Im Mittelpunkt steht der Hebesatz B als kommunaler Faktor der Grundsteuer nach dem eigenen Ländermodell.
Im Mittelpunkt steht der Hebesatz B als kommunaler Faktor der Grundsteuer nach dem eigenen Ländermodell.
Destatis liefert die Realsteuerhebesätze; GrStG bezeichnet das Grundsteuergesetz.
Antwort
605%
Hessisches Flächen-Faktor-Modell · Vergleichswert
Median Grundsteuer B im Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis
Der Landkreis umfasst 17 Gemeinden. Min 250%, Max 980%.
Datenbasis: 17 von 17 Gemeinden mit gemeldetem Hebesatz.
Landkreis-Median (Hebesatz B, %)
siehe Hauptkennzahl
Bundesland-Median (Hebesatz B, %)
420%
+185pp · rund 44% über Bundesschnitt
Im Bundesland-Vergleich: niedriger als 26% der 421 vergleichbaren Gemeinden (Mittelfeld).
Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.
Rechner als Bundesmodell-Vergleichswert
Hinweis: Hessisches Flächen-Faktor-Modell weicht vom Bundesmodell ab. Die unten gezeigte Berechnung ist ein Bundesmodell-Vergleichswert und nicht die tatsächliche Steuer in Rheingau-Taunus-Kreis. Eine modellgenaue Berechnung folgt in Q3 2026.
Eingaben
Ergebnis
Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.
Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.
| Gemeinde | Grundsteuer A (%) | Grundsteuer B (%) | Grundsteuer C (%) | Gewerbesteuer |
|---|---|---|---|---|
| Heidenrod | 235% | 250% | nicht erhoben | 390% |
| Walluf | 373% | 347% | nicht erhoben | 357% |
| Waldems | 380% | 400% | nicht erhoben | 380% |
| Hünstetten | 382% | 437% | nicht erhoben | 400% |
| Geisenheim, Hochschulstadt | 480% | 480% | nicht erhoben | 380% |
| Idstein, Hochschulstadt | 485% | 485% | nicht erhoben | 420% |
| Hohenstein | 275% | 526% | nicht erhoben | 380% |
| Niedernhausen | 310% | 600% | nicht erhoben | 410% |
| Lorch, Stadt | 535% | 605% | nicht erhoben | 400% |
| Kiedrich | 500% | 650% | nicht erhoben | 410% |
| Gemeinde | Grundsteuer A (%) | Grundsteuer B (%) | Grundsteuer C (%) | Gewerbesteuer |
|---|---|---|---|---|
| Taunusstein, Stadt | 600% | 670% | nicht erhoben | 380% |
| Rüdesheim am Rhein, Stadt | 1.104% | 676% | nicht erhoben | 390% |
| Aarbergen | 715% | 715% | nicht erhoben | 490% |
| Eltville am Rhein, Stadt | 934% | 850% | nicht erhoben | 390% |
| Bad Schwalbach, Kreisstadt | 417% | 895% | nicht erhoben | 390% |
| Schlangenbad | 268% | 910% | nicht erhoben | 390% |
| Oestrich-Winkel, Stadt | 1.000% | 980% | nicht erhoben | 390% |
Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.
Neben dem Hebesatz ist das Bewertungsverfahren entscheidend für die tatsächliche Grundstücksabgabe.
Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 + § 5 HGrStG (Hessisches Grundsteuergesetz; § 2 = Bemessung Flächen-Faktor, § 5 = Hebesatz). In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.
Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis
605%
Median Hebesatz B (%)
Bundesland Hessen
420%
Median Hebesatz B (%)
Rheingau-Taunus-Kreis: 185pp (rund 44%) über dem Bundesland-Schnitt (höhere Grundsteuer-Belastung).
Top 74%
Niedriger als 26% der 421 vergleichbaren Gemeinden im Bundesland Hessen.
Einordnung: Mittelfeld · Hebesatz nahe Bundesland-Median.
Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.
Aktueller Datenstand: 30.6.2025 (Jahr 2025, Quelle Destatis Realsteuerhebesätze).
Hinweis: Hessen hat mit der Grundsteuer-Reform zum 01.01.2025 auf Hessisches Flächen-Faktor-Modell umgestellt. Hebesätze vor und nach 2025 sind methodisch nicht vergleichbar. Eine scheinbare Veränderung kann allein durch die rebasierte Steuermesszahl entstehen.
Für eine belastbare Steuer-Schätzung zusätzlich den Bodenwert prüfen.
Bodenrichtwert im Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis öffnen →Der ausgewiesene Hebesatz bezieht sich auf Grundsteuer B (Wohn- und Baugrundstücke). A und C folgen eigener Logik und werden hier nicht aggregiert.
| Art | Bezugsobjekt | Relevanz hier |
|---|---|---|
| Grundsteuer A | Land- und forstwirtschaftliche Betriebe | Nicht im Median enthalten |
| Grundsteuer B | Bebaute und bebaubare Grundstücke | Dieser Median |
| Grundsteuer C | Baureife, unbebaute Grundstücke (kommunale Option seit 2025) | Nur bei kommunaler Erhebung |
Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.
Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.
Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.
Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.
Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.
Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.
Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.
Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.
Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.
Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.
Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des Statistischen Bundesamts (Destatis) aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 Grundsteuergesetz (GrStG). Für Hessen gilt zusätzlich § 2 + § 5 HGrStG.
Aggregationsregel
Aggregiert werden 17 von 17 Gemeinden mit gemeldetem Hebesatz B. Min 250%, Median 605%, Max 980%.
Quelle, Lizenz und Datenstand
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (DL-DE/BY-2.0). Zuständigkeit: Gemeinde (Hebesatz-Beschluss), Finanzamt (Messbetrag).
Für die Prüfung eines konkreten Grundsteuer-Bescheids siehe die folgenden Ratgeber und Werkzeuge.
Landkreis-Kennzahlen
Hauptkennzahl: siehe Hauptkennzahl
Gemeinden: 17
Datenstand: 30.6.2025