Hauptkennzahl
siehe Hauptkennzahl
Gemeinden
2.299
Der Median der Grundsteuer B in Rheinland-Pfalz liegt bei 465%. Bundesmodell (RLP: optional differenzierter Hebesatz B) prägt die Einordnung; die Gemeinde setzt den Hebesatz.
Der Median der Grundsteuer B in Rheinland-Pfalz liegt bei 465%. Bundesmodell (RLP: optional differenzierter Hebesatz B) prägt die Einordnung; die Gemeinde setzt den Hebesatz.
Destatis liefert die Realsteuerhebesätze; GrStG bezeichnet das Grundsteuergesetz.
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Median Hebesatz B
465%
Typischer Hebesatz B in Rheinland-Pfalz, kein Veränderungswert · Platz 5 von 16 Bundesländern (sortiert vom höchsten zum niedrigsten Hebesatz).
Gemeinden
2.299
mit Hebesatzwert
Spannweite (%)
ausstehend bis 945%
Minimum bis Maximum
Vergleich Bundesschnitt (Pp.)
+70 pp
Bundesmedian 395%
Die mittleren 80 Prozent der Gemeinden liegen zwischen 463% und 600%. Der Median von die Hauptkennzahl ist deshalb robuster als ein Durchschnitt, wenn einzelne Gemeinden sehr hohe oder sehr niedrige Hebesätze setzen.
Rheinland-Pfalz (%)
465%
Deutschland (%)
395%
Differenz zum Bundesschnitt (Pp.)
+70 pp
Rheinland-Pfalz liegt über dem Bundesschnitt (höherer Hebesatz)
Nach Median der Grundsteuer B liegt Rheinland-Pfalz auf Platz 5 von 16 Bundesländern mit auswertbarem Datensatz (sortiert vom höchsten zum niedrigsten Hebesatz). Damit gehört Rheinland-Pfalz zum oberen Drittel (höherer Hebesatz als die meisten Bundesländer).
Die Tabelle verlinkt bereits auf die gesperrte Gemeinde-URL-Struktur; Phase 2b schaltet die Detailseiten frei.
| Gemeinde | Landkreis | Hebesatz B (%) |
|---|---|---|
| Wissen, Stadt | Altenkirchen (Westerwald) | 945% |
| Falkenstein | Donnersbergkreis | 920% |
| Oberhaid | Westerwaldkreis | 920% |
| Sankt Goarshausen, Loreleystadt, Stadt | Rhein-Lahn-Kreis | 913% |
| Hövels | Altenkirchen (Westerwald) | 900% |
| Altenkirchen (Westerwald), Stadt | Altenkirchen (Westerwald) | 890% |
| Winnweiler | Donnersbergkreis | 875% |
| Kirchheimbolanden, Stadt | Donnersbergkreis | 830% |
| Frankenstein | Kaiserslautern | 828% |
| Hirschhorn/ Pfalz | Kaiserslautern | 819% |
| Gemeinde | Landkreis | Hebesatz B (%) |
|---|---|---|
| Bergenhausen | Rhein-Hunsrück-Kreis | ausstehend |
| Gornhausen | Bernkastel-Wittlich | ausstehend |
| Kerschenbach | Vulkaneifel | ausstehend |
| Merschbach | Bernkastel-Wittlich | ausstehend |
| Rayerschied | Rhein-Hunsrück-Kreis | ausstehend |
| Reuth | Vulkaneifel | ausstehend |
| Riegenroth | Rhein-Hunsrück-Kreis | ausstehend |
| Scheid | Vulkaneifel | ausstehend |
| Wahlbach | Rhein-Hunsrück-Kreis | ausstehend |
| Ingelheim am Rhein, Stadt | Mainz-Bingen | 80% |
Direkte Landkreis-Seiten mit Median der Grundsteuer B. So bleibt der Weg von Rheinland-Pfalz zur regionalen Hebesatz-Übersicht ohne Umweg über einzelne Gemeinden crawlbar.
Ludwigshafen am Rhein, kreisfreie Stadt
817%
1 Gemeinden mit Wert
Pirmasens, kreisfreie Stadt
700%
1 Gemeinden mit Wert
Worms, kreisfreie Stadt
633%
1 Gemeinden mit Wert
Neustadt an der Weinstraße, kreisfreie Stadt
620%
1 Gemeinden mit Wert
Kaiserslautern, kreisfreie Stadt
610%
1 Gemeinden mit Wert
Kusel
600%
98 Gemeinden mit Wert
Trier, kreisfreie Stadt
600%
1 Gemeinden mit Wert
Frankenthal (Pfalz), kreisfreie Stadt
590%
1 Gemeinden mit Wert
Koblenz, kreisfreie Stadt
570%
1 Gemeinden mit Wert
Zweibrücken, kreisfreie Stadt
552%
1 Gemeinden mit Wert
Donnersbergkreis
548%
81 Gemeinden mit Wert
Landau in der Pfalz, kreisfreie Stadt
540%
1 Gemeinden mit Wert
Neuwied
525%
62 Gemeinden mit Wert
Bad Dürkheim
508%
48 Gemeinden mit Wert
Altenkirchen (Westerwald)
495%
118 Gemeinden mit Wert
Kaiserslautern
494%
50 Gemeinden mit Wert
Mainz, kreisfreie Stadt
480%
1 Gemeinden mit Wert
Ahrweiler
465%
74 Gemeinden mit Wert
Alzey-Worms
465%
69 Gemeinden mit Wert
Bad Kreuznach
465%
118 Gemeinden mit Wert
Bernkastel-Wittlich
465%
107 Gemeinden mit Wert
Birkenfeld
465%
96 Gemeinden mit Wert
Cochem-Zell
465%
89 Gemeinden mit Wert
Eifelkreis Bitburg-Prüm
465%
232 Gemeinden mit Wert
Germersheim
465%
31 Gemeinden mit Wert
Mainz-Bingen
465%
64 Gemeinden mit Wert
Mayen-Koblenz
465%
87 Gemeinden mit Wert
Rhein-Hunsrück-Kreis
465%
137 Gemeinden mit Wert
Rhein-Lahn-Kreis
465%
137 Gemeinden mit Wert
Rhein-Pfalz-Kreis
465%
25 Gemeinden mit Wert
Speyer, kreisfreie Stadt
465%
1 Gemeinden mit Wert
Südliche Weinstraße
465%
75 Gemeinden mit Wert
Südwestpfalz
465%
84 Gemeinden mit Wert
Trier-Saarburg
465%
104 Gemeinden mit Wert
Vulkaneifel
465%
109 Gemeinden mit Wert
Westerwaldkreis
465%
192 Gemeinden mit Wert
Vorjahresmedian (%)
465%
Aktueller Median (%)
465%
Veränderung (Pp.)
±0 pp
Vergleich der Stichtagswerte für die Grundsteuer B in Rheinland-Pfalz. Veränderungen ergeben sich aus Gemeinde-Beschlüssen.
Quelle sind die Realsteuerhebesätze des Statistischen Bundesamts (Destatis), Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (DL-DE/BY-2.0), Stichtag 30.06.2025. Die kommunale Zuständigkeit liegt bei den Gemeinden; die Landesebene bestimmt das Bewertungsmodell.
Sechs Klassen zeigen, wie sich die Gemeinden im Bundesland verteilen.
Die Leiste vergleicht die Mediane der Grundsteuer A, B und C mit dem Bundesmedian der Grundsteuer B.
Der Median der Grundsteuer B in Rheinland-Pfalz liegt 2025 bei 465%. Grundlage sind die Destatis-Realsteuerhebesätze.
Die Gemeinde multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz. Der Messbetrag hängt vom jeweiligen Bundes- oder Ländermodell ab.
Die Seite zeigt den aktuellen Datenstand 30.06.2025. Für den Einzelfall zählt der Hebesatz Ihrer Gemeinde im Bescheid.
Der Hebesatz ist kommunal. Er wird durch Satzung oder Haushaltsbeschluss der jeweiligen Gemeinde festgelegt.
Die Reform 2025 veränderte die Bewertungsgrundlage. Der Hebesatz bleibt ein politisch festgelegter kommunaler Multiplikator.
Der Grundsteuermessbetrag ist der Zwischenwert aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl. Er steht vor dem kommunalen Hebesatz in der Formel.
Das hängt vom Modell ab. Für Rheinland-Pfalz gilt: Bundesmodell (RLP: optional differenzierter Hebesatz B). Die Rechtsgrundlage steht in der Methodik dieser Seite.
Ja. Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Grundsteuer B betrifft bebaute und bebaubare Grundstücke.
Prüfen Sie zuerst, ob sich der Fehler auf den kommunalen Bescheid oder den Messbescheid des Finanzamts bezieht. Fristen stehen im Bescheid.
Nutzen Sie die Top-Gemeinden-Tabelle oder die kommende Gemeinde-Seite. Bis dahin ist der kommunale Bescheid die verbindliche Quelle.
Die Seite aggregiert Gemeinde-Hebesätze aus den Realsteuerhebesätzen des Statistischen Bundesamts (Destatis). Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 GrStG. Für Rheinland-Pfalz wird die Grundsteuer B zusätzlich nach § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG eingeordnet.
Rheinland-Pfalz
Hauptkennzahl
siehe Hauptkennzahl
Bundesmodell (RLP: optional differenzierter Hebesatz B)
Quelle: Destatis, Stichtag 30.06.2025.