Der lokale Grundsteuer-Hebesatz wird nach dem Bundesmodell mit angepasster Steuermesszahl dargestellt und mit den Vergleichsräumen abgeglichen.
Der lokale Grundsteuer-Hebesatz wird nach dem Bundesmodell mit angepasster Steuermesszahl dargestellt und mit den Vergleichsräumen abgeglichen.
Destatis liefert die Realsteuerhebesätze; GrStG bezeichnet das Grundsteuergesetz.
Antwort
385%
Median Grundsteuer B im Landkreis Leipzig
Der Landkreis umfasst 30 Gemeinden. Min 280%, Max 440%.
Datenbasis: 30 von 30 Gemeinden mit gemeldetem Hebesatz.
Landkreis-Median (Hebesatz B, %)
siehe Hauptkennzahl
Bundesland-Median (Hebesatz B, %)
401%
-16pp · rund 4% unter Bundesschnitt
Im Bundesland-Vergleich: niedriger als 69% der 418 vergleichbaren Gemeinden (Mittelfeld).
Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.
Eingaben
Ergebnis
Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.
Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.
| Gemeinde | Grundsteuer A (%) | Grundsteuer B (%) | Grundsteuer C (%) | Gewerbesteuer |
|---|---|---|---|---|
| Parthenstein | 345% | 280% | nicht erhoben | 420% |
| Markkleeberg, Stadt | 300% | 285% | nicht erhoben | 420% |
| Belgershain | 425% | 300% | nicht erhoben | 410% |
| Markranstädt, Stadt | 307% | 300% | nicht erhoben | 383% |
| Bennewitz | 400% | 310% | nicht erhoben | 400% |
| Großpösna | 300% | 315% | nicht erhoben | 400% |
| Borsdorf | 250% | 320% | nicht erhoben | 405% |
| Naunhof, Stadt | 480% | 327% | nicht erhoben | 460% |
| Elstertrebnitz | 300% | 330% | nicht erhoben | 390% |
| Brandis, Stadt | 440% | 340% | nicht erhoben | 400% |
| Gemeinde | Grundsteuer A (%) | Grundsteuer B (%) | Grundsteuer C (%) | Gewerbesteuer |
|---|---|---|---|---|
| Lossatal | 360% | 350% | nicht erhoben | 400% |
| Trebsen/Mulde, Stadt | 300% | 350% | nicht erhoben | 410% |
| Zwenkau, Stadt | 441% | 352% | nicht erhoben | 410% |
| Groitzsch, Stadt | 310% | 370% | nicht erhoben | 410% |
| Böhlen, Stadt | 370% | 380% | nicht erhoben | 400% |
| Frohburg, Stadt | 340% | 390% | nicht erhoben | 405% |
| Otterwisch | 375% | 400% | nicht erhoben | 380% |
| Pegau, Stadt | 330% | 400% | nicht erhoben | 390% |
| Regis-Breitingen, Stadt | 320% | 400% | nicht erhoben | 400% |
| Wurzen, Stadt | 300% | 400% | nicht erhoben | 400% |
| Grimma, Stadt | 300% | 405% | nicht erhoben | 400% |
| Borna, Stadt | 300% | 420% | nicht erhoben | 400% |
| Geithain, Stadt | 350% | 420% | nicht erhoben | 400% |
| Machern | 475% | 420% | nicht erhoben | 420% |
| Neukieritzsch | 330% | 420% | nicht erhoben | 420% |
| Rötha, Stadt | 400% | 430% | nicht erhoben | 410% |
| Thallwitz | 350% | 430% | nicht erhoben | 398% |
| Colditz, Stadt | 477% | 433% | nicht erhoben | 450% |
| Kitzscher, Stadt | 410% | 435% | nicht erhoben | 390% |
| Bad Lausick, Stadt | 350% | 440% | nicht erhoben | 385% |
Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.
Der amtliche Bescheid bleibt maßgeblich, weil Landesmodell und Grundstücksmerkmale die Berechnung prägen.
Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 1 SächsGrStMG (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz; abweichende Steuermesszahlen Wohn/Nichtwohn von § 15 GrStG); § 25 GrStG. In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.
Landkreis Leipzig
385%
Median Hebesatz B (%)
Bundesland Sachsen
401%
Median Hebesatz B (%)
Leipzig: 16pp (rund 4%) unter dem Bundesland-Schnitt (niedrigere Grundsteuer-Belastung).
Top 31%
Niedriger als 69% der 418 vergleichbaren Gemeinden im Bundesland Sachsen.
Einordnung: Mittelfeld · Hebesatz nahe Bundesland-Median.
Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.
Aktueller Datenstand: 30.6.2025 (Jahr 2025, Quelle Destatis Realsteuerhebesätze).
Ein gewichteter Mehrjahres-Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde im Landkreis vollständig vorliegen.
Für eine belastbare Steuer-Schätzung zusätzlich den Bodenwert prüfen.
Bodenrichtwert im Landkreis Leipzig öffnen →Der ausgewiesene Hebesatz bezieht sich auf Grundsteuer B (Wohn- und Baugrundstücke). A und C folgen eigener Logik und werden hier nicht aggregiert.
| Art | Bezugsobjekt | Relevanz hier |
|---|---|---|
| Grundsteuer A | Land- und forstwirtschaftliche Betriebe | Nicht im Median enthalten |
| Grundsteuer B | Bebaute und bebaubare Grundstücke | Dieser Median |
| Grundsteuer C | Baureife, unbebaute Grundstücke (kommunale Option seit 2025) | Nur bei kommunaler Erhebung |
Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.
Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.
Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.
Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.
Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.
Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.
Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.
Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.
Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.
Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.
Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des Statistischen Bundesamts (Destatis) aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 Grundsteuergesetz (GrStG). Für Sachsen gilt zusätzlich § 1 SächsGrStMG i. V. m. § 25 GrStG.
Aggregationsregel
Aggregiert werden 30 von 30 Gemeinden mit gemeldetem Hebesatz B. Min 280%, Median 385%, Max 440%.
Quelle, Lizenz und Datenstand
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (DL-DE/BY-2.0). Zuständigkeit: Gemeinde (Hebesatz-Beschluss), Finanzamt (Messbetrag).
Für die Prüfung eines konkreten Grundsteuer-Bescheids siehe die folgenden Ratgeber und Werkzeuge.
Landkreis-Kennzahlen
Hauptkennzahl: siehe Hauptkennzahl
Gemeinden: 30
Datenstand: 30.6.2025