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Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Rems-Murr-Kreis (2025)

Diese Übersicht verbindet Hebesatz B, Reformmodell und kommunale Vergleichswerte; die Berechnung folgt dem eigenen Ländermodell.

Diese Übersicht verbindet Hebesatz B, Reformmodell und kommunale Vergleichswerte; die Berechnung folgt dem eigenen Ländermodell.

Destatis liefert die Realsteuerhebesätze; GrStG bezeichnet das Grundsteuergesetz.

Antwort

240%

Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell · Vergleichswert

Median Grundsteuer B im Landkreis Rems-Murr-Kreis

Der Landkreis umfasst 31 Gemeinden. Min 170%, Max 390%.

Datenbasis: 31 von 31 Gemeinden mit gemeldetem Hebesatz.

Landkreis-Median (Hebesatz B, %)

siehe Hauptkennzahl

Bundesland-Median (Hebesatz B, %)

290%

-50pp · rund 17% unter Bundesschnitt

Im Bundesland-Vergleich: niedriger als 66% der 1.101 vergleichbaren Gemeinden (Mittelfeld).

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Berglen170%
  • Plüderhausen176%
  • Korb180%

Teuerste Gemeinden

  • Sulzbach an der Murr390%
  • Spiegelberg370%
  • Murrhardt, Stadt348%
Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Hinweis

Rechner als Bundesmodell-Vergleichswert

Hinweis: Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell weicht vom Bundesmodell ab. Die unten gezeigte Berechnung ist ein Bundesmodell-Vergleichswert und nicht die tatsächliche Steuer in Rems-Murr-Kreis. Eine modellgenaue Berechnung folgt in Q3 2026.

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.
Achtung
Baden-Württemberg weicht beim Grundsteuerrecht vom hier gerechneten Bundesmodell ab oder nutzt landesrechtliche Sonderregeln, zum Beispiel bei der Steuermesszahl oder bei differenzierenden kommunalen Wohn- und Nichtwohn-Hebesätzen. Das Ergebnis dient dort nur als Vergleichswert.

Ergebnis

Jährlicher Bundesmodell-Vergleichswert

Grundsteuerwert
338.588,65 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
104,96 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährlicher Bundesmodell-Vergleichswert
251,91 €
mit Hebesatz 240 %
Miete pro m²
7,78 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Rems-Murr-Kreis
GemeindeGrundsteuer A (%)Grundsteuer B (%)Grundsteuer C (%)Gewerbesteuer
Berglen420%170%nicht erhoben400%
Plüderhausen395%176%nicht erhoben395%
Korb700%180%nicht erhoben365%
Urbach350%190%nicht erhoben380%
Leutenbach530%200%nicht erhoben365%
Rudersberg350%200%nicht erhoben375%
Waiblingen, Stadt670%200%nicht erhoben380%
Welzheim, Stadt600%200%nicht erhoben360%
Oppenweiler395%215%nicht erhoben320%
Kernen im Remstal600%230%nicht erhoben400%
Weitere 21 Gemeinden anzeigen
Weitere Gemeinden im Landkreis Rems-Murr-Kreis
GemeindeGrundsteuer A (%)Grundsteuer B (%)Grundsteuer C (%)Gewerbesteuer
Remshalden345%230%nicht erhoben385%
Kaisersbach710%236%nicht erhoben360%
Allmersbach im Tal380%240%nicht erhoben370%
Kirchberg an der Murr730%240%nicht erhoben370%
Weissach im Tal540%240%nicht erhoben340%
Winterbach530%240%nicht erhoben380%
Schorndorf, Stadt480%245%nicht erhoben405%
Althütte850%250%nicht erhoben360%
Burgstetten530%250%nicht erhoben360%
Fellbach, Stadt600%255%nicht erhoben415%
Winnenden, Stadt320%265%nicht erhoben380%
Alfdorf720%270%nicht erhoben360%
Schwaikheim630%270%nicht erhoben385%
Aspach570%280%nicht erhoben380%
Großerlach380%285%nicht erhoben355%
Weinstadt, Stadt390%285%nicht erhoben385%
Auenwald520%320%nicht erhoben360%
Backnang, Stadt330%330%nicht erhoben400%
Murrhardt, Stadt350%348%nicht erhoben380%
Spiegelberg410%370%nicht erhoben370%
Sulzbach an der Murr360%390%nicht erhoben350%
Reform-Modell

Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell im Landkreis Rems-Murr-Kreis

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Rechtlich ist die Grundsteuer zweistufig: Bewertungsverfahren und Steuermesszahl ergeben den Messbetrag, den die Gemeinde mit dem Hebesatz auf die Jahressteuer hochrechnet (§ 2 + § 14 LGrStG BW).

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 + § 14 LGrStG BW (Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg; § 2 = Bodenwertmodell, § 14 = Hebesatz). In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Landkreis vs. Bundesland

Hebesatz B im Vergleich

Hinweis
Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell: Die Hebesätze in Baden-Württemberg sind auf eine eigene Steuermesszahl rebasiert und nicht direkt mit Bundesmodell-Ländern vergleichbar.

Landkreis Rems-Murr-Kreis

240%

Median Hebesatz B (%)

Bundesland Baden-Württemberg

290%

Median Hebesatz B (%)

Rems-Murr-Kreis: 50pp (rund 17%) unter dem Bundesland-Schnitt (niedrigere Grundsteuer-Belastung).

Perzentil im Bundesland

Position im Bundesland-Ranking

Top 34%

Niedriger als 66% der 1.101 vergleichbaren Gemeinden im Bundesland Baden-Württemberg.

Einordnung: Mittelfeld · Hebesatz nahe Bundesland-Median.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Datenstand und Reform-Bezug

Aktueller Datenstand: 30.6.2025 (Jahr 2025, Quelle Destatis Realsteuerhebesätze).

Hinweis: Baden-Württemberg hat mit der Grundsteuer-Reform zum 01.01.2025 auf Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell umgestellt. Hebesätze vor und nach 2025 sind methodisch nicht vergleichbar. Eine scheinbare Veränderung kann allein durch die rebasierte Steuermesszahl entstehen.

Bodenrichtwert-Bezug

Für eine belastbare Steuer-Schätzung zusätzlich den Bodenwert prüfen.

Bodenrichtwert im Landkreis Rems-Murr-Kreis öffnen →
Grundsteuer A, B, C

Welche Grundsteuer-Art zählt für diese Seite

Der ausgewiesene Hebesatz bezieht sich auf Grundsteuer B (Wohn- und Baugrundstücke). A und C folgen eigener Logik und werden hier nicht aggregiert.

ArtBezugsobjektRelevanz hier
Grundsteuer ALand- und forstwirtschaftliche BetriebeNicht im Median enthalten
Grundsteuer BBebaute und bebaubare GrundstückeDieser Median
Grundsteuer CBaureife, unbebaute Grundstücke (kommunale Option seit 2025)Nur bei kommunaler Erhebung

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Rechtsgrundlage
Methodik und Datenstand

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des Statistischen Bundesamts (Destatis) aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 Grundsteuergesetz (GrStG). Für Baden-Württemberg gilt zusätzlich § 2 + § 14 LGrStG BW.

Aggregationsregel

Aggregiert werden 31 von 31 Gemeinden mit gemeldetem Hebesatz B. Min 170%, Median 240%, Max 390%.

Quelle, Lizenz und Datenstand

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (DL-DE/BY-2.0). Zuständigkeit: Gemeinde (Hebesatz-Beschluss), Finanzamt (Messbetrag).

Standortrisiko-Kontext
Vertiefung

Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart

Für die Prüfung eines konkreten Grundsteuer-Bescheids siehe die folgenden Ratgeber und Werkzeuge.

Hebesatz-Klassen

Verteilung der Gemeinden nach Hebesatz B

  • unter 300%
    26
  • 300-399%
    5
  • 400-499%
    0
  • 500-599%
    0
  • 600-699%
    0
  • ab 700%
    0

Landkreis-Kennzahlen

Hauptkennzahl: siehe Hauptkennzahl

Gemeinden: 31

Datenstand: 30.6.2025