Neustadt/Vogtl.
Richtwertzonen
2
Stichtag
01.01.2024
Bodenrichtwerte in Neustadt/Vogtl. liegen mit einem Median von 37 €/m² aus 2 Richtwertzonen vor. Die Daten von Gutachterausschüsse Sachsen werden hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://www.boris.sachsen.de/.
Bodenrichtwerte in Neustadt/Vogtl. reichen von 30 bis 44 €/m², der Median liegt bei 37 €/m². Veröffentlichung: Gutachterausschüsse Sachsen; auf dieser Seite erscheinen sie zu Informationszwecken mit Portalverweis https://www.boris.sachsen.de/.
BORIS bezeichnet die amtlichen Bodenrichtwert-Portale; Stichtag ist das Bewertungsdatum des Gutachterausschusses.
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 2 | BORIS |
| Hauptkennzahl | siehe Hauptkennzahl | BORIS |
| Landkreis-Median | 32 €/m² | BORIS |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Innerhalb des Landkreises Vogtlandkreis liegt Neustadt/Vogtl. auf Position 8 der 37 Gemeinden. Median 37 €/m².
Daten Gutachterausschüsse Sachsen, Lizenz restricted.Quelle öffnenGutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
Der Hebesatz B verbindet den Bodenwert mit der jährlichen Grundsteuer. Die Beispielrechnung nutzt 500 m² Wohnen und den medianen Bodenrichtwert dieser Gemeinde.
Bundesmodell SN
Für Neustadt/Vogtl. Liegen 2 Richtwertzone(n) zum Stichtag 01.01.2024 vor. Aufgrund der geringen Zonenzahl sind statistische Aussagen nicht belastbar.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Neustadt/Vogtl. Orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Wegen der geringen Zonenzahl bleibt nur der Kennzahlenkern sichtbar.
Bodenpreis ist hier ein Such- und Vergleichsbegriff. Angezeigt wird der amtliche Bodenrichtwert in Neustadt/Vogtl.; er ersetzt keine Bewertung eines einzelnen Grundstücks.
Datenstand in Neustadt/Vogtl.: Stichtag 01.01.2024, Lizenzhinweis restricted. Die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse Sachsen wird hier zu Informationszwecken dargestellt; Originalquelle: https://www.boris.sachsen.de/.
Eine Stichtag-Reihe für Neustadt/Vogtl. existiert in dieser Auswertung nicht; die Datengrundlage umfasst aktuell nur den Stichtag 01.01.2024.
Quelle und Lizenz
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Für Sachsen stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Auf Gemeindeebene beruht der ausgewiesene Bodenrichtwert auf § 196 BauGB und der landesrechtlichen Gutachterausschussverordnung.
Neustadt/Vogtl.
Richtwertzonen
2
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
Gutachterausschüsse Sachsen, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Sachsen
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