Diese Übersicht verbindet Hebesatz B, Reformmodell und kommunale Vergleichswerte; die Berechnung folgt dem eigenen Ländermodell.
Diese Übersicht verbindet Hebesatz B, Reformmodell und kommunale Vergleichswerte; die Berechnung folgt dem eigenen Ländermodell.
Destatis liefert die Realsteuerhebesätze; GrStG bezeichnet das Grundsteuergesetz.
Antwort
345%
Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell · Vergleichswert
Median Grundsteuer B im Landkreis Zollernalbkreis
Der Landkreis umfasst 25 Gemeinden. Min 195%, Max 580%.
Datenbasis: 25 von 25 Gemeinden mit gemeldetem Hebesatz.
Landkreis-Median (Hebesatz B, %)
siehe Hauptkennzahl
Bundesland-Median (Hebesatz B, %)
290%
+55pp · rund 19% über Bundesschnitt
Im Bundesland-Vergleich: niedriger als 36% der 1.101 vergleichbaren Gemeinden (Mittelfeld).
Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.
Rechner als Bundesmodell-Vergleichswert
Hinweis: Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell weicht vom Bundesmodell ab. Die unten gezeigte Berechnung ist ein Bundesmodell-Vergleichswert und nicht die tatsächliche Steuer in Zollernalbkreis. Eine modellgenaue Berechnung folgt in Q3 2026.
Eingaben
Ergebnis
Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.
Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.
| Gemeinde | Grundsteuer A (%) | Grundsteuer B (%) | Grundsteuer C (%) | Gewerbesteuer |
|---|---|---|---|---|
| Dautmergen | 530% | 195% | nicht erhoben | 340% |
| Rangendingen | 270% | 250% | nicht erhoben | 320% |
| Dotternhausen | 320% | 260% | nicht erhoben | 345% |
| Dormettingen | 380% | 280% | nicht erhoben | 340% |
| Geislingen, Stadt | 350% | 305% | nicht erhoben | 350% |
| Bisingen | 310% | 310% | nicht erhoben | 340% |
| Weilen unter den Rinnen | 360% | 310% | nicht erhoben | 340% |
| Grosselfingen | 320% | 320% | nicht erhoben | 340% |
| Hausen am Tann | 490% | 320% | nicht erhoben | 360% |
| Schömberg, Stadt | 290% | 320% | nicht erhoben | 350% |
| Gemeinde | Grundsteuer A (%) | Grundsteuer B (%) | Grundsteuer C (%) | Gewerbesteuer |
|---|---|---|---|---|
| Rosenfeld, Stadt | 330% | 325% | nicht erhoben | 330% |
| Zimmern unter der Burg | 500% | 330% | nicht erhoben | 360% |
| Haigerloch, Stadt | 370% | 345% | nicht erhoben | 350% |
| Ratshausen | 540% | 355% | nicht erhoben | 340% |
| Balingen, Stadt | 320% | 360% | nicht erhoben | 370% |
| Jungingen | 360% | 360% | nicht erhoben | 340% |
| Hechingen, Stadt | 340% | 400% | nicht erhoben | 360% |
| Bitz | 320% | 405% | nicht erhoben | 340% |
| Burladingen, Stadt | 330% | 420% | nicht erhoben | 340% |
| Straßberg | 305% | 430% | nicht erhoben | 340% |
| Albstadt, Stadt | 380% | 485% | nicht erhoben | 365% |
| Meßstetten, Stadt | 300% | 520% | nicht erhoben | 340% |
| Obernheim | 320% | 550% | nicht erhoben | 340% |
| Nusplingen | 490% | 555% | nicht erhoben | 340% |
| Winterlingen | 360% | 580% | nicht erhoben | 340% |
Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.
Rechtlich ist die Grundsteuer zweistufig: Bewertungsverfahren und Steuermesszahl ergeben den Messbetrag, den die Gemeinde mit dem Hebesatz auf die Jahressteuer hochrechnet (§ 2 + § 14 LGrStG BW).
Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 + § 14 LGrStG BW (Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg; § 2 = Bodenwertmodell, § 14 = Hebesatz). In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.
Landkreis Zollernalbkreis
345%
Median Hebesatz B (%)
Bundesland Baden-Württemberg
290%
Median Hebesatz B (%)
Zollernalbkreis: 55pp (rund 19%) über dem Bundesland-Schnitt (höhere Grundsteuer-Belastung).
Top 64%
Niedriger als 36% der 1.101 vergleichbaren Gemeinden im Bundesland Baden-Württemberg.
Einordnung: Mittelfeld · Hebesatz nahe Bundesland-Median.
Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.
Aktueller Datenstand: 30.6.2025 (Jahr 2025, Quelle Destatis Realsteuerhebesätze).
Hinweis: Baden-Württemberg hat mit der Grundsteuer-Reform zum 01.01.2025 auf Baden-Württemberg modifiziertes Bodenwertmodell umgestellt. Hebesätze vor und nach 2025 sind methodisch nicht vergleichbar. Eine scheinbare Veränderung kann allein durch die rebasierte Steuermesszahl entstehen.
Für eine belastbare Steuer-Schätzung zusätzlich den Bodenwert prüfen.
Bodenrichtwert im Landkreis Zollernalbkreis öffnen →Der ausgewiesene Hebesatz bezieht sich auf Grundsteuer B (Wohn- und Baugrundstücke). A und C folgen eigener Logik und werden hier nicht aggregiert.
| Art | Bezugsobjekt | Relevanz hier |
|---|---|---|
| Grundsteuer A | Land- und forstwirtschaftliche Betriebe | Nicht im Median enthalten |
| Grundsteuer B | Bebaute und bebaubare Grundstücke | Dieser Median |
| Grundsteuer C | Baureife, unbebaute Grundstücke (kommunale Option seit 2025) | Nur bei kommunaler Erhebung |
Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.
Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.
Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.
Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.
Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.
Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.
Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.
Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.
Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.
Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.
Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des Statistischen Bundesamts (Destatis) aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 Grundsteuergesetz (GrStG). Für Baden-Württemberg gilt zusätzlich § 2 + § 14 LGrStG BW.
Aggregationsregel
Aggregiert werden 25 von 25 Gemeinden mit gemeldetem Hebesatz B. Min 195%, Median 345%, Max 580%.
Quelle, Lizenz und Datenstand
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (DL-DE/BY-2.0). Zuständigkeit: Gemeinde (Hebesatz-Beschluss), Finanzamt (Messbetrag).
Für die Prüfung eines konkreten Grundsteuer-Bescheids siehe die folgenden Ratgeber und Werkzeuge.
Landkreis-Kennzahlen
Hauptkennzahl: siehe Hauptkennzahl
Gemeinden: 25
Datenstand: 30.6.2025