Die Grundsteuer B wird hier über den Hebesatz erklärt und rechtlich nach dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B eingeordnet.
Die Grundsteuer B wird hier über den Hebesatz erklärt und rechtlich nach dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B eingeordnet.
Destatis liefert die Realsteuerhebesätze; GrStG bezeichnet das Grundsteuergesetz.
Grundsteuer B 2025 (%)
960%
ca. 298 € / Jahr für 500 m² Wohnen
Für die Grundsteuer B ergibt sich eine Einordnung im teuersten Bereich; im Jahresvergleich bewegt sich der Hebesatz auffällig.
Im Landkreis
Hebesatz B höher als 95% der 19 Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis.
Im Bundesland
Höher als 95% der 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.
Bundesweit
Höher als 100% aller deutschen Gemeinden mit Hebesatz B.
Für die Kostenschätzung wird der Hebesatz B als kommunaler Faktor der Grundsteuer B angesetzt; derzeit mit einem auffällig hohen Hebesatz.
| Schritt | Wert / Einheit |
|---|---|
| Bodenwert-Beispiel | 500 m² × 200 €/m² |
| Grundsteuerwert | 100.000 € |
| Messbetrag | 31 € |
| Jahressteuer | 298 € |
Differenzierter Hebesatz B möglich
Hinweis: In Eitorf gilt das Recht auf differenzierten Hebesatz B. Die Berechnung nutzt den Hebesatz B für Wohngrundstücke (960%). Nichtwohngrundstücke (Gewerbe, unbebaute baureife Grundstücke) können einen abweichenden Hebesatz haben. Prüfen Sie Ihren Bescheid oder kontaktieren Sie die Gemeindekasse.
Eingaben
Ergebnis
Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.
Grundsteuer B ist der zentrale Wohn- und Baugrundstückswert; die übrigen Sätze zeigen landwirtschaftliche, baureife und gewerbliche Steuerlogik.
| Art | Hebesatz |
|---|---|
| Grundsteuer A | 330% |
| Grundsteuer B | 960% |
| Grundsteuer C | nicht erhoben |
| Gewerbesteuer | 517% |
Dieser Abschnitt trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl, Messbetrag und kommunalen Hebesatz.
Diese Einordnung trennt Bewertungsmodell, Messbetrag und Hebesatz sauber voneinander.
Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 NWGrStHsG (NRW-Grundsteuerhebesatzgesetz; differenzierter Hebesatz B Wohn vs Nichtwohn); § 25 GrStG. Der Hebesatz B wird von der Gemeinde beschlossen; die Vorbewertung kommt aus Bundes- oder Landesrecht.
Nahe Gemeinden sind für die Einordnung hilfreich: Der Hebesatz wirkt höher als bei den Nachbargemeinden und liegt insgesamt im sehr hohen Bereich.
Eitorf
960%
Hebesatz B (%)
Median im Landkreis (%)
796%
19 Gemeinden
Bundesland-Median (Nordrhein-Westfalen)
Hebesatz B Median (%): 664%. Gemeinde liegt rund 296 pp darüber.
Bundesweite Einordnung
Eitorf hat einen höheren Hebesatz B als 100% aller deutschen Gemeinden.
Vorjahr 2024
760%
Aktuell 2025
960%
Hebesatz und Bodenrichtwert greifen ineinander: Der Hebesatz wird auf den Messbetrag angewandt, der wiederum auf einer Bewertung des Grundstücks beruht. Bei Bundesmodell-Ländern fließt der Bodenwert direkt in die Berechnung ein.
Liegen für Eitorf amtliche Bodenrichtwerte vor, ergänzen sie die Hebesatzrechnung mit einem konkreten Wert pro Quadratmeter. Fehlt die BORIS-Abdeckung, nutzen Sie ersatzweise den Bodenwert aus dem aktuellen Bescheid oder Kaufvertrag.
Die vier kommunalen Hebesätze treffen unterschiedliche Grundstücksarten. Wer Wohneigentum hält, zahlt nahezu immer nach Hebesatz B.
| Hebesatz | Trifft | Wert (%) |
|---|---|---|
| Grundsteuer A | Land- und forstwirtschaftliche Betriebe | 330% |
| Grundsteuer B | Wohn- und Baugrundstücke (Eigentümer-Standardfall) | 960% |
| Grundsteuer C | Baureife, unbebaute Grundstücke (kommunal optional) | nicht erhoben |
| Gewerbesteuer | Erträge gewerblicher Betriebe (separate Realsteuer) | 517% |
Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.
Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.
Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.
Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.
Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.
Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.
Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.
Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.
Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.
Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.
Quelle ist Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze, Datenstand 30.6.2025. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 Grundsteuergesetz (GrStG). Für Nordrhein-Westfalen gilt zusätzlich § 2 NWGrStHsG i. V. m. § 25 GrStG.
Der Hebesatz wird vom Gemeinderat jährlich in der Haushaltssatzung beschlossen und auf den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag angewandt. Die jährliche Grundsteuer ergibt sich aus Messbetrag × Hebesatz.
Die hier gezeigte Beispielrechnung (500 m² Wohnen, Bodenwert 200 €/m²) folgt dem Bundesmodell und dient als Vergleichsgröße. Der verbindliche Zahlbetrag steht ausschließlich im Grundsteuerbescheid des Finanzamts und der Gemeinde.
Der verbindliche Zahlbetrag steht im Bescheid. Fragen zu Zahlung, Fälligkeit und Bankverbindung laufen über die Gemeindekasse oder das Steueramt.
Zuständigkeit aufgeteilt: Das Finanzamt setzt den Grundsteuermessbetrag fest (Bescheid 1). Die Gemeinde Eitorf setzt den Hebesatz fest und stellt den Grundsteuerbescheid mit dem Zahlbetrag aus (Bescheid 2).
Was wo geklärt wird: Bewertungsfragen (Bodenwert, Grundstücksfläche, Gebäudeart) richten Sie an das Finanzamt. Zahlungs-, Stundungs- und Mahnfragen laufen über die Gemeindekasse Eitorf.
Die offizielle Kontaktadresse finden Sie auf der Gemeindewebsite oder im aktuellen Grundsteuerbescheid.
Gemeinde-Kennzahlen
Hauptkennzahl: siehe Hauptkennzahl
Landkreis: Rhein-Sieg-Kreis
Datenstand: 30.6.2025