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Heinsdorfergrund

Richtwertzonen

5

Stichtag

01.01.2024

Bodenrichtwert

Bodenrichtwert Heinsdorfergrund

Der Bodenrichtwert in Heinsdorfergrund liegt im Median bei 39 €/m². Grundlage sind 5 amtliche Richtwertzonen von Gutachterausschüsse Sachsen, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.boris.sachsen.de/ erscheinen.

Der Bodenrichtwert-Überblick in Heinsdorfergrund bündelt 5 Zonen mit einem Median von 39 €/m² und einer Spanne von 30 bis 60 €/m². Quelle: Gutachterausschüsse Sachsen; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://www.boris.sachsen.de/.

BORIS bezeichnet die amtlichen Bodenrichtwert-Portale; Stichtag ist das Bewertungsdatum des Gutachterausschusses.

Median-Bodenrichtwert in Heinsdorfergrund
39€/m²
Stichtag 01.01.2024 · 5 Richtwertzonen
KennzahlWertQuelle
Richtwertzonen5BORIS
Hauptkennzahlsiehe HauptkennzahlBORIS
Landkreis-Median32 €/m²BORIS
Stichtag01.01.2024Landesquelle

Heinsdorfergrund belegt im Bodenrichtwert-Vergleich des Landkreises Vogtlandkreis Rang 6 von 37.

Daten Gutachterausschüsse Sachsen, Lizenz restricted.Quelle öffnenGutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen

Preisverteilung der Richtwertzonen

Bei 5 Bodenrichtwertzonen in Heinsdorfergrund bleibt die Verteilung kompakt: Median 39 €/m², 25er-Perzentil 35 €/m².

Über alle 5 Zonen aller Nutzungsarten (Wohnen bis Wald). Für reine Wohngrundstücke: Median 40 €/m².

Günstigste Zone (€/m²)

30 €/m²

Minimum

Untere 25 % (€/m²)

35 €/m²

Perzentil 25

Obere 25 % (€/m²)

41 €/m²

Perzentil 75

Teuerste Zone (€/m²)

60 €/m²

Maximum

Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 5 amtliche Zonen. Werte sind eingeschränkt belastbar, weil die Zonenzahl gering ist; es handelt sich nicht um eine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.

Nutzungsarten in Heinsdorfergrund

Heinsdorfergrund ist eine wohnbaulich geprägte Gemeinde; 80 % der Richtwertzonen sind Wohnnutzung.

Sonstige

5

Richtwertzonen

Grundsteuer-Bezug

Grundsteuer-Hebesatz in Heinsdorfergrund

Grundsteuer

Grundsteuer-Hebesatz für Heinsdorfergrund

Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.

Bundesmodell SN

Grundsteuer-Hebesatz öffnen
Hebesatz B
300 %
Beispiel für 500 m² Wohnen
≈ 18 €
Jahressteuer bei medianem Bodenrichtwert

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Heinsdorfergrund

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Heinsdorfergrund?

Stichtag 01.01.2024: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in Heinsdorfergrund beträgt 39 €/m² bei 5 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Sachsen zu Informationszwecken und verweist auf https://www.boris.sachsen.de/.

Wie viele Richtwertzonen gibt es in Heinsdorfergrund?

In Heinsdorfergrund sind 5 amtliche Bodenrichtwertzonen mit einem Median-Bodenrichtwert von 39 €/m² ausgewiesen; Stichtag 01.01.2024.

Welche Nutzungsart ist in Heinsdorfergrund am häufigsten vertreten?

Der Bodenrichtwert in Heinsdorfergrund beruht auf einer Zonenkomposition, in der Wohnen den größten Anteil der Richtwertzonen stellt.

Wie ist der Grundstückspreis pro qm in Heinsdorfergrund einzuordnen?

Im Vergleich zum Landkreis Vogtlandkreis (32 €/m²) liegt der Bodenrichtwert in Heinsdorfergrund bei 39 €/m².

Warum ist der Bodenrichtwert nicht der Kaufpreis meines Grundstücks?

Der Bodenrichtwert ist eine amtliche Orientierungsgröße ohne Kaufpreis-Charakter. Tatsächliche Grundstückspreise hängen von Lage, Bebaubarkeit und Markt ab.

Welche Rolle spielt der Bodenpreis in Heinsdorfergrund?

Sind nur einzelne Bodenrichtwertzonen verfügbar, beschränkt sich die Darstellung in Heinsdorfergrund auf den Kennzahlenkern. Eine breitere Verteilung wird erst mit ausreichender Datendichte gezeigt.

Warum ersetzt der Bodenrichtwert keine Grundstückspreis-Prüfung in Heinsdorfergrund?

Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Heinsdorfergrund muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.

Preisleiste nach Nutzungsart
Bodenrichtwert-Leiste in Heinsdorfergrund: auswertbare Nutzungsklassen im Median.
Median Vogtlandkreis: 32 €/m²Median Vogtlandkreis 32 €/m²WohnenWohnen: 40 €/m²40 €/m²GewerbeGewerbe: 30 €/m²30 €/m²
Einordnung im Landkreis-Median

Heinsdorfergrund liegt +21,9 % über dem Landkreis-Median.

Heinsdorfergrund: 39 €/m² · Vogtlandkreis-Median: 32 €/m² · 37 Vergleichsgemeinden

Rang im Landkreis

Heinsdorfergrund steht auf Rang 6 von 37 Gemeinden mit auswertbarem Median.

Heinsdorfergrund liegt mit 39 €/m² im obersten Viertel des Landkreises (höher als 86 % der Vergleichsgemeinden). Zum Vergleich: der Landkreis-Median beträgt 32 €/m².

Nutzungsarten und Zonenpreise
Nutzungsarten in Heinsdorfergrund
NutzungsartMedian (€/m²)p10p90Zonen
Wohnen40 €/m²36 €/m²54 €/m²4
Gewerbe30 €/m²30 €/m²30 €/m²1
Nachbargemeinden im Vergleich

Im Vergleich mit Nachbargemeinden im Landkreis Vogtlandkreis reichen die Bodenrichtwerte von 39 €/m² bis 55 €/m²; jede Gemeinde wird nach ihrem Median eingeordnet.

Nachbargemeinden zu Heinsdorfergrund
GemeindeMedian (€/m²)ZonenStichtag
Plauen, Stadt, Hochschulstadt55 €/m²7401.01.2024
Bad Elster49 €/m²701.01.2024
Auerbach/Vogtl.43 €/m²2901.01.2024
Reichenbach im Vogtland42 €/m²2101.01.2024
Grünbach39 €/m²101.01.2024
Datenstand und Lizenz

Der Bodenrichtwert-Datenstand in Heinsdorfergrund nutzt Gutachterausschüsse Sachsen zum Stichtag 01.01.2024. Die Lizenzlage lautet restricted; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://www.boris.sachsen.de/.

In Heinsdorfergrund ist aktuell nur ein Stichtag dokumentiert. Mehrjährige Trends folgen, sobald der Gutachterausschuss eine Folgebewertung freigibt.

Quelle und Lizenz

Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen

Amtliche Quelle öffnen

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Methodik und Rechtsgrundlage

Für Sachsen stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.

Auf Gemeindeebene erfolgt die Festsetzung gemäß § 196 BauGB durch den nach § 192 BauGB zuständigen Gutachterausschuss; Aktualisierungen mindestens im zweijährigen Turnus.

Heinsdorfergrund

Richtwertzonen

5

Stichtag

01.01.2024

Quelle und Lizenz

Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen

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