlenkern sichtbar.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Röderaue; er ersetzt keine Bewertung eines einzelnen Grundstücks.
Bodenrichtwerte in Röderaue werden mit Stichtag 01.01.2024 und dem Lizenzhinweis restricted gezeigt. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Sachsen zu Informationszwecken; maßgeblich bleibt https://www.boris.sachsen.de/.
Für Röderaue liegt nur ein einzelner Bodenrichtwert-Stichtag (01.01.2024) vor. Eine belastbare Trendaussage ist derzeit nicht möglich.
Quelle und Lizenz
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Für Sachsen stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.
Röderaue
Richtwertzonen
4
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
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