Kiel, Landeshauptstadt
Hauptkennzahl
siehe Hauptkennzahl
Richtwertzonen
94
Stichtag
01.01.2024
Der Bodenrichtwert in der Stadt Kiel, Landeshauptstadt liegt im Median bei 170 €/m². Grundlage sind 94 amtliche Richtwertzonen von Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein, die auf dieser Seite zu Informationszwecken mit Verweis auf https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/boris/index.html erscheinen.
Der Bodenrichtwert-Überblick in der Stadt Kiel, Landeshauptstadt bündelt 94 Zonen mit einem Median von 170 €/m² und einer Spanne von 2 bis 1.050 €/m². Quelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein; die Darstellung dient zu Informationszwecken, Originalquelle https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/boris/index.html.
BORIS bezeichnet die amtlichen Bodenrichtwert-Portale; Stichtag ist das Bewertungsdatum des Gutachterausschusses.
Bodenrichtwert-Median in der Stadt Kiel, Landeshauptstadt
170 €/m²
Median über 94 Richtwertzonen · Stichtag 01.01.2024
Eckdaten in der Stadt Kiel, Landeshauptstadt
| Kennzahl | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Richtwertzonen | 94 | BORIS |
| Hauptkennzahl | siehe Hauptkennzahl | BORIS |
| Stadtstatus | kreisfreie Stadt | VG250 |
| Stichtag | 01.01.2024 | Landesquelle |
Der Landkreis Kiel, Landeshauptstadt belegt im Bodenrichtwert-Vergleich in Schleswig-Holstein Rang 3 von 14.
Daten Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein, Lizenz keine Angabe.Quelle öffnenGutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Schleswig-Holstein
Schätzen Sie den Wert Ihres Grundstücks anhand der amtlichen Richtwertzonen für Kiel, Landeshauptstadt.
Bodenwert-Rechner
Rechnet die amtlichen Bodenrichtwerte auf eine frei gewählte Grundstücksfläche um.
Richtwertbereich
250.000 € – 735.000 €
Median: 370.000 € · 1.000 m² · Wohnen
Hinweis: Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, kein Kaufpreis und keine parzellenscharfe Bewertung. Belastbare Einzelbewertungen erstellt der Gutachterausschuss.
Die Bodenrichtwerte in der Stadt Kiel, Landeshauptstadt streuen erheblich: Median 170 €/m², 25er-Perzentil 65 €/m², 75er-Perzentil 358 €/m², Maximum 1.050 €/m².
Der Median-Bodenrichtwert ist ein ungewichteter Median (Zentralwert) über 94 amtliche Zonen. Er ist keine flächen- oder transaktionsgewichtete Größe.
Median (€/m²)
170 €/m²
Minimum (€/m²)
2 €/m²
Perzentil 25 (€/m²)
65 €/m²
Perzentil 75 (€/m²)
358 €/m²
Die Preisverteilung ist stark schief; ein lineares Histogramm würde einzelne Preisgruppen optisch zusammenpressen.
Spanne 2 €/m² bis 1.050 €/m². p25 und p75 werden aus den Histogrammklassen geschätzt.
Im Landkreis Kiel, Landeshauptstadt prägen mehrere Nutzungsarten die Bodenrichtwerte gemeinsam.
Wohnen
46
Richtwertzonen
Gewerbe
19
Richtwertzonen
Wald
15
Richtwertzonen
Sonder
14
Richtwertzonen
Der Landkreis-Median ordnet die Grundsteuer-Belastung neben den Bodenrichtwerten ein.
Bundesmodell SH
Mehr zu Hebesatz, Reformmodell und Vergleich finden Sie auf der verknüpften Grundsteuer-Seite.
Stichtag 01.01.2024: Der amtliche Median-Bodenrichtwert in der Stadt Kiel, Landeshauptstadt beträgt 170 €/m² bei 94 Richtwertzonen. Diese Einordnung nutzt die Veröffentlichung von Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein zu Informationszwecken und verweist auf https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/boris/index.html.
Die Bodenrichtwert-Auswertung in der Stadt Kiel, Landeshauptstadt umfasst 94 amtliche Bodenrichtwertzonen; Spannweite 2–1.050 €/m², 50-Prozent-Band 65–358 €/m².
Der Bodenrichtwert in der Stadt Kiel, Landeshauptstadt ist eine Median-Orientierung über alle Richtwertzonen des Kreises. Der Bodenpreis eines einzelnen Grundstücks kann wegen Zuschnitt, Bebaubarkeit und Mikrolage abweichen.
Die offiziellen Bodenrichtwerte in der Stadt Kiel, Landeshauptstadt sind zum Stichtag 01.01.2024 dokumentiert; ältere Stichtage bleiben für rückwirkende Wertermittlungen maßgeblich (z. B. Bedarfswertermittlung für Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach §§ 179 ff. BewG).
Der Bodenrichtwert in Kiel, Landeshauptstadt ist ein amtlicher Lagewert je Quadratmeter Richtwertzone. Er fasst die veröffentlichten Zonen zusammen und ersetzt keine Prüfung eines einzelnen Grundstücks.
Grundstückspreise können sich am Bodenrichtwert in Kiel, Landeshauptstadt orientieren, sind aber keine amtliche Ableitung daraus. Kaufpreis, Zuschnitt, Bebaubarkeit und Vertragszeitpunkt bleiben gesondert zu prüfen.
Der Bodenrichtwert ist ein zonaler Lagewert. Eine Grundstückspreis-Prüfung für Kiel, Landeshauptstadt muss das konkrete Grundstück, Baurecht, Erschließung und Marktlage zusätzlich bewerten.
Kiel, Landeshauptstadt ggü. Schleswig-Holstein
↑ +277,8 %
Kiel, Landeshauptstadt liegt mit 170 €/m² über dem Bundesland-Median (45 €/m²).
Kiel, Landeshauptstadt
170 €/m²
94 Richtwertzonen
Schleswig-Holstein
45 €/m²
14 Vergleichs-Landkreise
Kiel, Landeshauptstadt steht auf Rang 3 von 14 Landkreisen und kreisfreien Städten im Bundesland.
Position im Bundesland
Rang 3 von 14
Schleswig-Holstein insgesamt
Spannweite (€/m²)
45 €/m² → 170 €/m²
Bundesland-Median → Kiel, Landeshauptstadt
| Landkreis / Stadt | Median (€/m²) | Zonen |
|---|---|---|
| Plön | 53 €/m² | 172 |
| Rendsburg-Eckernförde | 2 €/m² | 367 |
Der Bodenrichtwert-Datenstand in der Stadt Kiel, Landeshauptstadt nutzt Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein zum Stichtag 01.01.2024. Die Lizenzlage lautet keine Angabe; die Angaben erscheinen hier zu Informationszwecken mit Verweis auf https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/boris/index.html.
Für Kiel, Landeshauptstadt liegt derzeit nur ein auswertbarer Stichtag mit ausreichend Richtwertzonen vor. Deshalb zeigen wir an dieser Stelle den Datenstand und verzichten auf eine Richtungsdeutung über mehrere Jahre.
Quelle und Lizenz
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Schleswig-Holstein
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten
Für Schleswig-Holstein stützt sich diese Seite auf § 193 BauGB und § 196 BauGB sowie die vom zuständigen Gutachterausschuss veröffentlichte Landesquelle.
Rechtsgrundlage auf Kreisebene sind § 192 BauGB (Bildung des Gutachterausschusses), § 193 BauGB (Aufgaben des Gutachterausschusses) und § 196 BauGB (Bodenrichtwert) i. V. m. der ImmoWertV; Aktualisierungen erfolgen mindestens alle zwei Jahre.
Kiel, Landeshauptstadt
Hauptkennzahl
siehe Hauptkennzahl
Richtwertzonen
94
Typ
kreisfreie Stadt
Stichtag
01.01.2024
Quelle und Lizenz
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Schleswig-Holstein, Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) Schleswig-Holstein
Amtliche Quelle öffnenWeiterführende Seiten