Der amtliche Multiplikator für Grundvermögen wird modellbezogen erläutert: dem Bundesmodell mit angepasster Steuermesszahl.
Der amtliche Multiplikator für Grundvermögen wird modellbezogen erläutert: dem Bundesmodell mit angepasster Steuermesszahl.
Destatis liefert die Realsteuerhebesätze; GrStG bezeichnet das Grundsteuergesetz.
Grundsteuer B 2025 (%)
405%
ca. 126 € / Jahr für 500 m² Wohnen
Der Gemeindesatz für Grundvermögen erscheint unterhalb des Medianwerts; gegenüber dem Vorjahr ist er stabil geblieben.
Im Landkreis
Hebesatz B niedriger als 59% der 59 Gemeinden im Erzgebirgskreis. Also vergleichsweise günstig.
Im Bundesland
Höher als 52% der 418 Gemeinden in Sachsen.
Bundesweit
Höher als 55% aller deutschen Gemeinden mit Hebesatz B.
Die Kalkulation nutzt den örtlichen Hebesatz für Grundsteuer B und zeigt die Wirkung auf ein Beispielgrundstück.
| Schritt | Wert / Einheit |
|---|---|
| Bodenwert-Beispiel | 500 m² × 200 €/m² |
| Grundsteuerwert | 100.000 € |
| Messbetrag | 31 € |
| Jahressteuer | 126 € |
Eingaben
Ergebnis
Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.
Grundsteuer B ist der zentrale Wohn- und Baugrundstückswert; die übrigen Sätze zeigen landwirtschaftliche, baureife und gewerbliche Steuerlogik.
| Art | Hebesatz |
|---|---|
| Grundsteuer A | 197% |
| Grundsteuer B | 405% |
| Grundsteuer C | nicht erhoben |
| Gewerbesteuer | 390% |
Dieser Abschnitt trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl, Messbetrag und kommunalen Hebesatz.
Das Reformmodell bestimmt, wie der Messbetrag entsteht; der Hebesatz bleibt der kommunale Faktor — hier nach dem Bundesmodell mit angepasster Steuermesszahl (§ 1 SächsGrStMG i. V. m. § 25 GrStG).
Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 1 SächsGrStMG (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz; abweichende Steuermesszahlen Wohn/Nichtwohn von § 15 GrStG); § 25 GrStG. Der Hebesatz B wird von der Gemeinde beschlossen; die Vorbewertung kommt aus Bundes- oder Landesrecht.
Nahe Gemeinden sind für die Einordnung hilfreich: Der Hebesatz wirkt höher als bei den Nachbargemeinden und liegt insgesamt im mittleren Bereich.
Mildenau
405%
Hebesatz B (%)
Median im Landkreis (%)
420%
59 Gemeinden
Bundesland-Median (Sachsen)
Hebesatz B Median (%): 401%. Gemeinde liegt rund 4 pp darüber.
Bundesweite Einordnung
Mildenau hat einen höheren Hebesatz B als 55% aller deutschen Gemeinden.
Vorjahr 2024
405%
Aktuell 2025
405%
Hebesatz und Bodenrichtwert greifen ineinander: Der Hebesatz wird auf den Messbetrag angewandt, der wiederum auf einer Bewertung des Grundstücks beruht. Bei Bundesmodell-Ländern fließt der Bodenwert direkt in die Berechnung ein.
Liegen für Mildenau amtliche Bodenrichtwerte vor, ergänzen sie die Hebesatzrechnung mit einem konkreten Wert pro Quadratmeter. Fehlt die BORIS-Abdeckung, nutzen Sie ersatzweise den Bodenwert aus dem aktuellen Bescheid oder Kaufvertrag.
Die vier kommunalen Hebesätze treffen unterschiedliche Grundstücksarten. Wer Wohneigentum hält, zahlt nahezu immer nach Hebesatz B.
| Hebesatz | Trifft | Wert (%) |
|---|---|---|
| Grundsteuer A | Land- und forstwirtschaftliche Betriebe | 197% |
| Grundsteuer B | Wohn- und Baugrundstücke (Eigentümer-Standardfall) | 405% |
| Grundsteuer C | Baureife, unbebaute Grundstücke (kommunal optional) | nicht erhoben |
| Gewerbesteuer | Erträge gewerblicher Betriebe (separate Realsteuer) | 390% |
Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.
Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.
Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.
Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.
Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.
Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.
Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.
Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.
Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.
Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.
Quelle ist Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze, Datenstand 30.6.2025. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 Grundsteuergesetz (GrStG). Für Sachsen gilt zusätzlich § 1 SächsGrStMG i. V. m. § 25 GrStG.
Der Hebesatz wird vom Gemeinderat jährlich in der Haushaltssatzung beschlossen und auf den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag angewandt. Die jährliche Grundsteuer ergibt sich aus Messbetrag × Hebesatz.
Die hier gezeigte Beispielrechnung (500 m² Wohnen, Bodenwert 200 €/m²) folgt dem Bundesmodell und dient als Vergleichsgröße. Der verbindliche Zahlbetrag steht ausschließlich im Grundsteuerbescheid des Finanzamts und der Gemeinde.
Der verbindliche Zahlbetrag steht im Bescheid. Fragen zu Zahlung, Fälligkeit und Bankverbindung laufen über die Gemeindekasse oder das Steueramt.
Zuständigkeit aufgeteilt: Das Finanzamt setzt den Grundsteuermessbetrag fest (Bescheid 1). Die Gemeinde Mildenau setzt den Hebesatz fest und stellt den Grundsteuerbescheid mit dem Zahlbetrag aus (Bescheid 2).
Was wo geklärt wird: Bewertungsfragen (Bodenwert, Grundstücksfläche, Gebäudeart) richten Sie an das Finanzamt. Zahlungs-, Stundungs- und Mahnfragen laufen über die Gemeindekasse Mildenau.
Die offizielle Kontaktadresse finden Sie auf der Gemeindewebsite oder im aktuellen Grundsteuerbescheid.
Gemeinde-Kennzahlen
Hauptkennzahl: siehe Hauptkennzahl
Landkreis: Erzgebirgskreis
Datenstand: 30.6.2025