Wie GrundRadar Daten freischaltet, gewichtet und begrenzt.
GrundRadar veröffentlicht nur Seiten, deren Quellenstand, Lizenz und Mindestabdeckung belegbar sind. Diese Methodik erklärt, was bereits live ist und was bewusst ausgeblendet bleibt.
1. Datenquellen
Preisübersichten nutzen amtliche Bodenrichtwerte aus den jeweiligen Ländern. Live freigeschaltet sind Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg und Niedersachsen; Brandenburg ist bereits technisch verarbeitet, bleibt aber außerhalb dieser frühen Veröffentlichungsrunde.
Risikodaten werden getrennt ausgewiesen: KOSTRA-DWD 2020 für Starkregen, Radonvorsorgegebiete und Radonpotenzial des Bundesamts für Strahlenschutz, Schutzgebiete des Bundesamts für Naturschutz, Kachelindex des Digitalen Geländemodells 25, Hebesätze aus der Regionaldatenbank sowie erste Teilquellen für Hochwasser und Denkmalschutz in Nordrhein-Westfalen.
Jede öffentliche Datenquelle steht zusätzlich auf /quellen. Dort stehen Herausgeber, Lizenz, Stichtag und konservativer Quellenvermerk.
2. Aktualisierung
Die technische Aktualisierung ist als nächtlicher Prozess vorgesehen. Er aktualisiert Datenimporte, Auswertungstabellen und Integritätsprüfungen und schreibt den Laufstatus in interne Protokolle.
Einzelne Quellen folgen ihrem amtlichen Rhythmus. Bodenrichtwerte können jährlich oder zweijährlich erscheinen; Hessen liefert im aktuellen Web Feature Service 2024er Daten, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen 2026er Daten. Die Seite zeigt deshalb je Quelle den konkreten Stichtag statt einen pauschalen Aktualitätsversuch.
3. Qualitätsgrenze
GrundRadar nutzt eine harte Empty-State-Regel. Wenn eine Seite nicht genügend belastbare Daten hat, wird sie nicht mit Platzhaltertext ausgeliefert, sondern per 404 ausgeblendet.
Für Bundesland-Bodenrichtwertseiten gilt derzeit eine Mindestschwelle von 100 veröffentlichten Zeilen aus dem Bodenrichtwert-Informationssystem. Für Landkreis- und Gemeindeebenen genügt diese frühe Schwelle noch nicht; diese Routen bleiben derzeit geschlossen.
4. Prüfprozess
Lange deutsche Inhalte werden mit vier Rollen geprüft: Immobilienfachmann, Jurist, Bauingenieur oder Geotechniker sowie deutschsprachige Fachredaktion. Pflichtfelder sind Primärquellen, Rechtsverweise, Prüfdatum, Umlautprüfung und Zitierformatprüfung.
Rechtliche Aussagen bleiben eng. Grundbuchdaten werden wegen § 12 GBO nicht als offene Eigentümersuche angeboten; Baulasten, Kampfmittel und Altlasten bleiben behördliche Prüfprozesse statt frei behaupteter Bundesdaten.
Was GrundRadar bewusst nicht behauptet
GrundRadar ersetzt kein Gutachten, keinen Notartermin, keinen Bauantrag und keine behördliche Auskunft. Demografische Daten bleiben vorerst einem späteren Bericht vorbehalten; private Angebotsdaten und automatisierte Auswertungen von Angebotsportalen werden derzeit nicht verwendet.
