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Grundsteuer-Hebesatz 2025

Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis Saale-Orla-Kreis (2025)

Der Grundsteuermultiplikator wird mit dem örtlichen Modell abgeglichen: dem Bundesmodell.

Der Grundsteuermultiplikator wird mit dem örtlichen Modell abgeglichen: dem Bundesmodell.

Destatis liefert die Realsteuerhebesätze; GrStG bezeichnet das Grundsteuergesetz.

Antwort

389%

Median Grundsteuer B im Landkreis Saale-Orla-Kreis

Der Landkreis umfasst 59 Gemeinden. Min 300%, Max 600%.

Datenbasis: 59 von 59 Gemeinden mit gemeldetem Hebesatz.

Landkreis-Median (Hebesatz B, %)

siehe Hauptkennzahl

Bundesland-Median (Hebesatz B, %)

400%

-11pp · rund 3% unter Bundesschnitt

Im Bundesland-Vergleich: niedriger als 68% der 601 vergleichbaren Gemeinden (Mittelfeld).

Spannweite

Günstigste und teuerste Gemeinden

Die Extremwerte zeigen, wie stark die kommunalen Hebesätze innerhalb desselben Landkreises auseinanderlaufen.

Günstigste Gemeinden

  • Volkmannsdorf300%
  • Lemnitz350%
  • Göschitz360%

Teuerste Gemeinden

  • Triptis, Stadt600%
  • Wurzbach, Stadt471%
  • Bad Lobenstein, Stadt455%
Grundsteuer-Rechner

Landkreis-Median als Startwert

Eingaben

Bundesmodell mit offenen Annahmen

Hinweis
Für ein belastbares Bundesmodell-Ergebnis reichen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert allein nicht aus. Deshalb fragt der Rechner bei bebauten Wohngrundstücken zusätzlich Wohnfläche, Baujahr und Mietniveaustufe ab.

Ergebnis

Jährliche Grundsteuer

Grundsteuerwert
347.228,71 €
Bundesmodell mit Mindestwertprüfung
Steuermessbetrag
107,64 €
0,31 ‰ auf den Grundsteuerwert
Jährliche Grundsteuer
418,72 €
mit Hebesatz 389 %
Miete pro m²
7,94 €
Anlage 39, Stufe 3
Restnutzungsdauer
63 Jahre
Hauptfeststellung 2022

Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Bodenwert mit dem Größenkoeffizienten 0,95 aus Anlage 36 berücksichtigt.

Alle Gemeinden im Landkreis

Hebesatz A, B, C und Gewerbesteuer

Die Tabelle nutzt die aktuelle Destatis-Zeile je Gemeinde und verlinkt direkt auf die Gemeinde-Seite.

Gemeinden im Landkreis Saale-Orla-Kreis
GemeindeGrundsteuer A (%)Grundsteuer B (%)Grundsteuer C (%)Gewerbesteuer
Volkmannsdorf300%300%nicht erhoben300%
Lemnitz300%350%nicht erhoben395%
Göschitz250%360%nicht erhoben350%
Kospoda270%380%nicht erhoben360%
Wilhelmsdorf300%380%nicht erhoben400%
Bodelwitz271%389%nicht erhoben395%
Gertewitz271%389%nicht erhoben395%
Görkwitz271%389%nicht erhoben367%
Grobengereuth271%389%nicht erhoben395%
Kirschkau271%389%nicht erhoben357%
Weitere 49 Gemeinden anzeigen
Weitere Gemeinden im Landkreis Saale-Orla-Kreis
GemeindeGrundsteuer A (%)Grundsteuer B (%)Grundsteuer C (%)Gewerbesteuer
Langenorla271%389%nicht erhoben395%
Lausnitz b. Neustadt an der Orla271%389%nicht erhoben395%
Löhma271%389%nicht erhoben395%
Mittelpöllnitz271%389%nicht erhoben357%
Moßbach271%389%nicht erhoben357%
Moxa271%389%nicht erhoben400%
Neundorf (bei Schleiz)271%389%nicht erhoben357%
Nimritz271%389%nicht erhoben395%
Oberoppurg271%389%nicht erhoben395%
Oettersdorf271%389%nicht erhoben395%
Oppurg288%389%nicht erhoben395%
Paska271%389%nicht erhoben400%
Peuschen300%389%nicht erhoben400%
Pörmitz270%389%nicht erhoben360%
Quaschwitz271%389%nicht erhoben395%
Ranis, Stadt302%389%nicht erhoben395%
Rosendorf271%389%nicht erhoben357%
Schmieritz271%389%nicht erhoben395%
Tömmelsdorf271%389%nicht erhoben357%
Weira271%389%nicht erhoben395%
Ziegenrück, Stadt271%389%nicht erhoben400%
Plothen280%390%nicht erhoben360%
Wernburg280%390%nicht erhoben395%
Dittersdorf195%395%nicht erhoben395%
Neustadt an der Orla, Stadt395%395%nicht erhoben395%
Rosenthal am Rennsteig295%395%nicht erhoben383%
Dreitzsch380%400%nicht erhoben357%
Eßbach300%400%nicht erhoben400%
Gössitz300%400%nicht erhoben400%
Keila300%400%nicht erhoben400%
Krölpa300%400%nicht erhoben400%
Remptendorf300%400%nicht erhoben400%
Schmorda300%400%nicht erhoben400%
Schöndorf300%400%nicht erhoben400%
Seisla300%400%nicht erhoben400%
Tegau295%402%nicht erhoben395%
Hirschberg, Stadt302%404%nicht erhoben383%
Döbritz301%405%nicht erhoben395%
Solkwitz301%405%nicht erhoben395%
Pößneck, Stadt395%410%nicht erhoben400%
Schleiz, Stadt271%420%nicht erhoben395%
Tanna, Stadt510%420%nicht erhoben395%
Geroda313%422%nicht erhoben395%
Gefell, Stadt320%425%nicht erhoben400%
Saalburg-Ebersdorf, Stadt271%430%nicht erhoben400%
Miesitz290%440%nicht erhoben357%
Bad Lobenstein, Stadt410%455%nicht erhoben410%
Wurzbach, Stadt356%471%nicht erhoben406%
Triptis, Stadt300%600%nicht erhoben395%
Reform-Modell

Bundesmodell im Landkreis Saale-Orla-Kreis

Die Reform trennt Bewertungsmodell, Steuermesszahl und kommunalen Hebesatz. Der Hebesatz B bleibt der Vergleichswert für Wohn- und Baugrundstücke.

Die Grundbesitzabgabe folgt aus Modell, Messzahl und gemeindlichem Satz.

Rechtsgrundlage: § 25 GrStG sowie § 15 + § 25 GrStG; § 220 ff. BewG. In Ländermodell-Staaten erklärt dieser Abschnitt die abweichende Bemessungslogik; in Bundesmodell-Staaten steht die kommunale Hebesatzwirkung im Vordergrund.

Landkreis vs. Bundesland

Hebesatz B im Vergleich

Landkreis Saale-Orla-Kreis

389%

Median Hebesatz B (%)

Bundesland Thüringen

400%

Median Hebesatz B (%)

Saale-Orla-Kreis: 11pp (rund 3%) unter dem Bundesland-Schnitt (niedrigere Grundsteuer-Belastung).

Perzentil im Bundesland

Position im Bundesland-Ranking

Top 32%

Niedriger als 68% der 601 vergleichbaren Gemeinden im Bundesland Thüringen.

Einordnung: Mittelfeld · Hebesatz nahe Bundesland-Median.

Nachbar-Landkreise

Vergleichbare Landkreise im Bundesland

Bis die Landkreis-Geometrie als eigener Nachbar-Index vorliegt, nutzt diese Liste nahe Vergleichsräume aus derselben Landes-Auswertung.

Stichtag-Trend

Datenstand und Reform-Bezug

Aktueller Datenstand: 30.6.2025 (Jahr 2025, Quelle Destatis Realsteuerhebesätze).

Ein gewichteter Mehrjahres-Trend folgt, sobald mehrere Jahresstände je Gemeinde im Landkreis vollständig vorliegen.

Bodenrichtwert-Bezug

Für eine belastbare Steuer-Schätzung zusätzlich den Bodenwert prüfen.

Bodenrichtwert im Landkreis Saale-Orla-Kreis öffnen →
Grundsteuer A, B, C

Welche Grundsteuer-Art zählt für diese Seite

Der ausgewiesene Hebesatz bezieht sich auf Grundsteuer B (Wohn- und Baugrundstücke). A und C folgen eigener Logik und werden hier nicht aggregiert.

ArtBezugsobjektRelevanz hier
Grundsteuer ALand- und forstwirtschaftliche BetriebeNicht im Median enthalten
Grundsteuer BBebaute und bebaubare GrundstückeDieser Median
Grundsteuer CBaureife, unbebaute Grundstücke (kommunale Option seit 2025)Nur bei kommunaler Erhebung

Häufige Fragen zum Grundsteuer-Hebesatz im Landkreis

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz B im Landkreis?

Der Hebesatz B ist der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Grundsteuermessbetrag multipliziert.

Welche Gemeinde im Landkreis ist bei der Grundsteuer B am günstigsten?

Der Gemeinderat beschließt den Hebesatz; die Verwaltung wendet ihn im Grundsteuerbescheid an.

Wer beschließt den Hebesatz B im Landkreis?

Grundsteuer A betrifft land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B bebaute und unbebaute Grundstücke; Grundsteuer C kann zusätzlich auf baureife unbebaute Grundstücke erhoben werden.

Warum unterscheiden sich Hebesätze innerhalb eines Landkreises?

Die Reform 2025 ändert die Bewertung; der Hebesatz bleibt der kommunale Multiplikator.

Wie nutze ich den Landkreis-Median für meine Schätzung?

Für eine eigene Schätzung benötigen Sie Messbetrag, Grundstücksdaten und den örtlichen Hebesatz B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?

Der Grundsteuermessbetrag steht im Messbescheid des Finanzamts und wird mit dem Hebesatz multipliziert.

Welche Rolle spielt der Grundsteuermessbetrag?

Ein niedriger Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine niedrige Steuer, wenn der Messbetrag hoch ist.

Wie aktuell sind die Landkreis-Daten?

Bei Änderungen sollten Eigentümer den neuen Bescheid und den kommunalen Hebesatzbeschluss prüfen.

Wann wird die Grundsteuer fällig?

Die amtliche Grundstücksabgabe wird in der Regel quartalsweise oder nach Gemeindeangabe gezahlt.

Kann ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen?

Ein Einspruch ist nach § 347 AO möglich; die Frist beträgt regelmäßig ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Prüfen Sie Datum und Rechtsbehelfsbelehrung.

Methodik und Rechtsgrundlage
Methodik und Datenstand

So wird die Landkreis-Übersicht berechnet

Median, Minimum und Maximum werden aus Gemeinde-Zeilen des Statistischen Bundesamts (Destatis) aggregiert. Rechtsgrundlage für den Hebesatz ist § 25 Grundsteuergesetz (GrStG). Für Thüringen gilt zusätzlich § 15 + § 25 GrStG, § 220 ff. BewG.

Aggregationsregel

Aggregiert werden 59 von 59 Gemeinden mit gemeldetem Hebesatz B. Min 300%, Median 389%, Max 600%.

Quelle, Lizenz und Datenstand

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Realsteuerhebesätze. Datenstand: 30.6.2025. Lizenz: Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 (DL-DE/BY-2.0). Zuständigkeit: Gemeinde (Hebesatz-Beschluss), Finanzamt (Messbetrag).

Standortrisiko-Kontext
Vertiefung

Bescheid, Messbetrag und Grundstücksart

Für die Prüfung eines konkreten Grundsteuer-Bescheids siehe die folgenden Ratgeber und Werkzeuge.

Hebesatz-Klassen

Verteilung der Gemeinden nach Hebesatz B

  • unter 300%
    0
  • 300-399%
    36
  • 400-499%
    22
  • 500-599%
    0
  • 600-699%
    1
  • ab 700%
    0

Landkreis-Kennzahlen

Hauptkennzahl: siehe Hauptkennzahl

Gemeinden: 59

Datenstand: 30.6.2025