Hauptkennzahl
siehe Hauptkennzahl
Gemeinden
1
Der Median der Grundsteuer B in Berlin liegt bei 470%. Bundesmodell (Berlin: angepasste Steuermesszahl) prägt die Einordnung; die Gemeinde setzt den Hebesatz.
Der Median der Grundsteuer B in Berlin liegt bei 470%. Bundesmodell (Berlin: angepasste Steuermesszahl) prägt die Einordnung; die Gemeinde setzt den Hebesatz.
Destatis liefert die Realsteuerhebesätze; GrStG bezeichnet das Grundsteuergesetz.
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Median Hebesatz B
470%
Typischer Hebesatz B in Berlin, kein Veränderungswert · Platz 4 von 16 Bundesländern (sortiert vom höchsten zum niedrigsten Hebesatz).
Gemeinden
1
mit Hebesatzwert
Spannweite (%)
470% bis 470%
Minimum bis Maximum
Vergleich Bundesschnitt (Pp.)
+75 pp
Bundesmedian 395%
Die mittleren 80 Prozent der Gemeinden liegen zwischen 470% und 470%. Der Median von die Hauptkennzahl ist deshalb robuster als ein Durchschnitt, wenn einzelne Gemeinden sehr hohe oder sehr niedrige Hebesätze setzen.
Berlin (%)
470%
Deutschland (%)
395%
Differenz zum Bundesschnitt (Pp.)
+75 pp
Berlin liegt über dem Bundesschnitt (höherer Hebesatz)
Nach Median der Grundsteuer B liegt Berlin auf Platz 4 von 16 Bundesländern mit auswertbarem Datensatz (sortiert vom höchsten zum niedrigsten Hebesatz). Damit gehört Berlin zum oberen Drittel (höherer Hebesatz als die meisten Bundesländer).
Die Tabelle verlinkt bereits auf die gesperrte Gemeinde-URL-Struktur; Phase 2b schaltet die Detailseiten frei.
| Gemeinde | Landkreis | Hebesatz B (%) |
|---|---|---|
| Berlin, Stadt | Berlin, Stadt | 470% |
| Gemeinde | Landkreis | Hebesatz B (%) |
|---|---|---|
| Berlin, Stadt | Berlin, Stadt | 470% |
Direkte Landkreis-Seiten mit Median der Grundsteuer B. So bleibt der Weg von Berlin zur regionalen Hebesatz-Übersicht ohne Umweg über einzelne Gemeinden crawlbar.
Vorjahresmedian (%)
810%
Aktueller Median (%)
470%
Veränderung (Pp.)
−340 pp
Vergleich der Stichtagswerte für die Grundsteuer B in Berlin. Veränderungen ergeben sich aus Gemeinde-Beschlüssen.
Quelle sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis), Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (DL-DE/BY-2.0), Stichtag 30.06.2025. Die kommunale Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden; die Landesebene bestimmt das Bewertungsmodell.
Die Leiste vergleicht die Mediane der Grundsteuer A, B und C mit dem Bundesmedian der Grundsteuer B.
Der Median der Grundsteuer B in Berlin liegt 2025 bei 470%. Grundlage sind die Destatis-Realsteuerhebesätze.
Die Gemeinde multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz. Der Messbetrag hängt vom jeweiligen Bundes- oder Ländermodell ab.
Die Seite zeigt den aktuellen Datenstand 30.06.2025. Für den Einzelfall zählt der Hebesatz Ihrer Gemeinde im Bescheid.
Der Hebesatz ist kommunal. Er wird durch Satzung oder Haushaltsbeschluss der jeweiligen Gemeinde festgelegt.
Die Reform 2025 veränderte die Bewertungsgrundlage. Der Hebesatz bleibt ein politisch festgelegter kommunaler Multiplikator.
Der Grundsteuermessbetrag ist der Zwischenwert aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl. Er steht vor dem kommunalen Hebesatz in der Formel.
Das hängt vom Modell ab. Für Berlin gilt: Bundesmodell (Berlin: angepasste Steuermesszahl). Die Rechtsgrundlage steht in der Methodik dieser Seite.
Ja. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Grundsteuer B betrifft bebaute und bebaubare Grundstücke.
Prüfen Sie zuerst, ob sich der Fehler auf den kommunalen Bescheid oder den Messbescheid des Finanzamts bezieht. Fristen stehen im Bescheid.
Nutzen Sie die Top-Gemeinden-Tabelle oder die kommende Gemeinde-Seite. Bis dahin ist der kommunale Bescheid die verbindliche Quelle.
Die Seite aggregiert Gemeinde-Hebesätze aus den Realsteuerhebesätzen des Statistischen Bundesamts (Destatis). Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Berlin wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 1 + § 4 BlnGrStMG i. V. m. § 25 GrStG eingeordnet.
Berlin
Hauptkennzahl
siehe Hauptkennzahl
Bundesmodell (Berlin: angepasste Steuermesszahl)
Quelle: Destatis, Stichtag 30.06.2025.