grundradar
Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis (2025)

Die Grundsteuer B wird hier über den Hebesatz erklärt und rechtlich nach dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B eingeordnet.

Die Grundsteuer B wird hier über den Hebesatz erklärt und rechtlich nach dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B eingeordnet.

Destatis liefert die Realsteuerhebesätze; GrStG bezeichnet das Grundsteuergesetz.

Antwort

465%

Median Grundsteuer B im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis

Der Landkreis umfasst 137 Gemeinden. Min ausstehend, Max 545%.

Datenbasis: 137 von 137 Gemeinden mit gemeldetem Hebesatz.

Landkreis-Median (Hebesatz B, %)

siehe Hauptkennzahl

Bundesland-Median (Hebesatz B, %)

465%

identisch zum Bundesschnitt

Im Bundesland-Vergleich: niedriger als 38% der 2.299 vergleichbaren Gemeinden (Mittelfeld).

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Bergenhausenausstehend
  • Rayerschiedausstehend
  • Riegenrothausstehend

Teuerste Gemeinden

  • Sankt Goar, Stadt545%
  • Emmelshausen, Stadt525%
  • Boppard, Stadt524%
Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.
Achtung
Rheinland-Pfalz weicht beim Grundsteuerrecht vom hier gerechneten Bundesmodell ab oder nutzt landesrechtliche Sonderregeln, zum Beispiel bei der Steuermesszahl oder bei differenzierenden kommunalen Wohn- und Nichtwohn-Hebesätzen. Das Ergebnis dient dort nur als Vergleichswert.

Ergebnis

Jährliche Grundsteuer

Grundsteuerwert
340.431,37 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
105,53 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährliche Grundsteuer
490,73 €
mit Hebesatz 465 %
Miete pro m²
7,72 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis
GemeindeGrundsteuer A (%)Grundsteuer B (%)Grundsteuer C (%)Gewerbesteuer
Bergenhausen345%ausstehendnicht erhoben380%
Rayerschiedausstehendausstehendnicht erhoben330%
Riegenrothausstehendausstehendnicht erhoben365%
Wahlbach200%ausstehendnicht erhoben330%
Klosterkumbd300%200%nicht erhoben350%
Neuerkirch300%250%nicht erhoben360%
Badenhard300%365%nicht erhoben365%
Erbach300%365%nicht erhoben370%
Keidelheim300%365%nicht erhoben365%
Kludenbach300%365%nicht erhoben380%
Weitere 127 Gemeinden anzeigen
Weitere Gemeinden im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis
GemeindeGrundsteuer A (%)Grundsteuer B (%)Grundsteuer C (%)Gewerbesteuer
Niederkumbd300%365%nicht erhoben365%
Pleizenhausen300%365%nicht erhoben365%
Wiebelsheim365%365%nicht erhoben385%
Dichtelbach345%400%nicht erhoben380%
Fronhofen320%400%nicht erhoben380%
Uhler330%440%nicht erhoben380%
Mühlpfad335%455%nicht erhoben400%
Alterkülz345%465%nicht erhoben380%
Altweidelbach345%465%nicht erhoben380%
Argenthal345%465%nicht erhoben380%
Belg375%465%nicht erhoben380%
Belgweiler345%465%nicht erhoben380%
Bell (Hunsrück)345%465%nicht erhoben380%
Beltheim345%465%nicht erhoben380%
Benzweiler345%465%nicht erhoben380%
Beulich345%465%nicht erhoben380%
Bickenbach345%465%nicht erhoben380%
Biebern345%465%nicht erhoben380%
Birkheim345%465%nicht erhoben380%
Braunshorn345%465%nicht erhoben380%
Bubach345%465%nicht erhoben380%
Buch345%465%nicht erhoben380%
Budenbach345%465%nicht erhoben380%
Damscheid345%465%nicht erhoben380%
Dickenschied345%465%nicht erhoben380%
Dillendorf350%465%nicht erhoben380%
Dommershausen345%465%nicht erhoben380%
Dörth345%465%nicht erhoben380%
Ellern (Hunsrück)345%465%nicht erhoben380%
Gehlweiler345%465%nicht erhoben380%
Gödenroth345%465%nicht erhoben380%
Gondershausen345%465%nicht erhoben380%
Halsenbach345%465%nicht erhoben380%
Hasselbach345%465%nicht erhoben380%
Hausbay345%465%nicht erhoben380%
Hecken345%465%nicht erhoben380%
Heinzenbach345%465%nicht erhoben380%
Henau345%465%nicht erhoben380%
Hirschfeld (Hunsrück)345%465%nicht erhoben380%
Hollnich345%465%nicht erhoben380%
Holzbach345%465%nicht erhoben380%
Horn345%465%nicht erhoben380%
Hungenroth345%465%nicht erhoben380%
Kappel345%465%nicht erhoben380%
Karbach345%465%nicht erhoben380%
Kastellaun, Stadt345%465%nicht erhoben405%
Kisselbach345%465%nicht erhoben380%
Korweiler345%465%nicht erhoben380%
Kratzenburg345%465%nicht erhoben380%
Külz (Hunsrück)345%465%nicht erhoben395%
Kümbdchen345%465%nicht erhoben380%
Lahr345%465%nicht erhoben380%
Laubach345%465%nicht erhoben380%
Laudert345%465%nicht erhoben380%
Laufersweiler345%465%nicht erhoben380%
Leiningen345%465%nicht erhoben380%
Liebshausen345%465%nicht erhoben380%
Lindenschied365%465%nicht erhoben435%
Lingerhahn345%465%nicht erhoben380%
Maisborn345%465%nicht erhoben380%
Maitzborn345%465%nicht erhoben385%
Mastershausen345%465%nicht erhoben380%
Mengerschied345%465%nicht erhoben380%
Mermuth345%465%nicht erhoben380%
Metzenhausen345%465%nicht erhoben415%
Michelbach345%465%nicht erhoben380%
Mörschbach345%465%nicht erhoben380%
Mörsdorf345%465%nicht erhoben380%
Mutterschied345%465%nicht erhoben380%
Nannhausen345%465%nicht erhoben380%
Ney345%465%nicht erhoben380%
Nieder Kostenz365%465%nicht erhoben380%
Niedersohren365%465%nicht erhoben380%
Niedert345%465%nicht erhoben400%
Niederweiler345%465%nicht erhoben380%
Norath345%465%nicht erhoben380%
Ober Kostenz345%465%nicht erhoben380%
Oberwesel, Stadt360%465%nicht erhoben380%
Ohlweiler345%465%nicht erhoben380%
Oppertshausen345%465%nicht erhoben380%
Perscheid345%465%nicht erhoben380%
Pfalzfeld345%465%nicht erhoben380%
Ravengiersburg345%465%nicht erhoben380%
Raversbeuren345%465%nicht erhoben380%
Reckershausen345%465%nicht erhoben380%
Reich345%465%nicht erhoben380%
Rheinböllen, Stadt345%465%nicht erhoben380%
Riesweiler345%465%nicht erhoben380%
Rödelhausen345%465%nicht erhoben400%
Rödern365%465%nicht erhoben380%
Rohrbach365%465%nicht erhoben380%
Roth345%465%nicht erhoben380%
Sargenroth345%465%nicht erhoben380%
Schlierschied345%465%nicht erhoben380%
Schnorbach345%465%nicht erhoben380%
Schönborn345%465%nicht erhoben380%
Schwall345%465%nicht erhoben380%
Schwarzen345%465%nicht erhoben380%
Simmern/ Hunsrück, Stadt345%465%nicht erhoben390%
Sohrschied345%465%nicht erhoben380%
Spesenroth345%465%nicht erhoben380%
Steinbach345%465%nicht erhoben380%
Thörlingen345%465%nicht erhoben380%
Tiefenbach345%465%nicht erhoben380%
Todenroth345%465%nicht erhoben380%
Unzenberg370%465%nicht erhoben395%
Utzenhain345%465%nicht erhoben380%
Womrath345%465%nicht erhoben380%
Woppenroth345%465%nicht erhoben390%
Würrich345%465%nicht erhoben380%
Wüschheim345%465%nicht erhoben380%
Zilshausen345%465%nicht erhoben380%
Bärenbach345%470%nicht erhoben391%
Büchenbeuren465%470%nicht erhoben402%
Dill430%470%nicht erhoben440%
Lautzenhausen345%470%nicht erhoben395%
Morshausen350%470%nicht erhoben385%
Hahn345%471%nicht erhoben397%
Sohren425%478%nicht erhoben402%
Urbar345%480%nicht erhoben385%
Wahlenau365%485%nicht erhoben400%
Gemünden390%490%nicht erhoben410%
Kirchberg (Hunsrück), Stadt375%495%nicht erhoben410%
Niederburg385%495%nicht erhoben390%
Boppard, Stadt345%524%nicht erhoben440%
Emmelshausen, Stadt345%525%nicht erhoben410%
Sankt Goar, Stadt420%545%nicht erhoben380%
Reform-Modell

Bundesmodell (RLP: optional differenzierter Hebesatz B) im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Diese Einordnung trennt Bewertungsmodell, Messbetrag und Hebesatz sauber voneinander.

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 2 GrStHsGRP (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz); § 25 GrStG. In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Landkreis vs. Bundesland

Hebesatz B im Vergleich

Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis

465%

Median Hebesatz B (%)

Bundesland Rheinland-Pfalz

465%

Median Hebesatz B (%)

Rhein-Hunsrück-Kreis liegt exakt auf dem Bundesland-Median.

Perzentil im Bundesland

Position im Bundesland-Ranking

Top 62%

Niedriger als 38% der 2.299 vergleichbaren Gemeinden im Bundesland Rheinland-Pfalz.

Einordnung: Mittelfeld · Hebesatz nahe Bundesland-Median.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Datenstand und Reform-Bezug

Aktueller Datenstand: 30.6.2025 (Jahr 2025, Quelle Destatis Realsteuerhebesätze).

Ein gewichteter Mehrjahres-Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde im Landkreis vollständig vorliegen.

Bodenrichtwert-Bezug

Für eine belastbare Steuer-Schätzung zusätzlich den Bodenwert prüfen.

Bodenrichtwert im Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis öffnen →
Grundsteuer A, B, C

Welche Grundsteuer-Art zählt für diese Seite

Der ausgewiesene Hebesatz bezieht sich auf Grundsteuer B (Wohn- und Baugrundstücke). A und C folgen eigener Logik und werden hier nicht aggregiert.

ArtBezugsobjektRelevanz hier
Grundsteuer ALand- und forstwirtschaftliche BetriebeNicht im Median enthalten
Grundsteuer BBebaute und bebaubare GrundstückeDieser Median
Grundsteuer CBaureife, unbebaute Grundstücke (kommunale Option seit 2025)Nur bei kommunaler Erhebung

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Rechtsgrundlage
Methodik und Datenstand

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des Statistischen Bundesamts (Destatis) aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 Grundsteuergesetz (GrStG). Für Rheinland-Pfalz gilt zusätzlich § 2 GrStHsGRP i. V. m. § 25 GrStG.

Aggregationsregel

Aggregiert werden 137 von 137 Gemeinden mit gemeldetem Hebesatz B. Min ausstehend, Median 465%, Max 545%.

Quelle, Lizenz und Datenstand

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (DL-DE/BY-2.0). Zuständigkeit: Gemeinde (Hebesatz-Beschluss), Finanzamt (Messbetrag).

Standortrisiko-Kontext
Vertiefung

Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart

Für die Prüfung eines konkreten Grundsteuer-Bescheids siehe die folgenden Ratgeber und Werkzeuge.

Hebesatz-Klassen

Verteilung der Gemeinden nach Hebesatz B

  • unter 300%
    6
  • 300-399%
    7
  • 400-499%
    121
  • 500-599%
    3
  • 600-699%
    0
  • ab 700%
    0

Landkreis-Kennzahlen

Hauptkennzahl: siehe Hauptkennzahl

Gemeinden: 137

Datenstand: 30.6.2025