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Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Landkreis Rostock (2025)

Der Grundsteuermultiplikator wird mit dem örtlichen Modell abgeglichen: dem Bundesmodell.

Der Grundsteuermultiplikator wird mit dem örtlichen Modell abgeglichen: dem Bundesmodell.

Destatis liefert die Realsteuerhebesätze; GrStG bezeichnet das Grundsteuergesetz.

Antwort

327%

Median Grundsteuer B im Landkreis Landkreis Rostock

Der Landkreis umfasst 112 Gemeinden. Min 185%, Max 488%.

Datenbasis: 112 von 112 Gemeinden mit gemeldetem Hebesatz.

Landkreis-Median (Hebesatz B, %)

siehe Hauptkennzahl

Bundesland-Median (Hebesatz B, %)

400%

-73pp · rund 18% unter Bundesschnitt

Im Bundesland-Vergleich: niedriger als 78% der 724 vergleichbaren Gemeinden (günstig (niedriger Hebesatz)).

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Graal-Müritz, Ostseeheilbad185%
  • Steffenshagen186%
  • Börgerende-Rethwisch, Ostseebad189%

Teuerste Gemeinden

  • Bützow, Stadt488%
  • Teterow, Bergringstadt480%
  • Neubukow, Schliemannstadt450%
Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.

Ergebnis

Jährliche Grundsteuer

Grundsteuerwert
321.395,74 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
99,63 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährliche Grundsteuer
325,80 €
mit Hebesatz 327 %
Miete pro m²
7,26 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Landkreis Rostock
GemeindeGrundsteuer A (%)Grundsteuer B (%)Grundsteuer C (%)Gewerbesteuer
Graal-Müritz, Ostseeheilbad300%185%nicht erhoben350%
Steffenshagen365%186%nicht erhoben325%
Börgerende-Rethwisch, Ostseebad197%189%nicht erhoben300%
Nienhagen, Ostseebad463%200%nicht erhoben350%
Kühlungsborn, Ostseebad, Stadt250%202%nicht erhoben320%
Mönchhagen440%211%nicht erhoben350%
Papendorf395%215%nicht erhoben325%
Groß Schwiesow235%230%nicht erhoben380%
Pölchow400%230%nicht erhoben350%
Rövershagen296%233%nicht erhoben390%
Weitere 102 Gemeinden anzeigen
Weitere Gemeinden im Landkreis Landkreis Rostock
GemeindeGrundsteuer A (%)Grundsteuer B (%)Grundsteuer C (%)Gewerbesteuer
Glasewitz108%234%nicht erhoben300%
Stäbelow330%235%nicht erhoben320%
Elmenhorst/Lichtenhagen271%236%nicht erhoben325%
Retschow410%238%nicht erhoben380%
Hohenfelde193%240%nicht erhoben362%
Selpin318%249%nicht erhoben320%
Zarnewanz220%250%nicht erhoben280%
Blankenhagen453%252%nicht erhoben330%
Dolgen am See252%252%nicht erhoben381%
Gelbensande229%256%nicht erhoben330%
Gnewitz350%260%nicht erhoben350%
Hohen Sprenz214%260%nicht erhoben339%
Kritzmow295%260%nicht erhoben325%
Lambrechtshagen360%265%nicht erhoben325%
Reddelich199%265%nicht erhoben380%
Bartenshagen-Parkentin426%270%nicht erhoben380%
Gutow155%273%nicht erhoben350%
Wittenbeck772%274%nicht erhoben348%
Ziesendorf445%275%nicht erhoben350%
Thulendorf285%279%nicht erhoben390%
Cammin250%280%nicht erhoben300%
Penzin300%280%nicht erhoben380%
Broderstorf640%285%nicht erhoben340%
Grammow264%285%nicht erhoben300%
Rühn250%285%nicht erhoben380%
Reimershagen213%286%nicht erhoben370%
Plaaz263%288%nicht erhoben390%
Klein Upahl239%289%nicht erhoben360%
Mühl Rosin223%289%nicht erhoben370%
Zepelin230%290%nicht erhoben380%
Altkalen248%295%nicht erhoben339%
Mistorf228%295%nicht erhoben380%
Thürkow325%295%nicht erhoben380%
Admannshagen-Bargeshagen339%300%nicht erhoben320%
Carinerland300%300%nicht erhoben300%
Stubbendorf310%300%nicht erhoben350%
Tessin, Blumenstadt290%300%nicht erhoben300%
Wardow232%302%nicht erhoben339%
Dahmen354%309%nicht erhoben380%
Sanitz420%310%nicht erhoben380%
Thelkow210%310%nicht erhoben330%
Sarmstorf256%313%nicht erhoben381%
Lüssow249%319%nicht erhoben370%
Prebberede333%322%nicht erhoben380%
Baumgarten277%325%nicht erhoben385%
Walkendorf269%326%nicht erhoben358%
Behren-Lübchin270%327%nicht erhoben362%
Jürgenshagen251%327%nicht erhoben381%
Roggentin356%327%nicht erhoben381%
Dalkendorf331%329%nicht erhoben380%
Warnkenhagen360%330%nicht erhoben400%
Kuhs249%336%nicht erhoben381%
Poppendorf310%338%nicht erhoben330%
Bentwisch260%340%nicht erhoben350%
Bernitt268%342%nicht erhoben380%
Rerik, Ostseebad, Stadt250%350%nicht erhoben300%
Zehna354%359%nicht erhoben381%
Finkenthal280%360%nicht erhoben360%
Jördenstorf312%360%nicht erhoben380%
Laage, Recknitzstadt273%363%nicht erhoben349%
Hoppenrade320%370%nicht erhoben340%
Kröpelin, Stadt280%370%nicht erhoben390%
Kuchelmiß330%370%nicht erhoben330%
Tarnow180%370%nicht erhoben381%
Wiendorf330%370%nicht erhoben400%
Gülzow-Prüzen354%372%nicht erhoben400%
Warnow272%377%nicht erhoben380%
Krakow am See, Stadt300%380%nicht erhoben391%
Lelkendorf300%380%nicht erhoben390%
Bad Doberan, Stadt325%385%nicht erhoben385%
Nustrow350%390%nicht erhoben320%
Klein Belitz275%395%nicht erhoben380%
Schorssow299%395%nicht erhoben380%
Groß Wokern327%397%nicht erhoben360%
Bastorf320%400%nicht erhoben350%
Bröbberow450%400%nicht erhoben380%
Dreetz340%400%nicht erhoben385%
Groß Roge292%400%nicht erhoben380%
Hohen Demzin365%400%nicht erhoben400%
Kassow310%400%nicht erhoben380%
Rukieten350%400%nicht erhoben380%
Vorbeck400%400%nicht erhoben400%
Steinhagen284%407%nicht erhoben381%
Schwasdorf353%410%nicht erhoben365%
Alt Sührkow350%415%nicht erhoben380%
Sukow-Levitzow360%415%nicht erhoben380%
Groß Wüstenfelde313%419%nicht erhoben390%
Alt Bukow320%420%nicht erhoben350%
Am Salzhaff320%420%nicht erhoben340%
Biendorf320%420%nicht erhoben320%
Satow280%420%nicht erhoben420%
Schwaan, Stadt330%430%nicht erhoben380%
Dummerstorf346%438%nicht erhoben391%
Güstrow, Barlachstadt338%438%nicht erhoben381%
Lohmen255%438%nicht erhoben260%
Dobbin-Linstow338%439%nicht erhoben391%
Gnoien, Warbelstadt348%445%nicht erhoben390%
Benitz430%450%nicht erhoben430%
Lalendorf330%450%nicht erhoben380%
Neubukow, Schliemannstadt350%450%nicht erhoben405%
Teterow, Bergringstadt360%480%nicht erhoben410%
Bützow, Stadt270%488%nicht erhoben415%
Reform-Modell

Bundesmodell im Landkreis Landkreis Rostock

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Die Grundbesitzabgabe folgt aus Modell, Messzahl und gemeindlichem Satz.

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 15 + § 25 GrStG; § 220 ff. BewG. In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Landkreis vs. Bundesland

Hebesatz B im Vergleich

Landkreis Landkreis Rostock

327%

Median Hebesatz B (%)

Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

400%

Median Hebesatz B (%)

Landkreis Rostock: 73pp (rund 18%) unter dem Bundesland-Schnitt (niedrigere Grundsteuer-Belastung).

Perzentil im Bundesland

Position im Bundesland-Ranking

Top 22%

Niedriger als 78% der 724 vergleichbaren Gemeinden im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Einordnung: günstig · niedriger Hebesatz = niedrigere Grundsteuer-Belastung.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Datenstand und Reform-Bezug

Aktueller Datenstand: 30.6.2025 (Jahr 2025, Quelle Destatis Realsteuerhebesätze).

Ein gewichteter Mehrjahres-Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde im Landkreis vollständig vorliegen.

Bodenrichtwert-Bezug

Für eine belastbare Steuer-Schätzung zusätzlich den Bodenwert prüfen.

Bodenrichtwert im Landkreis Landkreis Rostock öffnen →
Grundsteuer A, B, C

Welche Grundsteuer-Art zählt für diese Seite

Der ausgewiesene Hebesatz bezieht sich auf Grundsteuer B (Wohn- und Baugrundstücke). A und C folgen eigener Logik und werden hier nicht aggregiert.

ArtBezugsobjektRelevanz hier
Grundsteuer ALand- und forstwirtschaftliche BetriebeNicht im Median enthalten
Grundsteuer BBebaute und bebaubare GrundstückeDieser Median
Grundsteuer CBaureife, unbebaute Grundstücke (kommunale Option seit 2025)Nur bei kommunaler Erhebung

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Rechtsgrundlage
Methodik und Datenstand

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des Statistischen Bundesamts (Destatis) aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 Grundsteuergesetz (GrStG). Für Mecklenburg-Vorpommern gilt zusätzlich § 15 + § 25 GrStG, § 220 ff. BewG.

Aggregationsregel

Aggregiert werden 112 von 112 Gemeinden mit gemeldetem Hebesatz B. Min 185%, Median 327%, Max 488%.

Quelle, Lizenz und Datenstand

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (DL-DE/BY-2.0). Zuständigkeit: Gemeinde (Hebesatz-Beschluss), Finanzamt (Messbetrag).

Standortrisiko-Kontext
Vertiefung

Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart

Für die Prüfung eines konkreten Grundsteuer-Bescheids siehe die folgenden Ratgeber und Werkzeuge.

Hebesatz-Klassen

Verteilung der Gemeinden nach Hebesatz B

  • unter 300%
    43
  • 300-399%
    41
  • 400-499%
    28
  • 500-599%
    0
  • 600-699%
    0
  • ab 700%
    0

Landkreis-Kennzahlen

Hauptkennzahl: siehe Hauptkennzahl

Gemeinden: 112

Datenstand: 30.6.2025