Hauptkennzahl
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Gemeinden
10.748
Der bundesweite Median der Grundsteuer B liegt bei 395%. Die Übersicht umfasst 10.748 Gemeinden und zeigt Bundesmodell, Ländermodelle und kommunale Hebesätze zum Stichtag 30.06.2025.
Der bundesweite Median der Grundsteuer B liegt bei 395%. Die Übersicht umfasst 10.748 Gemeinden und zeigt Bundesmodell, Ländermodelle und kommunale Hebesätze zum Stichtag 30.06.2025.
Destatis liefert die Realsteuerhebesätze; GrStG bezeichnet das Grundsteuergesetz.
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Grundsteuer B Median (bundesweit)
395%
aus 10.748 Gemeinden · Stichtag 30.06.2025
Günstige Gemeinden (%)
212%
unterstes 10% (p10)
Teure Gemeinden (%)
555%
oberstes 10% (p90)
Spannweite (%)
ausstehend bis 1.350%
ausstehend = nicht erhoben / nicht gemeldet
Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = Grundsteuer
Der Hebesatz ist der kommunale Multiplikator der Grundsteuer. Nach § 25 GrStG setzt die Gemeinde den Hebesatz fest; das Finanzamt liefert den Messbetrag. Für Käufer von Grundstücken ist vor allem die Grundsteuer B relevant, weil sie bebaute und bebaubare Grundstücke betrifft.
Im Bundesmodell entsteht der Messbetrag aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl. Ländermodelle verändern die Bewertungslogik, der kommunale Hebesatz bleibt aber der sichtbare Multiplikator auf dem Bescheid.
Bundesmodell
Elf Länder nutzen das Bundesmodell oder eine Variante mit angepasster Steuermesszahl beziehungsweise differenziertem Hebesatzrecht. Maßgeblich sind § 25 GrStG, § 15 GrStG und § 220 ff. BewG.
Ländermodelle
Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen nutzen eigene Modelle. Diese Seiten nennen deshalb pro Bundesland die konkrete Modellphrase und Rechtsgrundlage.
Median des Grundsteuer-B-Hebesatzes pro Bundesland. Der Hebesatz ist ein Multiplikator auf den Steuermessbetrag, nicht der Steuersatz selbst – Werte über 100 % sind normal.
Hamburg
Hebesatz B (Median, %)
975%
1 Gemeinden
Bremen
Hebesatz B (Median, %)
670%
2 Gemeinden
Nordrhein-Westfalen
Hebesatz B (Median, %)
664%
396 Gemeinden
Berlin
Hebesatz B (Median, %)
470%
1 Gemeinden
Rheinland-Pfalz
Hebesatz B (Median, %)
465%
2.299 Gemeinden
Hessen
Hebesatz B (Median, %)
420%
421 Gemeinden
Saarland
Hebesatz B (Median, %)
413%
52 Gemeinden
Schleswig-Holstein
Hebesatz B (Median, %)
410%
1.104 Gemeinden
Sachsen-Anhalt
Hebesatz B (Median, %)
402%
218 Gemeinden
Sachsen
Hebesatz B (Median, %)
401%
418 Gemeinden
Mecklenburg-Vorpommern
Hebesatz B (Median, %)
400%
724 Gemeinden
Thüringen
Hebesatz B (Median, %)
400%
601 Gemeinden
Brandenburg
Hebesatz B (Median, %)
370%
413 Gemeinden
Niedersachsen
Hebesatz B (Median, %)
300%
941 Gemeinden
Baden-Württemberg
Hebesatz B (Median, %)
290%
1.101 Gemeinden
Bayern
Hebesatz B (Median, %)
275%
2.056 Gemeinden
Vorjahr (%)
400%
Stichtag 30.06.2024
Aktuell 2025 (%)
395%
Stichtag 30.06.2025
Veränderung
↓ 5 Pp.
Prozentpunkte ggü. Vorjahr
Hinweis: Der Vergleich umfasst nur Gemeinden mit Wert in beiden Jahren. 2025 war Reform-Stichtag. Teile der Veränderung resultieren aus geänderter Bewertungslogik, nicht aus politischer Anpassung.
Die Grundsteuerreform gilt seit 01.01.2025. Auslöser war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 zu den veralteten Einheitswerten. Seitdem bestimmen neue Bewertungsmodelle den Messbetrag, während die Gemeinden weiterhin den Hebesatz setzen.
10.04.2018
BVerfG-Urteil
Einheitswerte verfassungswidrig (1 BvL 11/14 u.a.).
26.11.2019
Reformgesetz
Bundesmodell beschlossen, Länderöffnungsklausel verankert.
01.01.2025
Erstes Stichjahr
Neue Bewertung wirkt erstmals im Steuerbescheid.
Der Hebesatz erklärt die laufende Steuerlast. Für Kaufpreise und Grundstückswert ergänzt der Bodenrichtwert die Steuerperspektive, für Standortrisiken liefern Hochwasser- und Naturschutzauswertungen den Rahmen.
Den Hebesatz beschließt die Gemeinde. Er wird auf den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag angewendet.
Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Grundsteuer B bebaute oder bebaubare Grundstücke. Grundsteuer C kann für baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.
Seit 01.01.2025 ersetzt die Reform die alten Einheitswerte. Elf Länder nutzen das Bundesmodell, fünf Länder eigene Ländermodelle.
Der bundesweite Median der Grundsteuer B liegt 2025 bei 395%. Die Quelle ist der Destatis-Datenstand 30.06.2025.
Die Grundsteuer ergibt sich aus Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Für Grundstücke ist meist die Grundsteuer B maßgeblich.
Der Grundsteuermessbetrag ist der vom Finanzamt berechnete Zwischenwert. Die Gemeinde multipliziert ihn mit ihrem Hebesatz.
Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen verwenden eigene Ländermodelle statt des reinen Bundesmodells.
Der Bescheid kommt von der Gemeinde. Der Messbescheid oder Grundsteuerwertbescheid kommt in der Regel vom Finanzamt.
Gegen Bescheide gelten Fristen und Zuständigkeiten. Prüfen Sie, ob sich Ihr Anliegen gegen den kommunalen Bescheid oder den Messbescheid richtet.
Die Grundsteuer wird üblicherweise vierteljährlich fällig. Abweichende Zahlungstermine oder Jahreszahlungen stehen im kommunalen Bescheid.
Datenbasis sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis) zum Stichtag 30.06.2025. Die Auswertung nutzt die Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (DL-DE/BY-2.0), aggregiert Gemeinde-Hebesätze zu Bundesland- und Bundeswerten und nennt § 25 GrStG, § 15 GrStG sowie § 220 ff. BewG als zentrale Rechtsgrundlagen.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Grundsteuer B Median (%) | 395% |
| Grundsteuer A Median (%) | 345% |
| Grundsteuer C Median (%) | 818% |
Deutschland
Hauptkennzahl
siehe Hauptkennzahl
Gemeinden
10.748
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze. Stichtag 30.06.2025.