Die Auswertung ordnet den Grundsteuer-Hebesatz und die Grundsteuer B nach dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B ein.
Die Auswertung ordnet den Grundsteuer-Hebesatz und die Grundsteuer B nach dem Bundesmodell mit optional differenziertem Hebesatz B ein.
Destatis liefert die Realsteuerhebesätze; GrStG bezeichnet das Grundsteuergesetz.
Grundsteuer B 2025 (%)
690%
ca. 214 € / Jahr für 500 m² Wohnen
Der lokale Wert steht im teuersten Bereich; gegenüber dem Vorjahr hat er sich auffällig bewegt.
Im Landkreis
Hebesatz B höher als 100% der 111 Gemeinden im Steinburg.
Im Bundesland
Höher als 100% der 1.104 Gemeinden in Schleswig-Holstein.
Bundesweit
Höher als 97% aller deutschen Gemeinden mit Hebesatz B.
Aus Bodenwert, Steuermessbetrag und Hebesatz entsteht die jährliche Grundsteuer B; hier mit einem sehr hohen Hebesatz.
| Schritt | Wert / Einheit |
|---|---|
| Bodenwert-Beispiel | 500 m² × 200 €/m² |
| Grundsteuerwert | 100.000 € |
| Messbetrag | 31 € |
| Jahressteuer | 214 € |
Differenzierter Hebesatz B möglich
Hinweis: In Heiligenstedtenerkamp gilt das Recht auf differenzierten Hebesatz B. Die Berechnung nutzt den Hebesatz B für Wohngrundstücke (690%). Nichtwohngrundstücke (Gewerbe, unbebaute baureife Grundstücke) können einen abweichenden Hebesatz haben. Prüfen Sie Ihren Bescheid oder kontaktieren Sie die Gemeindekasse.
Eingaben
Ergebnis
Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.
Grundsteuer B ist der zentrale Wohn- und Baugrundstückswert; die übrigen Sätze zeigen landwirtschaftliche, baureife und gewerbliche Steuerlogik.
| Art | Hebesatz |
|---|---|
| Grundsteuer A | 370% |
| Grundsteuer B | 690% |
| Grundsteuer C | nicht erhoben |
| Gewerbesteuer | 370% |
Dieser Abschnitt trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl, Messbetrag und kommunalen Hebesatz.
Rechtlich ist die Grundsteuer zweistufig: Bewertungsverfahren und Steuermesszahl ergeben den Messbetrag, den die Gemeinde mit dem Hebesatz auf die Jahressteuer hochrechnet (§ 25 (4) GrStG, § 220 ff. BewG).
Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 25 (4) GrStG (differenzierter Hebesatz); § 220 ff. BewG (Grundsteuerwert); § 15 GrStG (Steuermesszahl). Der Hebesatz B wird von der Gemeinde beschlossen; die Vorbewertung kommt aus Bundes- oder Landesrecht.
Rund um die Gemeinde liegt der Wert höher als bei den Nachbargemeinden; die Entfernungen beruhen auf Gemeindezentren.
Heiligenstedtenerkamp
690%
Hebesatz B (%)
Median im Landkreis (%)
496%
111 Gemeinden
Bundesland-Median (Schleswig-Holstein)
Hebesatz B Median (%): 410%. Gemeinde liegt rund 280 pp darüber.
Bundesweite Einordnung
Heiligenstedtenerkamp hat einen höheren Hebesatz B als 97% aller deutschen Gemeinden.
Vorjahr 2024
450%
Aktuell 2025
690%
Hebesatz und Bodenrichtwert greifen ineinander: Der Hebesatz wird auf den Messbetrag angewandt, der wiederum auf einer Bewertung des Grundstücks beruht. Bei Bundesmodell-Ländern fließt der Bodenwert direkt in die Berechnung ein.
Liegen für Heiligenstedtenerkamp amtliche Bodenrichtwerte vor, ergänzen sie die Hebesatzrechnung mit einem konkreten Wert pro Quadratmeter. Fehlt die BORIS-Abdeckung, nutzen Sie ersatzweise den Bodenwert aus dem aktuellen Bescheid oder Kaufvertrag.
Die vier kommunalen Hebesätze treffen unterschiedliche Grundstücksarten. Wer Wohneigentum hält, zahlt nahezu immer nach Hebesatz B.
| Hebesatz | Trifft | Wert (%) |
|---|---|---|
| Grundsteuer A | Land- und forstwirtschaftliche Betriebe | 370% |
| Grundsteuer B | Wohn- und Baugrundstücke (Eigentümer-Standardfall) | 690% |
| Grundsteuer C | Baureife, unbebaute Grundstücke (kommunal optional) | nicht erhoben |
| Gewerbesteuer | Erträge gewerblicher Betriebe (separate Realsteuer) | 370% |
Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.
Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.
Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.
Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.
Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.
Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.
Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.
Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.
Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.
Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.
Quelle ist Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze, Datenstand 30.6.2025. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 Grundsteuergesetz (GrStG). Für Schleswig-Holstein gilt zusätzlich § 25 (4) GrStG, § 220 ff. BewG.
Der Hebesatz wird vom Gemeinderat jährlich in der Haushaltssatzung beschlossen und auf den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag angewandt. Die jährliche Grundsteuer ergibt sich aus Messbetrag × Hebesatz.
Die hier gezeigte Beispielrechnung (500 m² Wohnen, Bodenwert 200 €/m²) folgt dem Bundesmodell und dient als Vergleichsgröße. Der verbindliche Zahlbetrag steht ausschließlich im Grundsteuerbescheid des Finanzamts und der Gemeinde.
Der verbindliche Zahlbetrag steht im Bescheid. Fragen zu Zahlung, Fälligkeit und Bankverbindung laufen über die Gemeindekasse oder das Steueramt.
Zuständigkeit aufgeteilt: Das Finanzamt setzt den Grundsteuermessbetrag fest (Bescheid 1). Die Gemeinde Heiligenstedtenerkamp setzt den Hebesatz fest und stellt den Grundsteuerbescheid mit dem Zahlbetrag aus (Bescheid 2).
Was wo geklärt wird: Bewertungsfragen (Bodenwert, Grundstücksfläche, Gebäudeart) richten Sie an das Finanzamt. Zahlungs-, Stundungs- und Mahnfragen laufen über die Gemeindekasse Heiligenstedtenerkamp.
Die offizielle Kontaktadresse finden Sie auf der Gemeindewebsite oder im aktuellen Grundsteuerbescheid.
Gemeinde-Kennzahlen
Hauptkennzahl: siehe Hauptkennzahl
Landkreis: Steinburg
Datenstand: 30.6.2025