Die Auswertung ordnet den Grundsteuer-Hebesatz und die Grundsteuer B nach dem eigenen Ländermodell ein.
Die Auswertung ordnet den Grundsteuer-Hebesatz und die Grundsteuer B nach dem eigenen Ländermodell ein.
Destatis liefert die Realsteuerhebesätze; GrStG bezeichnet das Grundsteuergesetz.
Grundsteuer B 2025 (%)
365%
ca. 113 € / Jahr für 500 m² Wohnen
Im Vergleich steht die Gemeinde oberhalb des Medianwerts; im Jahresvergleich bleibt der Hebesatz stabil.
Im Landkreis
Hebesatz B höher als 70% der 20 Gemeinden im Hersfeld-Rotenburg.
Im Bundesland
Niedriger als 61% der 421 Gemeinden in Hessen. Günstiger als der Bundesland-Schnitt.
Bundesweit
Gehört zu den günstigsten 42% aller deutschen Gemeinden mit Hebesatz B. Niedriger Satz, gut für Eigentümer.
Die lokale Belastung lässt sich über den Hebesatz B einordnen; maßgeblich für die Grundsteuer B ist hier ein unterdurchschnittlicher Hebesatz. Die Berechnung ist deshalb als Bundesmodell-Vergleichswert einzuordnen.
| Schritt | Wert / Einheit |
|---|---|
| Bodenwert-Beispiel | 500 m² × 200 €/m² |
| Grundsteuerwert | 100.000 € |
| Messbetrag | 31 € |
| Jahressteuer | 113 € |
Rechner als Bundesmodell-Vergleichswert
Hinweis: Hessisches Flächen-Faktor-Modell weicht vom Bundesmodell ab. Die unten gezeigte Berechnung ist ein Bundesmodell-Vergleichswert und nicht die tatsächliche Steuer in Philippsthal (Werra), Marktgemeinde. Eine modellgenaue Berechnung folgt in Q3 2026.
Eingaben
Ergebnis
Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.
Grundsteuer B ist der zentrale Wohn- und Baugrundstückswert; die übrigen Sätze zeigen landwirtschaftliche, baureife und gewerbliche Steuerlogik.
| Art | Hebesatz |
|---|---|
| Grundsteuer A | 332% |
| Grundsteuer B | 365% |
| Grundsteuer C | nicht erhoben |
| Gewerbesteuer | 390% |
Dieser Abschnitt trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl, Messbetrag und kommunalen Hebesatz.
Neben dem Hebesatz ist das Bewertungsverfahren entscheidend für die tatsächliche Grundstücksabgabe.
Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 + § 5 HGrStG (Hessisches Grundsteuergesetz; § 2 = Bemessung Flächen-Faktor, § 5 = Hebesatz). Der Hebesatz B wird von der Gemeinde beschlossen; die Vorbewertung kommt aus Bundes- oder Landesrecht.
Der lokale Multiplikator wird gegen erreichbare Nachbargemeinden gespiegelt.
Philippsthal (Werra), Marktgemeinde
365%
Hebesatz B (%)
Median im Landkreis (%)
325%
20 Gemeinden
Bundesland-Median (Hessen)
Hebesatz B Median (%): 420%. Gemeinde liegt rund 55 pp darunter.
Bundesweite Einordnung
Philippsthal (Werra), Marktgemeinde gehört zu den günstigsten 42% aller deutschen Gemeinden beim Hebesatz B.
Vorjahresvergleich nicht direkt aussagekräftig: Hessen hat zum 01.01.2025 auf das Hessisches Flächen-Faktor-Modell umgestellt. Der Hebesatz B wurde dabei rechnerisch auf eine neue Bemessungsbasis (Bodenwert statt Einheitswert) skaliert. Werte vor und nach der Reform sind nicht vergleichbar.
Aktueller Hebesatz B 2025: 365%.
Hebesatz und Bodenrichtwert greifen ineinander: Der Hebesatz wird auf den Messbetrag angewandt, der wiederum auf einer Bewertung des Grundstücks beruht. Bei Bundesmodell-Ländern fließt der Bodenwert direkt in die Berechnung ein.
Liegen für Philippsthal (Werra), Marktgemeinde amtliche Bodenrichtwerte vor, ergänzen sie die Hebesatzrechnung mit einem konkreten Wert pro Quadratmeter. Fehlt die BORIS-Abdeckung, nutzen Sie ersatzweise den Bodenwert aus dem aktuellen Bescheid oder Kaufvertrag.
Bodenrichtwert für Philippsthal (Werra), Marktgemeinde öffnen
Die vier kommunalen Hebesätze treffen unterschiedliche Grundstücksarten. Wer Wohneigentum hält, zahlt nahezu immer nach Hebesatz B.
| Hebesatz | Trifft | Wert (%) |
|---|---|---|
| Grundsteuer A | Land- und forstwirtschaftliche Betriebe | 332% |
| Grundsteuer B | Wohn- und Baugrundstücke (Eigentümer-Standardfall) | 365% |
| Grundsteuer C | Baureife, unbebaute Grundstücke (kommunal optional) | nicht erhoben |
| Gewerbesteuer | Erträge gewerblicher Betriebe (separate Realsteuer) | 390% |
Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.
Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.
Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.
Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.
Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.
Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.
Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.
Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.
Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.
Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.
Quelle ist Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze, Datenstand 30.6.2025. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 Grundsteuergesetz (GrStG). Für Hessen gilt zusätzlich § 2 + § 5 HGrStG.
Der Hebesatz wird vom Gemeinderat jährlich in der Haushaltssatzung beschlossen und auf den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag angewandt. Die jährliche Grundsteuer ergibt sich aus Messbetrag × Hebesatz.
Die hier gezeigte Beispielrechnung (500 m² Wohnen, Bodenwert 200 €/m²) folgt dem Bundesmodell und dient als Vergleichsgröße. Der verbindliche Zahlbetrag steht ausschließlich im Grundsteuerbescheid des Finanzamts und der Gemeinde.
Der verbindliche Zahlbetrag steht im Bescheid. Fragen zu Zahlung, Fälligkeit und Bankverbindung laufen über die Gemeindekasse oder das Steueramt.
Zuständigkeit aufgeteilt: Das Finanzamt setzt den Grundsteuermessbetrag fest (Bescheid 1). Die Gemeinde Philippsthal (Werra), Marktgemeinde setzt den Hebesatz fest und stellt den Grundsteuerbescheid mit dem Zahlbetrag aus (Bescheid 2).
Was wo geklärt wird: Bewertungsfragen (Bodenwert, Grundstücksfläche, Gebäudeart) richten Sie an das Finanzamt. Zahlungs-, Stundungs- und Mahnfragen laufen über die Gemeindekasse Philippsthal (Werra), Marktgemeinde.
Die offizielle Kontaktadresse finden Sie auf der Gemeindewebsite oder im aktuellen Grundsteuerbescheid.
Gemeinde-Kennzahlen
Hauptkennzahl: siehe Hauptkennzahl
Landkreis: Hersfeld-Rotenburg
Datenstand: 30.6.2025